Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2670 zu Drucksache 17/2428 28. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/2428 – Kontrollen beim Be- und Entladen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2428 – vom 2. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund des Termin- und Arbeitsdruckes, aber auch auf Druck der Arbeitgeber, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrer im Güterkraftverkehr während der Wartezeiten und des Be- und Entladens bei den Kunden bzw. Auftraggebern die Zeiten als Pausenzeiten deklarie ren. Die Paketzusteller von Subunternehmern weisen ihre Vorbereitungszeiten (Sortieren, Einscannen und Laden der Pakete) ebenfalls nicht als Arbeitszeiten aus. Dadurch entstehen gesetzwidrig nicht registrierte Arbeitszeiten mit der Folge von Übermüdungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Um die falsche oder fehlende Deklaration zu unterbinden, sind Vor-Ort-Kontrollen auf dem Betriebsgelände der „angefahrenen“ Firmen beim Be- und Entladen und dem Warten erfor derlich. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ wurden durch die Mitarbeiter der Abteilung 2 der Struktur- und Genehmigungsdirektionen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auf den Betriebs geländen der „angefahrenen“ Firmen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten durchgeführt? 2. Wie viele Verstöße (gegliedert nach den Berichtsjahren und den jeweiligen Vorschrif ten) wurden hierbei festgestellt? 3. Wie viele Mitarbeiter (bitte in „Köpfen“ und „VZÄ“) der Struktur- und Genehmigungsdirektionen wurden hierfür in den einzelnen Kalenderjahren eingesetzt? 4. Wird die Vor-Ort-Kontrolle auf dem Betriebsgelände der „angefahrenen“ Firmen weiter hin für erforderlich gehalten? Wenn nein, dann bitte warum nicht? 5. Wenn sie für erforderlich gehalten wird: Ist dies mit dem vorhandenen Personal in einem Umfang möglich, der dazu beiträgt, dass eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch übermüdete Fahrer gesenkt werden kann und die kontrollierten Fahrer und Unternehmen wirkungsvoll angehalten werden können, die technischen Einrichtungen (Kontrollgeräte) korrekt zu bedienen bzw. die vorgeschriebenen Tageskontrollblätter korrekt auszufüllen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: „Vor-Ort-Kontrollen“ durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD), bei denen die falsche oder fehlende Deklaration des Be- und Entladens oder des Wartens auf dem Betriebsgelände der angefahrenen Firmen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten überprüft werden, wurden in den Jahren 2014 bis 2016 nicht durchgeführt. Betriebskontrollen bezogen sich vielmehr auf den Betriebssitz des Unternehmens. Zu Frage 3: Für das gesamte Rechtsgebiet der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, einschließlich Betriebsüberprüfungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren , standen in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in den vergangenen Jahren sechs Personen mit einem Zeitanteil von 4,5 VZÄ (2015) bis 2,9 VZÄ (bis Sommer 2016) und seit Herbst 2016 noch fünf Personen mit einem Zeitanteil von 2,3 VZÄ zur Verfügung. Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd betrug der Personalaufwand für das gesamte Rechtsgebiet in den vergangen Jahren sechs Personen mit einem Zeitanteil von 5,5 VZÄ (2013), der sukzessive und einhergehend mit einer Zentralisierung des Aufgabenbereiches zum 1. Januar 2017 auf zwei Personen mit 2,0 VZÄ reduziert wurde. Drucksache 17/2670 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Es ist vorgesehen, entsprechende Überprüfungen zukünftig in die Programmarbeit der Struktur- und Genehmigungsdirektionen aufzunehmen. Zu Frage 5: Die Überwachung von Fahrern bei Entladestellen geht über das bisherige Aufgabenprofil von Betriebskontrollen am Betriebssitz des Unternehmens und der Ahndung von durch die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr festgestellten Verstößen hinaus. Mit dem vorhandenen Personal kann im Rahmen einer Programmarbeit eine Kontrolle an den (Ab-)ladestellen stichprobenhaft vorgenommen werden. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin