Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 zu Drucksache 17/2434 27. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/2434 – Hahn-Verkaufsverfahren: Aufnahme eines zusätzlichen chinesischen Gesellschafters in die Tochtergesellschaft der ADC unmittelbar vor Unterzeichnung der Kaufverträge Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2434 – vom 3. März 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 2. März 2017 hat der Minister des In nern und für Sport berichtet, dass es unmittelbar vor der Unterzeichnung der Kaufverträge für den Flughafen Hahn eine Änderung in der Gesellschafterstruktur der für den Erwerb gegrün deten Tochtergesellschaft der ADC GmbH gegeben habe. Das Land Hessen habe daher den Verkauf seiner Anteile am Flughafen Hahn vorerst gestoppt. ADC-Mitgesellschafter Siegfried Englert hat hierzu am 2. März 2017 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erläutert, der neu hinzugekommene Gesellschafter sei aus Dank als weiterer Partner aufgenommen worden, nachdem er dabei geholfen habe, „bei HNA die Türen aufzu machen“. „Schlamperei im Umgang mit Dokumenten“ sei der Grund für die vorerst geplatzte Unterzeichnung des Vertrages gewesen. Im Rahmen der gutachtlichen Prüfung des Projekts „Nürburgring 2009“ hat der Landesrech nungshof die Anforderungen an die gebotene Sorgfalt bei der Auswahl von Geschäftspartnern des Landes formuliert. Hierbei hat er u. a. ausgeführt: „Diese verlangt schon im gewöhnlichen kaufmännischen Geschäftsverkehr, sich über Profes sionalität, Seriosität, Bonität und Liquidität eines Vertragspartners hinreichend zu vergewis sern. Für Unternehmen der öffentlichen Hand ist darüber hinaus ein rechtlich einwandfreies Handeln möglicher Geschäftspartner von besonderer Bedeutung.“ (Drucksache 15/4741, S. 28). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Änderung in der Gesellschafterstruktur einen Tag vor Vertragsschluss eine ausreichend sorgfältige Überprüfung von Geschäfts partnern der Öffentlichen Hand zulässt? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass angesichts des gescheiterten ersten Ver kaufsverfahrens – hier gab es ebenfalls kurz vor Vertragsschluss einen Wechsel in der Gesellschafterstruktur der SYT – im zweiten Verkaufsverfahren eine höhere Sorgfalt bei der Überprüfung der Geschäftspartner geboten war (wenn nein, bitte erläutern)? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass „Schlamperei im Umgang mit Dokumenten“ für die vom Landesrechnungshof geforderte Professionalität von Geschäftspartnern eines Landes spricht? 4. Genügt nach Auffassung der Landesregierung das Kriterium der Dankbarkeit den o. g. vom Landesrechnungshof formulierten Anforderungen an die gebotene Sorgfalt bei der Aus wahl von Geschäftspartnern eines Landes? 5. Hat die Landesregierung die Frage geprüft, ob sich hinter dem Begriff der „Dankbarkeit“ mögliche Korruptionstatbestände verbergen ? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Fragesteller nehmen Bezug auf Veränderungen in der Gesellschafterstruktur eines Unternehmens im Zusammenhang mit Verkaufsverhandlungen des Landes Hessen über den hessischen Geschäftsanteil an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Die rheinlandpfälzische Landesregierung kommentiert aus grundsätzlichen Erwägungen nicht die laufenden Verkaufsverhandlungen des Landes Hessen. Die Beantwortung bezieht sich deshalb auf das Verfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz. Drucksache 17/2657 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz veräußerte seinen Geschäftsanteil an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH mit notariellem Kaufvertrag am 1. März 2017 an die HNA Airport Group GmbH. Die Gesellschafterstruktur des Vertragspartners des Landes Rheinland-Pfalz war frühzeitig bekannt. Aus der Überprüfung der Gesellschafterstruktur der HNA Airport Group GmbH durch die beauftragte Beratungsgesellschaft ergaben sich keine Erkenntnisse, die einer Vertragsunterzeichnung entgegengestanden hätten. Bei der HNA Airport Group GmbH fand keine Änderung in der Gesellschafterstruktur einen Tag vor Vertragsschluss statt. Zu Frage 2: Ja. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch eine Vor-Ort-Sichtung der Geschäftsadressen durch Mitarbeiter des internationalen Netzwerks der beauftragten Berater sowie die China-Reise unter anderem des Ministers des Innern und des für den Hahn-Verkauf zuständigen Staatssekretärs; insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/2304. Zu den Fragen 3 bis 5: Der Landesregierung sind in Bezug auf den Erwerber des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz als Vertragspartner des Landes keine der erfragten Merkmale bekannt geworden, sodass der Anteilskaufvertrag am 1. März 2017 unterzeichnet werden konnte. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär