Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2675 zu Drucksache 17/2443 29. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2443 – Rauschgiftdelikte an rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2443 – vom 6. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2014 bis 2016 an den rheinland-pfälzischen Schulen entwickelt (bitte aufgeglie dert nach den jeweiligen betroffenen Schulen)? 2. Um was für Drogen hatte es sich gehandelt, die in den Jahren 2014 bis 2016 an den rheinland-pfälzischen Schulen sichergestellt wurden (bitte aufgegliedert nach den jeweiligen Schulen)? 3. Welche schulischen Ordnungsmaßnahmen wurden bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2014 bis 2016 ergriffen (bitte aufgegliedert nach den jeweiligen betroffenen Schulen)? 4. Sind Lehrkräfte verpflichtet, den Konsum, Besitz und Handel von Rauschgift der Schulbehörde, der Polizei und dem Jugendamt zu melden? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Drogenkrimina lität an den Schulen stärker zu bekämpfen? 6. Wurden auch Drogendelikte von erwachsenen Schulangehörigen – Lehrkräften und Hausmeistern oder sonstiges pädagogisches Personal – in den Jahren 2014 bis 2016 begangen? Wenn ja, wie viele und an welchen Schulen und was waren die arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen? 7. Steht jeder rheinland-pfälzischen Schule ein Ansprechpartner von der Polizei bei Gewalt- und Drogenkriminalität zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Drogen an Schulen in Rheinland-Pfalz (Drucksache 17/2317 zu Drucksache 17/2124) sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Schulen in den Jahren 2011 bis 2015 und für den Zeitraum Januar bis September 2016 sowie die verschiedenen Rauschmittel ausgewiesen. Auf diese Angaben wird verwiesen . Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasste Zahl der Fälle ist danach von 161 in 2014 auf 147 in 2015 zurückgegangen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz betrug im Schuljahr 2014/2015 541 444 und im Schuljahr 2015/2016 537 570. Für das gesamte Jahr 2016 wurden 111 Fälle erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf: Drucksache 17/2675 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Eine Differenzierung der Sicherstellungsorte nach Schularten oder nach betroffenen Schulen ist nicht möglich, da diese nicht gesondert in der PKS erfasst werden. Zu Frage 3: Von den einzelnen Schulen verhängte Ordnungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler werden statistisch nicht erfasst. Zu Frage 4: Dem pädagogischen Auftrag von Schule entsprechend ergibt sich die Verpflichtung für alle Lehrkräfte, in Fällen von Drogenmissbrauch Unterstützung und Beratung anzubieten. Die Verwaltungsvorschrift „Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten“ vom 28. November 2011 (Amtsblatt MBWJK, S. 200) regelt, dass Lehrkräfte in Gesprächen mit der Schülerin oder dem Schüler Verhaltensbeanstandungen aufzeigen, Verhaltensänderungen vereinbaren und Unterstützung anbieten, wenn es Anzeichen gibt, die auf Drogenmissbrauch schließen lassen. Dabei soll auf die Angebote von speziellen Beratungsstellen vor Ort hingewiesen werden. Daneben müssen in den Gesprächen die Konsequenzen des Verhaltens im Sinne der pädagogischen Ordnungsmaßnahmen klar benannt werden. Im Benehmen mit der an jeder Schule bestellten Beratungslehrkraft für Suchtprävention muss im Einzelfall abgewägt werden, ob mit den Sorgeberechtigten und gegebenenfalls dem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufgenommen werden muss. Die Sorgeberechtigten sollten auf die entsprechenden Beratungseinrichtungen hingewiesen werden. Ist von einer Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern auszugehen, müssen von der jeweiligen Lehrkraft die Schulleitung und die Beratungslehrkraft für Suchtprävention verständigt werden. Schulintern wird dann über mögliche weitere Schritte und Maßnahmen entschieden. Dazu gehört auch die Einschaltung der Polizei. Die Schulleitung unterrichtet zudem die Sorgeberechtigten der Schülerin oder des Schülers. Die Einschaltung der Polizei muss erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler Drogen verteilt oder damit handelt oder wenn es sich im konkreten Fall um sonstige