Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2644 zu Drucksache 17/2402 23. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) – Drucksache 17/2402 – Einführung der elektronischen Fußfessel im Kontext der Überwachung von Gefährdern in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2402 – vom 1. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge der im Januar 2017 angekündigten Reform des BKA-Gesetzes wurde von dem Bundesminister des Inneren und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die rechtliche Grundlage zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sogenannte Gefährder angekündigt. Diese Vorschrift gilt als Mustervorlage, um in den Landespolizeigesetzen entsprechende Befugnisse zu implementieren. In den Medien wird dabei hauptsächlich von islamistischen Gefährdern gesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird die oben genannte Vorschrift in die rheinland-pfälzische Landespolizeigesetzgebung unverändert oder in Abwandlung verabschiedet (sofern Abwandlungen vorliegen bitte aufzeigen, worin diese bestehen)? 2. Wie ist die zahlenmäßige Entwicklung der bekannten Gefährder in Rheinland-Pfalz seit dem 31. Dezember 2014 bis aktuell halbjährlich fortgeschritten? 3. Wird die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung Gefährder allgemein oder nur islamistische Gefährder konkret betreffen? 4. Wie viele Gefährder sind islamistischem internationalen Terrorismus zuzuordnen bzw. haben sich an Kampfhandlungen in Krisenregionen beteiligt und sind bis Januar 2017 nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt? 5. Welche zusätzlichen finanziellen Mittel müssen für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in das aktuell diskutierte Haushaltsgesetz eingestellt werden? 6. In Bezug auf Antwort 5 der Kleinen Anfrage 3545 (Drucksache 16/5397): Wie lautet das Ergebnis der Prüfung vonseiten des Landeskriminalamtes und der Polizeipräsidien, ob eine dauerhafte Personalverstärkung erforderlich ist (sofern Personalverstärkung erforderlich ist, wird um Aufzeigen von ergriffenen Maßnahmen gebeten)? 7. In Bezug auf die Antwort Nr. 7 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/1007: Zu welchem Ergebnis ist die eingesetzte Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz gekommen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Ob und in welcher Weise die auf Bundesebene geplante Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die rheinlandpfälzische Landespolizeigesetzgebung verabschiedet wird, unterliegt letztlich der Entscheidungskompetenz des Parlaments sowie seiner Organe und Ausschüsse. Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden aktualisieren und verdichten fortlaufend ihre Informationen zum Personenpotenzial der politisch motivierten Kriminalität und des Extremismus. Vor dem Hintergrund dieser sich kontinuierlich verändernden Erkenntnislage schwankt die Zahl der eingestuften Gefährder bedingt durch Ein- und Ausstufungen fortwährend. Drucksache 17/2644 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In dem angefragten Zeitraum hatte die Polizei Rheinland-Pfalz zu dem jeweiligen Stichtag die nachfolgend aufgeführte Gesamtzahl an Gefährdern eingestuft: Zu Frage 4: Alle derzeit von der Polizei Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestuften Personen sind dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus zuzuordnen. Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden verfügen derzeit nicht über gesicherte Erkenntnisse, dass sich darunter Rückkehrer aus den Krisenregionen mit Kampferfahrung befinden. Zu Frage 5: Derzeit analysiert eine bundesweite Arbeitsgruppe Möglichkeiten der konkreten Umsetzung einer solchen Überwachung. Eine Kostenschätzung kann erst auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Prüfung erfolgen. Zu Frage 6: Als ein Ergebnis des „Spitzentreffens Sicherheit“ am 20. Januar 2017 hat die Landesregierung dem Landeskriminalamt zehn zusätzliche Stellen unter anderem zur Zentralisierung der polizeilichen Maßnahmen in Bezug auf Gefährder zugewiesen. Darüber hinaus sollen die polizeilichen Spezialeinheiten insbesondere zur Intensivierung der Gefährderüberwachung um 40 Beamtinnen und Beamte verstärkt werden. Zu Frage 7: Die Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses, an der das Land Rheinland-Pfalz nicht beteiligt war, hat bezüglich der Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für extremistische Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht betont, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung keine Sicherheit garantiere. Sie könne allerdings einen wertvollen Beitrag im Umgang mit mutmaßlich, auch nach der Verbüßung einer Haftstrafe noch gefährlichen, extremistischen Straftätern leisten. Die Arbeitsgruppe hat sich daher für die Aufnahme der Tatbestände des Unterstützens einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129 a Abs. 5 Satz 1, 129 b StGB), der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 a StGB) und der Terrorismusfinanzierung (§ 89 c StGB) in den Katalog des 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, der die tauglichen Anlasstaten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung definiert, ausgesprochen. Empfohlen hat die Arbeitsgruppe ferner die Prüfung, ob für diese Tatbestände eine erleichterte Möglichkeit zur Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht geschaffen werden sollte. Ein Teil der Mitglieder der Arbeitsgruppe hatte sich zudem für die Herabsetzung der Mindesthöhe der vollverbüßten Freiheitsstrafe für extremistische Straftäter in § 68 b Abs. 1 Satz 3 StGB von drei auf zwei Jahre ausgesprochen. Diese Anregungen hat die Bundesregierung – mit Ausnahme der Aufhebung der Befristung der Führungsaufsicht für extremistische Täter – mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern“ (Bundesratsdrucksache 125/17) vom 9. Februar 2017 aufgegriffen. Roger Lewentz Staatsminister 31. Dezember 2014 11 30. Juni 2015 12 31. Dezember 2015 14 30. Juni 2016 17 31. Dezember 2016 15 15. März 2017 14