Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2643 zu Drucksache 17/2401 23. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/2401 – Bauliche Veränderungen an und im Umfeld der Nürburgring Nordschleife Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2401 – vom 1. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche baulichen Veränderungen in wessen Auftrag sind derzeit im Bereich der Nordschleifen-Einfahrt bzw. der gesamten Rennstrecke nach deren offiziellem Verkauf durchgeführt worden bzw. geplant (bitte um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)? 2. Wer trägt die Kosten für die baulichen Veränderungen in welcher Höhe und ggf. zu welchem Anteil? 3. In welcher Verantwortung steht derzeit das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der vorliegenden Besitz- und/oder Eigentumsverhältnisse bei Erneuerungen der Rennstrecke? 4. Welche Kosten in welcher Höhe kommen möglicherweise auf das Land Rheinland-Pfalz in welchem Zusammenhang zu? 5. Wurde eine Kostenbeteiligung wem in welcher Höhe zugesagt bzw. von wem in welcher Höhe beantragt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Über die Vermögen der Nürburgring GmbH (NG) und deren Tochter- bzw. Enkelgesellschaft Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH (CMHN) wurden im Jahr 2012 Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist eine Zäsur eingetreten. Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Insolvenz-Sachwalter schloss zur Verwertung der Vermögenswerte der oben genannten Nürburgring-Gesellschaften im März 2014 im Rahmen der Insolvenzverfahren nach Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens einen Kaufvertrag mit der privaten Capricorn Nürburgring Besitz GmbH (CNBG). Der Gläubigerausschuss stimmte dem im März 2014 zu. Nach Angaben des Insolvenz-Sachwalters war das Eigentum infolge des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Nürburgring vom Oktober 2014 auf die NBR Ring GmbH & Co KG als Treuhänderin zum Januar 2015 unabhängig vom Vorliegen der Vollzugsbedingung zu übertragen. Üblicherweise nehme die Eigentumsumschreibung bei komplexen Immobilien Zeit in Anspruch, weshalb im Kaufvertrag regelmäßig vereinbart werde, dass bereits mit Zahlung des Kaufpreises Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Im Fall Nürburgring habe die Beihilferechtsproblematik die Komplexität zusätzlich erhöht. Die Eigentumsübertragung sei per heute noch nicht in allen Grundbüchern nachvollzogen. Ab Januar 2015 habe die Treuhänderin sämtliche Lasten für die Immobilien getragen. Aus der Insolvenzmasse seien seitdem keine Kosten für bauliche Maßnahmen auf der Nordschleife getragen worden. Die Treuhänderin habe ab Januar 2015 unter anderem die Nordschleife an die Capricorn Nürburgring GmbH (CNG) verpachtet. Im Pachtvertrag zwischen der Treuhänderin und der CNG sei geregelt, dass Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen durch die Pächterin durchzuführen sind. Die Pächterin sei in diesem Zusammenhang berechtigt, die zur Nutzung überlassenen Gegenstände zu verändern, soweit dies den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung entspreche. Dies sei durch die Treuhänderin überwacht worden. Die Treuhänderin habe gegenüber dem Insolvenz-Sachwalter berichtet, dass es keinen Grund zu Beanstandungen gegeben habe. Mit Vollzug des Kaufvertrags im April 2016 endete die Treuhand; seitdem bestünden seitens der Treuhänderin auch keine Überwachungspflichten mehr. Drucksache 17/2643 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zu etwaigen baulichen Veränderungen am Nürburgring bzw. deren Beauftragungen, die seit dem vom Insolvenz-Sachwalter im Rahmen der Insolvenzverfahren durchgeführten Verkauf des Nürburgrings an einen privaten Dritten durchgeführt wurden bzw. geplant sind, liegen der Landesregierung keine Informationen vor, die über die im Rahmen der Medienberichterstattung allgemein zugänglichen Informationen hinausgehen. Zu den Fragen 2 und 3: Nach Angaben des Insolvenz-Sachwalters wurden seit Beginn der Treuhand keine Kosten für bauliche Maßnahmen auf der Nordschleife aus der Insolvenzmasse getragen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Die Landeregierung hat im relevanten Zeitraum ebenfalls keine Kosten für bauliche Veränderungen getragen. Da das Land und die insolventen Nürburgring-Gesellschaften weder an der Treuhänderin noch an der Pächterin oder der Käufergesellschaft beteiligt sind oder waren, ist der Landesregierung auch nicht bekannt, ob und wie eine etwaige Aufteilung einer Kostentragung zwischen den im Rahmen des Treuhand- und Pachtverhältnisses beteiligten privaten Unternehmen geregelt ist. Zu den Fragen 4 und 5: Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang keine Kostenbeteiligung zugesagt; ihr liegen auch keine diesbezüglichen Anfragen vor. Roger Lewentz Staatsminister