schwere oder mehrfache Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt. 1) In der Bezugsanfrage war im Zeitraum Januar bis September 2016 die Zahl 19 ausgewiesen. Nach Jahresabschluss und in diesem Zusammenhang turnusmäßigen Maßnahmen der Qualitätssicherung wurden neun der als „sonstige BtM“ erfassten Taten weiter differenzierend anderen zutreffenden Schlüsselnummern zugeordnet. Fälle an Schulen im Jahr 2016 Rauschgiftdelikte, davon 111 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG, davon 91 … mit Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 9 … mit Metamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform – … mit Cannabisprodukten 72 … mit sonstigem BtM 10 1) Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG, davon 17 … von Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 3 … von Cannabisprodukten 12 … von sonstigem BtM 2 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2675 Zu Frage 5: Die Landesregierung wird im Zusammenwirken insbesondere mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung und weiteren Akteuren auf dem Feld der Suchtprävention die vielfältigen Präventionsprogramme in den Schulen weiter fortsetzen. Neben der Persönlichkeitsstärkung von Schülerinnen und Schülern spielen dabei auch die Ausbildung von Schülermultiplikatoren auf dem Feld der Suchtprävention und die gezielte Fortbildung von Beratungslehrkräften für Suchtprävention eine wichtige Rolle. Die Polizei weist im Rahmen des primärpräventiven Projektes „Prävention im Team“ (PiT) auf die Konsequenzen des Betäubungsmittelkonsums und die rechtlichen Be-stimmungen hin. Auch im Rahmen des polizeilichen Projektes „easi – Erlebnis, Aktion, Spaß und Informationen“ werden Erziehungsverantwortliche, darunter auch Lehrkräfte, entsprechend informiert. Vereine, Organisationen und Jugendverbände stellen sich in diesem Projekt vor und bieten Jugendlichen verschiedene Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an. Die Landesregierung setzt außerdem auf die Aktivitäten der in landesweit 38 regionalen Arbeitskreisen Suchtprävention zusammengeschlossenen Fachleuten von Suchtberatungsstellen, Jugend- und Gesundheitsämtern, schulpsychologischem Dienst sowie der Jugendarbeit, Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen. Sie wird weiterhin dafür sorgen, dass in enger Kooperation von Schulen und Polizei dem Drogenmissbrauch und insbesondere der Drogenkriminalität an Schulen intensiv entgegengewirkt wird. Zu Frage 6: Daten zu begangenen Drogendelikten von erwachsenen Schulangehörigen stehen weder in der Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaften noch in der Strafverfolgungsstatistik zur Verfügung. In der PKS ist die Anzahl von Tatverdächtigen (TV) an Schulen nach drei Altersgruppen aufgeschlüsselt. Für die Jahre 2014 bis 2016 sind dabei folgende Daten zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfasst: Auf der Grundlage der PKS kann keine Aussage über den Beruf oder die Tätigkeit von Tatverdächtigen getroffen werden. Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gab es in dem Zeitraum keine arbeits- oder dienstrechtlichen Verfahren gegen pädagogisches Personal wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu Frage 7: Der polizeiliche Kontaktpartner des vom Pädagogischen Landesinstitut und vom Landeskriminalamt angebotenen Projekts „PiT“ fungiert insbesondere auch als Ansprechpartner bei Gewalt- und Drogenkriminalität. Alle Schulen, die das vom Pädagogischen Landesinstitut und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz angebotene Projekt durchgeführt haben, können in solchen Fällen auf die polizeilichen Ansprechpartner zurückgreifen. Darüber hinaus steht die rheinland-pfälzische Polizei jeder Schule mit ihren jeweiligen Fachleuten als Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzlich gibt es für Schulen über das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) die Möglichkeit, Informationsbroschüren und Unterrichtsmaterialien wie z. B. „Sehnsucht“, „Wege aus der Gewalt“ oder das schulische Arbeitsmaterial „Abseits“ zu beziehen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 3 TV an Schulen 2016 2015 2014 insgesamt 118 142 155 TV unter 18 101 132 134 TV ab 18 bis unter 21 13 7 16 TV ab 21 4 3 5