Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 zu Drucksache 17/2407 23. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/2407 – Tanklager Mertert/Luxemburg – 5 – Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2407 – vom 1. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die von der Firma Tanklux S.A. beantragte Tanklagererweiterung im Hafen von Mertert/Luxemburg wird zum einen mit der strategischen Energiereserve vom Land Luxemburg und andererseits mit der erforderlichen Deckung des gestiegenen Energiebedarfs begründet. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbürgermeister der unmittelbar von dieser Maßnahme betroffenen deutschen Ortsgemeinde Temmels hinsichtlich der strategischen Energiereserve des Landes Luxemburg eine Lösung auf politischer Ebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg vor. Nach seinen Recherchen bestehen in der Bundesrepublik Deutschland große Überkapazitäten an Strategischer Lagerkapazität für Brennstoffe, die von deutscher Seite in einer Größenordnung von 90 000 m3 unserem Nachbarland Luxemburg zur Verfügung gestellt werden könnten. Hier könnte die Politik zeigen, wie ein „gelebtes vereintes Europa“ funktioniert. Die Bedarfsprognose für den künftigen Energiebedarf dürfte sich entsprechenden Untersuchungen (Luxemburger Wort vom 15. November 2016) künftig stark reduzieren, sodass auf die Erweiterung der Tanklagerkapazität im Hafen Mertert verzichtet werden könnte. Vor dem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wäre es nach Kenntnis der Landesregierung möglich, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Luxemburg eine entsprechende Lagerkapazität in einer Größenordnung von ca. 90 000 m3 zur Verfügung stellt und so eine Verschiebung der Bevorratungspflicht von Luxemburg ermöglicht? 2. Wie beurteilt die Landesregierung Ergebnisse von entsprechenden Recherchen, dass in der Bundesrepublik Deutschland große Überkapazitäten an Strategischer Lagerkapazität für Brennstoffe bestehen und teilt sie diese Einschätzung? 3. Ist die Landesregierung aufgrund der von luxemburgischer Seite veröffentlichten Bedarfsprognose hinsichtlich eines künftig stark reduzierten Energieverbrauchs dort der Auffassung, dass eine Erweiterung der Tanklagerkapazität im Hafen Mertert entbehrlich sein könnte? 4. Teilt die Landesregierung weiterhin die Auffassung, dass mit den hierdurch eingesparten finanziellen Mitteln und Zuschüssen der vorhandene Bestand auf den neuesten Stand der Technik verbracht und die Bestandtanks gegen doppelwandige Tanks mit Schwimmdeckel ausgetauscht werden könnten und somit eine nachhaltige Sicherheitslösung gefunden wäre? Wenn nein, bitte Begründung. 5. Ist die Landesregierung bereit, die betroffenen Kommunen auf der deutschen Seite entsprechend der vorgetragenen Vorschläge zu unterstützen? Wenn ja, welche konkreten Schritte will sie hierzu und bis wann unternehmen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei der Erdölbevorratung handelt es sich grundsätzlich um eine Bundesangelegenheit. Der Bund verfügt über keine eigene Tanklagerkapazität und kann entsprechend auch keine für Luxemburg oder andere Staaten zur Verfügung stellen. Der Erdölbevorratungsverband , dem nach dem Erdölbevorratungsgesetz die Pflicht zur Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zum Zweck der Krisenvorsorge auferlegt wurde, verfügt zwar über eine gewisse Lagerkapazität (Kavernen). Diese benötigt er aber zur Lagerung eigener Vorräte. Darüber hinaus deckt er seinen Bedarf an Tankraum über entsprechende Verträge mit Mineralöl-/Tanklagerunternehmen . Es ist rechtlich möglich, dass Luxemburg, wie auch alle EU-Mitgliedsstaaten, strategische Ölreserven in Deutschland hält. Mit Luxemburg besteht bereits seit dem Jahr 1982 ein „Abkommen über die Anrechnung der in der Bundesrepublik lagernden Mineral- Drucksache 17/2645 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode ölbestände luxemburgischer Unternehmer“ (BGBl. II vom 16. Juli 1982, S. 680). Auch die aktuell geltende Europäische Ölbevorratungsrichtlinie (Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten) lässt nach Artikel 7 und Artikel 8 die Anrechnung von in anderen EU-Mitgliedstaaten gehaltenen Vorräten auf die Erfüllung der Bevorratungspflicht zu. Anders als in der Vergangenheit ist ein entsprechendes bilaterales Abkommen hierfür nicht mehr erforderlich. Unternehmen bzw. Bevorratungsorganisationen anderer EU-Mitgliedstaaten können also Verträge mit hiesigen Mineralöl-/Tanklagerunternehmen abschließen. Zu Frage 2: Die in der Frage erwähnten Recherchen sind hier nicht bekannt. Überkapazitäten an spezieller „Strategischer Lagerkapazität“ bestehen nicht. Der Erdölbevorratungsverband nutzt die ihm gehörenden Kapazitäten ausschließlich selbst und hat darüber hinaus Kavernen- und Tankraum in erheblichem Umfang bei einschlägigen Unternehmen angemietet. Zu Frage 3: Die erwähnte Bedarfsprognose ist hier nicht bekannt. Luxemburg hat, wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach der EU-Bevorratungsrichtlinie die Pflicht, ständig Erdölvorräte in Höhe von mindestens den täglichen Nettoeinfuhren für 90 Tage vorzuhalten . Dabei obliegt es der Entscheidung Luxemburgs, in welchem Umfang es die erforderlichen strategischen Reserven im Ausland oder im Inland lagern will. Zu den Fragen 4 und 5: Es ist weder für das Land Rheinland-Pfalz noch für die Bundesrepublik Deutschland möglich, Einfluss auf die Entscheidungen Luxemburgs zu nehmen, wie, wann und wo die Forderung nach einer nationalen Erdölbevorratung vor Ort umgesetzt wird. Nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Luxemburg zu einer Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt des Projektes verpflichtet, in der Bürger, Kommunen sowie das Land Rheinland-Pfalz Stellung nehmen können. Hinsichtlich der ggf. notwendigen Hilfestellung für benachbarte deutsche Kommunen kann die Landesregierung reagieren, wenn feststeht, zu welcher Ausbauform sich das Großherzogtum entschlossen hat. Dr. Volker Wissing Staatsminister