Drucksache 17/2698 zu Drucksache 17/2333 06. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2333 – Situation des Strafvollzugs in Rheinland-Palz Die Große Anfrage 17/2333 vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Zur inneren Sicherheit gehört auch eine ausreichende Gewährleistung der Sicherheit im Strafvollzug . Neben spezial- und generalpräventiven Zwecken dient der Strafvollzug insbesondere dadurch der Sicherheit der Bevölkerung, dass er die Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zur Aufgabe hat. Der Strafvollzug in Rheinland-Pfalz übernimmt damit einen anspruchsvollen Dienst für den Rechtsstaat und das Gemeinwesen, dem auch in den Augen der Bürgerinnen und Bürger immer mehr Gewicht beigemessen wird. Zu Recht stellt die Gesellschaft hohe Erwartungen an einen modernen Strafvollzug, der die Allgemeinheit sowohl durch eine sichere Unterbringung der Inhaftierten als auch durch die Vorbereitung der Strafgefangenen auf ein straffreies Leben schützt. An die Bediensteten ergeben sich besondere Anforderungen: Die Beschäftigten im Strafvollzug schultern nicht nur erhebliche Mehraufgaben bei der Sicherungsverwahrung. Auch die Belegungssituation in den Haftanstalten ist nach wie vor angespannt. Der Umgang mit Strafgefangenen wird immer schwieriger. Es gibt zunehmende Aggressionsbereitschaft, vermehrt psychische Auffälligkeiten und eine wachsende Drogenproblematik. Verständigungsprobleme in den Haftanstalten nehmen zu. Darüber hinaus stellen neue Entwicklungen, wie z. B. das Inkrafttreten des neuen Landesjugendstrafvollzugsgesetzes, den Strafvollzug vor neue Aufgaben und zusätzliche Herausforderungen. Die vorliegende Anfrage soll zu einer Bestandsaufnahme der Situation im rheinland-pfälzischen Strafvollzug führen und neue Entwicklungen näher beleuchten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Belegung, baulicher Zustand und Wirtschaftsführung der JVA des Landes 1. Wie viele Strafgefangene befinden sich zum 1. Februar 2017 (Ist-Stand) in Haft a) in Rheinland-Pfalz insgesamt, b) jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten (JVA) (bitte aufgliedern nach geschlossenem und offenem Vollzug)? 2. Wie hoch waren die jährlichen Zugangszahlen pro JVA in den vergangenen fünf Jahren? 3. In wie vielen Fällen und unter welchen Voraussetzungen wurden Strafgefangene in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der sogenannten „Weihnachtsamnestie“ im Zeitraum November und Dezember des jeweiligen Jahres entlassen? 4. Wie haben sich die Belegungsfähigkeit und die tatsächliche Belegung im offenen sowie im geschlossenen Vollzug in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Gefangenen sowie nach inhaftierten Spätaussiedlern a) landesweit und b) in den einzelnen JVA? 5. Wie hoch belaufen sich derzeit die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz a) in der Untersuchungshaft? b) in der Strafhaft? c) in der Jugendhaft? d) in Sicherungsverwahrung? e) im Jugendarrest? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten aus Frage 5 in den anderen Bundesländern? 7. Welchen Umgestaltungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Justizvollzugsschule in Wittlich? 8. Welche Einnahmen erzielte das Land in den vergangenen fünf Jahren durch die Arbeit der Gefangenen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVA)? 9. Was ist der aktuelle Stand bei der Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung in der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung im rheinland-pfälzischen Strafvollzug? a) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten einschließlich der Personalkosten? b) Wann ist mit der landesweiten Einführung der KLR zu rechnen? II. Situation der Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug 10. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis der Strafgefangenen zu den Bediensteten im rheinlandpfälzischen Strafvollzug sowohllandesweit als auch in den einzelnen JVA a) insgesamt? b) aufgeschlüsselt nach – allgemeinem Vollzugsdienst, – gehobenem Vollzugs- und Verwaltungsdienst, – sozialem Dienst sowie – psychologischem Dienst (bitte separat für jede JVA)? 11. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von Haftplätzen zu den Bediensteten im rheinlandpfälzischen Strafvollzug sowohl landesweit als auch in den einzelnen JVA a) insgesamt? b) aufgeschlüsselt nach – allgemeinem Vollzugsdienst, – gehobenem Vollzugs- und Verwaltungsdienst, – sozialem Dienst, – psychologischem Dienst (bitte separat für jede JVA)? 12. Wie hat sich das Verhältnis in Bezug auf Frage 10 und 11 in den vergangenen fünf Jahren im Einzelnen entwickelt? 13. Wie ist dieses Verhältnis nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den übrigen Bundesländern? 14. Wie viele Überstunden sind derzeit in der Summe beim Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) in den JVA des Landes angefallen und wie hoch liegt der durchschnittliche Überstundenanfall pro Beamtin bzw. Beamten – sowohl im Landesdurchschnitt als auch in den einzelnen JVA? 15. