Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2624 zu Drucksache 17/2379 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2379 – Nationalpark V Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2379 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Betriebskosten (exclusive Personalkosten) im ersten Geschäftsjahr 2015/2016? 2. Wie hoch waren die Einnahmen (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen) im ersten Ge schäftsjahr? 3. Sofern der Haushaltsabschluss des ersten Geschäftsjahres ein Defizit aufweist, wie hoch ist dieses Defizit und aus welchen Haushaltstiteln wurde dieses Defizit im ersten Geschäftsjahr gedeckt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Dreiviertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der Eurooparechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zum Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den Drucksache 17/2624 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark -Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden bspw. über 33 Mio. Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landesprogrammen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des Nationalparks eingesetzt ist. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt, soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es wurde auf die Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 (1. Januar bis 31. Dezember 2015) des Kapitels 14 11 sowie hinsichtlich der Ausgaben für EDV auf Kapitel 03 04 abgestellt. Die Betriebsausgaben (ohne Personalausgaben) im Haushaltsjahr 2015 beliefen sich auf 1 623 021 Euro. Hierin enthalten sind 676 934 Euro Investitionsausgaben, bei denen es sich um langfristig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt. Bei einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren fallen auf das Haushaltsjahr 2015 anteilige Investitionsausgaben in Höhe von 135 387 Euro an. Zu Frage 2: Die Einnahmen des Nationalparks im Haushaltsjahr 2015 stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: – Geldstrafe und Geldbußen 1 386 Euro, – Erlöse aus der Waldbehandlung und Wildbestandsregulierung im NLP-Gebiet; insbesondere Vermarktung von Wildbret 28 231 Euro, – Zuweisungen und Erstattungen von Ländern 40 000 Euro. Da der Finanzierungsbeitrag des Saarlandes für das Haushaltsjahr 2015 erst im Haushaltsjahr 2016 vereinnahmt wurde, erfolgte insoweit eine Periodenabgrenzung. Zu Frage 3: Der Nationalpark ist nicht als Wirtschaftsbetrieb bzw. als kostenrechnende Einrichtung im Haushaltsplan veranschlagt. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, wird der Nationalpark nach kameralen Grundsätzen bewirtschaftet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Nationalpark aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingerichtet wurde und öffentliche, teilweise auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt . Ulrike Höfken Staatsministerin