Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2640 zu Drucksache 17/2385 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/2385 – Situation der Grundschulen im Kreis Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2385 – vom 28. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Allgemeinen Zeitung Bad Kreuznach vom 8. Februar 2017 wird die Stelle einer in Mutterschutz und Elternzeit gehenden Lehrerin an der Grundschule in Feilbingert nicht ver treten. Der hierdurch entstehende Mangel an Lehrkräften zwingt die Schulleitung dazu, die bei den Klassen des 2. Schuljahres mit insgesamt 26 Kindern zusammenzulegen, obwohl ab 24 Kin dern pro Klassenstufe eine Trennung in zwei Klassen vorgesehen ist. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist grundsätzlich der Soll- und der Ist-Stand der Lehrerausstattung an den Grund schulen im Kreis Bad Kreuznach (bitte einzeln auflisten)? 2. Welche Lösung sieht die Landesregierung im konkreten Fall der Grundschule Feilbingert um zu gewährleisten, dass die beiden Klassen schnellstmöglich wieder getrennt vonei nander unterrichtet werden können? 3. An welchen anderen Grundschulen im Kreis Bad Kreuznach müssen für fehlende Lehrer wochenstunden aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit interne Lösungen gefunden werden, anstatt dass eine Ersatzlehrkraft eingestellt wird (bitte einzeln auflisten)? 4. In welchen anderen Grundschulen im Kreis Bad Kreuznach müssen Klassen zusammenge legt werden, obwohl auf Grundlage der Klassenmesszahl eine Erhöhung der Zügigkeit angebracht ist (bitte einzeln nach Grundschule und den jeweiligen Jahrgängen auflisten )? 5. Was sind die Gründe für die unter Punkt 4 aufgelisteten Klassenzusammenlegungen (bit te für jeden Fall einzeln auflisten)? 6. Werden den Grundschulen im Kreis Bad Kreuznach, die aufgrund der räumlichen Situati on keine weiteren Klassen bilden können, die für diese Klassenbildungen eigentlich vor gesehenen Lehrerwochenstunden seitens der Landesregierung trotzdem zur Verfügung gestellt – und falls das nicht der Fall ist, warum nicht? 7. Wie steht die Landesregierung grundsätzlich zu dem Problem, dass einige Grundschulen aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten die Klassenmesszahl von 24 Schülern nicht einhalten können? Welche Lösung sieht die Landesregierung für solche Fälle vor? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. März 2017 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Versorgung der Grundschulen im Kreis Bad Kreuznach kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Schule Soll Ist in Lehrerwochenstunden GS Bad Kreuznach Hofgartenstraße 564 554 GS Bad Kreuznach Kleiststraße 650 646 GS Bad Kreuznach Martin-Luther-King 550 518 GS Bad Kreuznach Planig 284 289 GS Bad Kreuznach Winzenheim 199 201 GS Bad Münster 222 226 GS Bad Sobernheim 392 389 GS Bockenau Wingertsberg 161 162 Drucksache 17/2640 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 (Quelle: Landtagsbericht zur strukturellen Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2016/2017.) Zu Frage 2: Für die Grundschule Feilbingert sucht die Schulbehörde intensiv nach einer Ersatzlehrkraft. Sobald eine Lehrkraft eingestellt werden kann, wird die Klasse wieder geteilt. Zu Frage 3: An der Grundschule Bad Kreuznach Hofgartenstraße fallen aktuell zwei Lehrkräfte wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft aus. Zehn Lehrerwochenstunden konnten durch Abordnungen von anderen Grundschulen reguliert werden. Nach Beendigung ihres Erziehungsurlaubs steht ab dem 24. April 2017 eine weitere Ersatzlehrkraft zur Verfügung. Bis dahin wird der noch verbleibende Ausfall schulintern vertreten. An den Grundschulen Bad Münster und Dr.-Martin-Luther-King in Bad Kreuznach fällt ebenfalls jeweils eine Lehrkraft wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft aus. Die zuständige Schulbehörde sucht derzeit intensiv nach einer Bewerberin bzw. einem Bewerber. Bis dahin wird der Ausfall schulintern vertreten. Zu den Fragen 4 und 5: An den Grundschulen Bad Münster und Hackenheim können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine weiteren Klassen gebildet werden. An der Grundschule Norheim ist eine Lehrkraft erkrankt. Die Klassenmesszahl an den drei Grundschulen wird jeweils nur geringfügig überschritten; an den drei Grundschulen sind in den zusammengelegten Klassen jeweils 26 Schülerinnen und Schüler. Zu Frage 6: Den Grundschulen wurden die Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die für die Klassenbildungen vorgesehen sind. Schule Soll Ist in Lehrerwochenstunden GS Bretzenheim 145 148 GS Feilbingert 118 121 GS Frei-Laubersheim 99 101 GS Fürfeld 96 94 GS Guldental 188 187 GS Hackenheim 119 118 GS Hargesheim 166 167 GS Hennweiler 144 149 GS Kirn Dominik 299 300 GS Kirn Hellberg 125 127 GS Langenlonsheim 164 164 GS Meisenheim 275 274 GS Monzingen 410 404 GS Norheim 143 123 GS Odernheim 94 95 GS Pfaffen-Schwabenheim 193 195 GS Roxheim 140 143 GS Rüdesheim 343 346 GS Rümmelsheim 187 189 GS Schweppenhausen 97 98 GS Seibersbach 93 96 GS Simmertal 231 227 GS Staudernheim 75 79 GS Stromberg 188 189 GS Waldböckelheim 150 150 GS Weinsheim 92 94 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2640 Zu Frage 7: In den zurückliegenden Jahren sind die Schülerzahlen an den Grundschulen deutlich gesunken. Die Grundschulen verfügen daher grundsätzlich über genügend räumliche Kapazitäten, um auf wieder steigende Schülerzahlen reagieren zu können. In einzelnen Fällen kann es zu einer geringfügigen Überschreitung der Klassenmesszahl kommen. In diesen Fällen unterstützt die Schulaufsicht durch Personalmaßnahmen, die eine zeitweilige Besetzung mit zwei Lehrkräften oder eine zeitweilige Bildung von kleineren Lerngruppen ermöglichen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 3