Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2625 zu Drucksache 17/2380 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2380 – Nationalpark VI Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2380 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) werden im Nationalpark beschäftigt (bitte gestaffelt nach Besoldungsgruppen)? 2. Wurden Mitarbeiter von anderen Behörden übernommen (wenn ja, wie viele und von welchen Behörden)? 3. Wie viele dieser Mitarbeiter wurden im Rahmen der Übernahme in eine höhere Besol dungsgruppe eingestuft? 4. Wie viele Mitarbeiter sind im höheren Dienst, im gehobenen Dienst, im mittleren Dienst und im einfachen Dienst beschäftigt? 5. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten (insgesamt und gestaffelt in den ein zelnen Dienstgraden)? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Dreiviertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zu Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten , Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Drucksache 17/2625 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark- Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden beispielsweise über 33 Mio. Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landesprogrammen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des Nationalparks eingesetzt ist. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt, soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Im Zuge der Einrichtung des Nationalparks wurden die Aufgaben und Personal der ursprünglich vier Forstämter der Region auf die drei Forstämter Birkenfeld, Hochwald und Idarwald verteilt. In diesem Zuge wurde das Kompetenzzentrum Waldtechnik Landesforsten (KWL) neu am Standort Hermeskeil eingerichtet. Das KWL übernimmt neben landesweiten Aufgaben in der Technikberatung der Forstämter auch einen Teil der Aufgaben zur Waldbewirtschaftung in den drei verbliebenen Forstämtern und zur Waldentwicklung in der Entwicklung- und Pflegezone des Nationalparks. Bei der Einrichtung des Nationalparkamtes wurde der Personalbedarf im Wesentlichen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Landesforsten gedeckt. Es wurden 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem damaligen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten übernommen. Einem Personalbestand der vier Forstämter Birkenfeld, Dhronecken, Hochwald und Idarwald von rund 162 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (Stand: 1. Mai 2014) stehen rund 182 VZÄ in den drei Forstämtern Birkenfeld, Hochwald und Idarwald, dem Nationalparkamt und der KWL gegenüber. Mit diesem Personal werden neben den forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auch die naturschutzfachlichen und organisatorischen Aufgaben des Nationalparks sowie beispielsweise die Ranger-Touren geleistet. Zum Stichtag 1. März 2017 war das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald mit Personal im Umfang von 44,66 VZÄ (ohne Auszubildende ) ausgestattet, welches sich in folgende Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen aufgliederte: Beschäftigte nach Entgeltgruppen: E 5 + Z 2,00 VZÄ E 6 25,74 VZÄ E 8 3,00 VZÄ E 9 1,62 VZÄ E 11 1,00 VZÄ E 13 2,50 VZÄ E 14 1,00 VZÄ Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppen: A 11 2,80 VZÄ A 12 3,00 VZÄ A 14 1,00 VZÄ A 16Z 1,00 VZÄ 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2625 Zu Frage 3: Zwei Bedienstete aus dem Bereich TV-L sowie 25 Bedienstete aus dem Bereich TV-L Forst wurden in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Dies war entweder mit der Qualifikation zum Ranger bzw. zur Rangerin oder der Übernahme erweiterter Verantwortungsbereiche verbunden. Zu Frage 4: Die Bediensteten des Nationalparkamtes Hunsrück-Hochwald gliedern sich zum Stichtag 1. März 2017 innerhalb des 2. bis 4. Einstiegsamtes wie folgt auf: 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) 33 Bedienstete (31,74 VZÄ) 3. Einstiegsamt (gehobener Dienst) 8 Bedienstete ( 7,42 VZÄ) 4. Einstiegsamt (höherer Dienst) 8 Bedienstete ( 5,50 VZÄ) Zu Frage 5: Die Summe der Personalausgaben für das Jahr 2016 bei Kapitel 14 11 – Nationalpark Hunsrück-Hochwald – belief sich auf 2 157 632,12 Euro. Darin enthalten sind Personalnebenkosten (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten, vermischte Personalausgaben ) in Höhe von 14 207,78 Euro. Von den Personalausgaben entfielen auf die Laufbahngruppen (Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Beschäftigte): höherer Dienst 454 897,46 Euro, gehobener Dienst 457 822,03 Euro, mittlerer Dienst 1 228 264,20 Euro, Aushilfskräfte 2 440,65 Euro, Insgesamt: 2 143 424,34 Euro. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Angaben zu Ausgaben einzelner Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen an dieser Stelle nicht getroffen werden, da hieraus unter Umständen Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Ulrike Höfken Staatsministerin 3