Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2627 zu Drucksache 17/2382 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2382 – Berechnung der Polizeistärke in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2382 – vom 24. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie berechnet die Landesregierung die Vollzeitäquivalente im Zusammenhang mit der Personalstärke der rheinland-pfälzischen Polizei? 2. Werden auch Polizistinnen und Polizisten in Teilzeit als ganzes Vollzeitäquivalent mit einbezogen, wenn sie mehr als 50 Prozent Arbeitsleistung erbringen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlage der Berechnungen für die Personalplanung ist die Iststärke. Diese ist eine variable Größe und erfasst alle Bediensteten, die den Dienststellen stellenplanmäßig zugeordnet sind und infolgedessen auch auf einer Plan-/Stelle geführt werden. Beamtinnen und Beamte, die wegen längerfristiger Abwesenheit ohne Besoldung auf einer Leerstelle geführt werden, zählen nicht zum „Personal-Ist“. Die Einrichtung einer Leerstelle (§ 50 LHO) erfolgt, sofern eine Beamtin oder ein Beamter mindestens für die Dauer eines Jahres ohne Dienstbezüge beurlaubt wird. Entsprechendes gilt auch in Fällen der Abordnung zu einem anderen Dienstherrn oder der Zuweisung zu einer Stelle außerhalb der Landesverwaltung, wenn in diesen Fällen die Dienstbezüge von Dritten finanziert werden. Das „Personal-Ist“ wird nach Arbeitszeitanteilen (Vollzeitäquivalenten [VZÄ] )bemessen (siehe hierzu Beantwortung der Frage 1 der Großen Anfrage der CDU-Fraktion – Situation der Polizei in Rheinland-Pfalz – Drucksache 16/3061). Zu Frage 2: Nein. Die Maßeinheit „VZÄ“ drückt den Zeitwert aus, den eine Vollzeit-Arbeitskraft (Vollzeit = 100 Prozent Beschäftigungsgrad) innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums (Tag, Woche, Monat, Jahr) erbringt. Ein Zusammenschluss von Einsatzkräften (Schichtstärke /Zugstärke/Dienststellenstärke) setzt sich oft aus personellen Ressourcen mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad zusammen . Um die zeitliche Arbeitsleistung der Gruppe auszudrücken, gelangt der Vergleichswert VZÄ zur Anwendung. Zwei Kräfte mit je 50 Prozent Beschäftigungsgrad ergeben die Arbeitsleistung von einer VZÄ. Der Ausdruck VZÄ bildet somit eine etablierte und standardisierte Vergleichsgröße. Roger Lewentz Staatsminister