Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2658 zu Drucksache 17/2470 27. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/2470 – Handlungsbedarf für den Einzelhandel – Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2470 – vom 9. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Für den klassischen Einzelhandel wird der Onlinehandel im Internet immer mehr zur Konkur renz und zur Bedrohung. Derzeit wird in der Einzelhandelsbranche intensiv über eine Auswei tung der verkaufsoffenen Sonntage in Rheinland-Pfalz diskutiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist es nach Einschätzung der Landesregierung denkbar, eine Ausdehnung der ver kaufsoffenen Sonntage auf fünf Sonntage im Jahr – wovon einer in der Adventszeit liegt – umzusetzen? Wenn ja, wie könnte eine entsprechende Umsetzung für Rheinland-Pfalz aussehen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Beschäftigungseffekte sich der rheinland-pfälzische Einzelhandel von der Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage verspricht und wie bewertet sie diese Erwartungen? 3. Wie würden sich verlängerte Ladenöffnungszeiten nach Einschätzung der Landesre·gierung voraussichtlich auf die Gewinnmargen des Einzelhandels, insbesondere der kleinen Betriebe, auswirken? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Ausdehnung der verkaufsoffenen Sonntage auf fünf Sonntage würde aus Gründen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Rheinland- Pfalz bei Kirchen und Gewerkschaften auf Unverständnis stoßen. Eine entsprechende Gesetzesänderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ist derzeit von der Landesregierung nicht beabsichtigt. Zu Frage 2: Beschäftigungseffekte für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Ladenöffnungszeit an einem zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag in gewissem Umfang eintreten; diese werden im Verhältnis zu den zu erbringenden Jahresarbeitszeiten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in quantitativer Hinsicht aber im Ergebnis als eher gering einzuschätzen sein. In aller Regel dürften sie sich auf vergütete Mehrarbeit und in Einzelfällen einer verlängerten befristeten Arbeitszeit beschränken. Demgegenüber steht die Belastung durch Sonntagsarbeit. Zusätzliche Arbeitsplätze werden durch einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag in aller Regel nicht entstehen. Zu Frage 3: Auswirkungen auf die Gewinnmargen durch verlängerte Ladenöffnungszeiten, insbesondere bei den kleinen Betrieben, können nicht in genereller Hinsicht bestimmt werden. Im Allgemeinen jedenfalls werden bei den verkaufsoffenen Sonntagen dem erzielten Mehrumsatz die Kosten für das Personal, Beiträge für die besonderen Veranstaltungen und andere Fixkosten zunächst gegenzurechnen sein. Die Gewinnmarge für den Einzelhandel wird sich dabei im Ergebnis für die einzelne Verkaufsstelle maßgeblich durch das Sortiment, den Standort, die Warenpräsentation in der Verkaufsstelle, den Nutzen von Multichannel-Vertriebsformen, die Betriebsform der Verkaufsstelle, einen guten Einkauf und das allgemeine Marketing ergeben. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin