Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017
b. w.
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
17.Wahlperiode
Drucksache 17/
2624
zu Drucksache 17/2379
22. 03. 2017
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und
Michael Wäschenbach (CDU)
– Drucksache 17/2379 –
Nationalpark V
Die
Kleine Anfrage – Drucksache 17/2379 –
vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut:
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch waren die Betriebskosten (exclusive Personalkosten) im ersten Geschäftsjahr 2015/2016?
2. Wie hoch waren die Einnahmen (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen) im ersten Ge
schäftsjahr?
3. Sofern der Haushaltsabschluss des ersten Geschäftsjahres ein Defizit aufweist, wie hoch ist dieses Defizit und aus welchen Ha
us-
haltstiteln wurde dieses Defizit im ersten Geschäftsjahr gedeckt?
Das
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
hat die Kleine Anfrage namens der Landes
regierung mit
Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche
wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der
Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im
Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürger-
initiativen, der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und
private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur
Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts
der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht all
e
einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlo
ssenen
Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Drei-
viertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und
Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise
Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Ge
biet
unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der National-
park Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit
begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region.
Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum
Naturschutz, dienen der Umsetzung der Eurooparechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Bio-
diversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zum Erhalt, Wiederherstellung und Entwic
k-
lung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten,
Vogelschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie
z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. National-
parke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hoch-
wald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln.
Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch di
e
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den
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Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode
kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem
strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept
im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen
Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, National-
park-Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen.
Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden bspw. über 33 Mio. Euro
für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der
Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu
42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und
Landesprogrammen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die
Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst disziplinie
rt
qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsam-
keit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des
Nationalparks eingesetzt ist.
Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des
Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die
Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung
abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung
durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt n
ach
kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abge-
fragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen
aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt,
soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch
an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wurde auf die Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 (1. Januar bis 31. Dezember 2015) des Kapitels 14 11 sowie hinsichtlich der
Ausgaben für EDV auf Kapitel 03 04 abgestellt.
Die Betriebsausgaben (ohne Personalausgaben) im Haushaltsjahr 2015 beliefen sich auf 1 623 021 Euro. Hierin enthalten sind
676 934 Euro Investitionsausgaben, bei denen es sich um langfristig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt. Bei einer Abschreibungs-
dauer von fünf Jahren fallen auf das Haushaltsjahr 2015 anteilige Investitionsausgaben in Höhe von 135 387 Euro an.
Zu Frage 2:
Die Einnahmen des Nationalparks im Haushaltsjahr 2015 stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
– Geldstrafe und Geldbußen
1 386 Euro,
– Erlöse aus der Waldbehandlung und
Wildbestandsregulierung im NLP-Gebiet;
insbesondere Vermarktung von Wildbret
28 231 Euro,
– Zuweisungen und Erstattungen von Ländern
40 000 Euro.
Da der Finanzierungsbeitrag des Saarlandes für das Haushaltsjahr 2015 erst im Haushaltsjahr 2016 vereinnahmt wurde, erfolgte
insoweit eine Periodenabgrenzung.
Zu Frage 3:
Der Nationalpark ist nicht als Wirtschaftsbetrieb bzw. als kostenrechnende Einrichtung im Haushaltsplan veranschlagt. Wie in de
r
Vorbemerkung ausgeführt, wird der Nationalpark nach kameralen Grundsätzen bewirtschaftet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
der Nationalpark aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingerichtet wurde und öffentliche, teilweise auch hoheitliche Aufgaben wahr-
nimmt.
Ulrike Höfken
Staatsministerin