Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2691 zu Drucksache 17/2450 29. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) – Drucksache 17/2450 – Verkauf des Flughafens Hahn – Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2450 – vom 6. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen aus der Presse hat die Landesregierung die rheinland-pfälzi schen Anteile an der Flughafen Hahn GmbH an die chinesische Firma HNA veräu ßert. Ursprünglich hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass ein Bieterkonsortium, bestehend aus der Firma HNA und der pfälzischen Firma ADC, den Zuschlag erhal ten hätte. Die Firma HNA hat für den Kauf der Anteile an der Flughafen Hahn GmbH eine·· gesonderte Firma gegründet, die die Anteile erworben haben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hat die Firma HNA, entgegen der ursprünglichen Pläne, alle rheinland-pfälzischen Anteile an der Flughafen Hahn GmbH erworben? 2. Sieht die Landesregierung vergaberechtliche Probleme, weil der ursprünglich den Zuschlag erhaltende Bieter und der tatsächliche Käufer der rheinland-pfäl zischen Anteile an der Flughafen Hahn GmbH voneinander abweichen? 3. Wenn ja, wie gedenkt sie diesen Problemen im laufenden Verfahren zu begeg nen? Wenn nein, aus welchen Gründen? 4. Hat sich die Landesregierung davon überzeugt, dass das vergaberechtliche Kriterium der Leistungsfähigkeit der gesondert gegründeten Firma eingehalten wurde? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von einer solchen Prüfung abgesehen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Verfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ist ein sogenanntes strukturiertes Ausschreibungsverfahren nach Maßgabe der Grundsätze der Wettbewerblichkeit, Transparenz, Diskriminierungsund Bedingungsfreiheit zur Erzielung eines Marktpreises für die Beteiligung des Landes. Das Verfahren unterfällt mangels Beschaffungsvorgangs nicht dem Vergaberecht; es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne der §§ 97 ff. GWB. Die in der Anfrage getroffene Aussage des Fragestellers, die Landesregierung habe „mitgeteilt, dass ein Bieterkonsortium, bestehend aus der Firma HNA und der pfälzischen Firma ADC, den Zuschlag erhalten hätte“, ist nicht zutreffend. Vielmehr teilte das Ministerium des Innern und für Sport mit Pressemitteilung vom 23. Januar 2017 mit, dass man mit ADC/HNA in abschließende Verhandlungen eintrete. Mit Pressemeldung vom 1. März 2017 wurde darüber informiert, dass der Ministerrat den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafengesellschaft Frankfurt-Hahn an die HNA Airport Group GmbH beschlossen habe. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz veräußerte seinen Geschäftsanteil an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH mit notariellem Kaufvertrag am 1. März 2017 an die HNA Airport Group GmbH. Alleiniger Gesellschafter der HNA Airport Group GmbH ist die Hainan Air Travel Service Co. Ltd. Es war die Entscheidung der Käuferseite, eine Erwerbsgesellschaft nach deutschem Recht zu gründen und deren Gesellschafterstruktur zu bestimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/2304 und 17/2434 verwiesen. Drucksache 17/2691 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Was der Fragesteller mit „Zuschlag“ bezeichnet war der Abschluss des notariellen Anteilskaufvertrages am 1. März 2017. Damit kann es keine Abweichung zwischen dem „ursprünglich den Zuschlag erhaltenden Bieter“ und dem „tatsächlichen Käufer“ geben. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Zu Frage 3: Entfällt. Zu Frage 4: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/2434 ausgeführt, wurde die Gesellschafterstruktur der HNA Airport Group GmbH durch die beauftragte Beratungsgesellschaft geprüft; hieraus ergaben sich keine Erkenntnisse, die einer Vertragsunterzeichnung entgegengestanden hätten. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär