Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2638 zu Drucksache 17/2387 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2387 – Zukunft der Siegwehre in Euteneuen und Freusburg Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2387 – vom 28. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am Siegwehr in Euteneuen wurde unverständlicherweise der Betrieb einer Wasserturbine zur Stromgewinnung eingestellt. Am Siegwehr in Freusburg schien unter allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung gefunden worden zu sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Planungsstand bzw. der Projekt- bzw. Bauzeitenplan hinsichtlich der Neuregulierung der Sieg bzw. zur Umgestaltung an beiden Wehren? 2. Welche Entscheidungen sind im Bereich Freusburg noch für eine einvernehmliche Lösung zu treffen? 3. Warum kann die Wasserturbine zur Wasserkraftnutzung als gundlastfähiges Element erneuerbarer Energien nicht bis zum Beginn der Umbauarbeiten weiter betrieben werden? 4. Welche Auswirkungen haben die Planungen auf die Fortführung des Siegtalradweges? 5. Wie viel Stromgewinnung wurde durch das Verbot der Inbetriebnahme zunichte gemacht und wie viele Haushalte hätten damit versorgt werden können? 6. Welche vergleichbaren bürokratischen oder vertragsrechtlichen Hemmnisse der Wasserkraftnutzung in Rheinland-Pfalz gibt es? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Rheinland-Pfalz hat sich im Jahr 2014 mit dem Landesklimaschutzgesetz zu einem erfolgreichen Klimaschutz verpflichtet und damit auch zum Gelingen der Energiewende. Die Landesregierung wird den Ausbau der erneuerbaren Energien dafür weiter voranbringen. Ergänzend zur Stromgewinnung aus Wind, Sonne und Biomasse kommt der Wasserkraft im Mix der Erneuerbaren als Beitrag zur Sicherung der Grundlast eine wichtige Rolle zu. In diesem Sinne verfolgt die Landesregierung das Ziel, eine mit den Zielen des Gewässer- und Naturschutzes konforme Stromerzeugung aus Wasserkraft zu ermöglichen. Die Nebenflüsse des Rheins in den Mittelgebirgen bis in voralpine Gebiete bergen die meisten historisch belegten Laichhabitate für den Lachs. Somit kommt diesen Gewässern eine herausragende Bedeutung bei der Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet zu. Die Sieg ist in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfahlen als Lachsvorranggewässer gemeldet. Darüber hinaus spielt sie eine Rolle beim Schutz der Aalbestände nach der Aalschutzverordnung der EU. Als ein übergeordnetes Entwicklungsziel gilt hier, die ungehinderte Auf- und Abwärtswanderungen von Langdistanz-Wanderfischen zu ermöglichen (z. B. Lachs, Meerforelle, Aal). Im Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen (Phase 2016 bis 2020) genießt die Sieg als Modellgewässer für die Lachswiederansiedlung einen hohen Stellenwert. Die Durchgängigkeit im Hauptstrom und in den Nebengewässern soll verbessert werden. Sie kann jedoch nur erfolgen, wenn in Rheinland-Pfalz die bestehenden Wehre mit funktionierenden Fischpässen und Fischschutzeinrichtungen versehen werden. Im rheinland-pfälzischen Maßnahmenprogramm für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist die Sieg als Schwerpunktgewässer u. a. für die Herstellung der Durchwanderbarkeit benannt. Drucksache 17/2638 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 1: Für das Wehr der Freusburger Mühle gibt es ein abgestimmtes Konzept auf der Planungsebene einer Studie. Es sieht die Umgestaltung des Wehres in eine raue Rampe mit der Integration eines neuen Schneckenkraftwerkes in den Wehrkörper vor. Die grundsätzliche Zustimmung sowohl des Landes als Baulastträger als auch des Betreibers der Wasserkraftanlage (WKA) liegt vor. Es ist beabsichtigt 2017 die Genehmigungsplanung zu beauftragen und bis Mitte 2018 das Baurecht zu erlangen. Die Umsetzung der Maßnahme ist ab Mitte 2018 bis Mitte 2019 vorgesehen. Das Wasserecht ist für die WKA Euteneuen ist zum 1. Juni 2015 erloschen. Die bisherigen WKA-Betreiber haben kein neues Wasserrecht beantragt. Ob sich ein neuer Betreiber für die WKA findet, der bereit ist, ein Wasserrecht auf der Grundlage der aktuellen wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Anforderungen zu beantragen, ist derzeit offen. Da das Wehr eine Wanderbarriere für die im Wasser lebenden Tiere darstellt, muss nach den wasserrechtlichen Anforderungen die Durchwanderbarkeit wiederhergestellt werden; dies gilt unabhängig davon, ob eine Wasserkraftnutzung erfolgt oder nicht. Zurzeit finden Untersuchungen für eine entsprechende Umgestaltung des Wehrs statt. Zu Frage 2: Einer möglichen Förderung des Wehrumbaus durch das Land stehen derzeit noch offene Fragen der Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht entgegen. Außerdem ist die Zufahrtsmöglichkeit zur Wehranlage noch nicht geklärt. Ein Erwerb des derzeitigen Unterhaltungsweges entlang des Mühlgrabens ist nicht möglich, da eine Vielzahl von Eigentümern einem Verkauf der dafür erforderlichen Flächen nicht zustimmt. Die von dem Eigentümer der Wasserkraftanlage angebotene Lösung, den Mühlgraben zu verfüllen und als Weg zu nutzen, scheitert bislang an der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Der Mühlgraben unterliegt, wie auch die gesamte Mühle, dem Denkmalschutz. Zu den Fragen 3 und 5: Ein Verbot der Inbetriebnahme einer Wasserturbine wurde in keinem Fall ausgesprochen. Für das Betreiben einer Wasserturbine ist vielmehr eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich. Solange kein entsprechendes Wasserrecht vorliegt, ist der Betrieb der Turbine illegal. Die Freusburger Mühle hat ein gültiges Wasserrecht und produziert Strom. Die Wasserkraftanlage Euteneuen hat kein gültiges Wasserrecht. Zu Frage 4: Zur Kostenreduzierung soll der Siegtalradweg über das Wehr Freusburg geführt und zusammen mit der Wehrumgestaltung realisiert werden. Der Zufahrtsweg zur Wehranlage soll nach den derzeitigen Planungen auch als Teil des Siegtalradweges genutzt werden. Bisher sind noch nicht alle Grundstücke für den Siegtalradweg erworben worden. Der Erwerb gestaltet sich schwierig, wodurch der Bau des Radweges ins Stocken geraten ist. Eine vom Wehrumbau unabhängige Lösung der Siegquerung durch eine Radwegebrücke ist jedoch jederzeit möglich. Zu Frage 6: Für die Zulassung von Wasserkraftanlagen müssen u. a. die bundesweit geltenden Anforderungen der §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllt werden. Dort sind die Mindestwasserführung, die Durchgängigkeit der Gewässer und der Schutz der Fischpopulation geregelt. Ulrike Höfken Staatsministerin