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 16. Wie viele Überstunden wurden in den vergangenen fünf Jahren im AVD finanziell abgegolten (bitte separat für jede JVA)? 17. Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgemeinschaft Personalbemessung und Dienstplanung erreicht und welche Verbesserungen wurden dadurch umgesetzt? 18. Wie viel Resturlaub ist von den Bediensteten in den vergangenen fünf Jahren nicht in Anspruch genommen worden, wie viel Resturlaub wurde übertragen? 19. Wie viele Bedienstete des AVD sind aktuell länger als sechs Monate erkrankt und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 20. Wie hat sich der Krankenstand der Bediensteten im AVD im selben Zeitraum sowohl im Landesdurchschnitt als auch in den einzelnen JVA entwickelt? 21. Wurden die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen psychischen Gefährdungsbeurteilungen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes durchgeführt? 22. Welche Gefährdungen haben sich aus der Erhebung der psychischen Belastungen bei der Arbeit im Justizvollzug ergeben und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat die Landesregierung hierzu ergriffen? 23. Wie viele Bedienstete des AVD im rheinland-pfälzischen Strafvollzug sind dauerhaft in ihrer Verwendung eingeschränkt (z. B. vom Nachtdienst befreit) und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 24. Wie viele Personalstellen wurden bzw. werden in den Jahren 2011 bis 2020 im zweiten, dritten und vierten Einstiegsamt abgebaut, nicht wiederbesetzt bzw. als künftig wegfallend ausgewiesen – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Justizvollzugseinrichtungen? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 3 25. Wie viele bei den JVA des Landes beschäftigte Beamtinnen und Beamten werden (einzeln aufgeführt nach Jahren) in der Summe landesweit und an den einzelnen JVA in den nächs - ten fünf Jahren aus dem Dienst ausscheiden a) insgesamt (alle Dienstgruppen)? b) einzeln aufgeführt nach Laufbahngruppen? 26. Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen für das zweite, dritte und vierte Einstiegsamt in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 27. Wie hoch war die Durchfallquote bei den Laufbahnprüfungen des AVD in den vergangenen zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 28. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass der Beruf des Justizvollzugsbeamten bzw. des Justizvollzugsbediensteten und die Arbeit, die im Justizvollzug geleistet wird, in der Öffentlichkeit positiv und transparent dargestellt werden? Wie wirbt die Landesregierung in diesem Zusammenhang für den Nachwuchs? 29. Welche Maßnahmen sind zur Wiedereinführung des Verwaltungsdienstes in der Einstiegsebene 2 geplant, um den wachsenden Bedarf an ausgebildeten Fachkräften in diesem Bereich zukünftig zu decken – auch angesichts der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht der Arbeitsbetriebe? 30. Der Landesrechnungshof mahnt in seinem letzten Prüfbericht die Einführung einer kaufmännischen Geschäftsführung für die Arbeitsverwaltungen an und forciert die Schaffung eines Landesbetriebs wie etwa in Baden-Württemberg. Welche Entscheidungen wurden diesbezüglich durch das Ministerium der Justiz getroffen und wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden bzw. welchen Personalmehrbedarf sieht die Landesregierung durch Schaffung der notwendigen Vorausset zun gen? 31. Wie viele Versetzungsgesuche wurden in den vergangenen fünf Jahren gestellt? Wie viele Versetzungsgesuche wurden abgelehnt? Zu welchen Dienststellen sollte die Versetzung erfolgen (inklusive Kommunalverwaltung, bitte getrennt nach den einzelnen JVA)? 32. Seit welchem Jahr läuft die Umstellung der alten „grünen“ Uniform auf die neue „blaue“ Uniform? Ist absehbar, ab welchem Jahr eine geregelte Beschaffung sichergestellt werden kann? 33. Wie hoch waren die bisherigen eingesetzten Haushaltsmittel für die Umstellung der Dienstbekleidung und wie hoch ist der Gesamtbetrag des seit der Umstellung eingesparten Dienstbekleidungszuschusses? 34. Wer ist für die Ausgabe und den Tausch von Dienstbekleidung im Justizvollzug zuständig ? 35. Welcher Verwaltungsakt ist erforderlich, damit Bediensteten des AVD ein verschlissenes/ defektes Uniformteil ersetzt wird? 36. Können Bedienstete des Justizvollzugs Uniformteile der Polizei beziehen, die auch für den Vollzugsdienst sinnvoll wären, z. B. Regenjacken? III. Situation der Gefangenen im Strafvollzug 37. Welche Regelungen enthält der aktuelle Vollstreckungsplan und wie hat er sich in den vergangenen fünf Jahren verändert? 38. Wie viele Gefangene wurden aus welchem Grund nicht gemäß des geltenden Volltreckungsplans untergebracht? 39. Wie hat sich die Anzahl der Gefangenenarbeitsplätze in den vergangenen fünf Jahren entwickelt a) im Landesdurchschnitt? b) an den einzelnen JVA des Landes? 40. In wie vielen Fällen waren am Stichtag 1. Februar 2017 Untersuchungsgefangene entgegen der Vorgaben des § 17 LJVollzG nicht getrennt von Strafgefangenen untergebracht (bitte nach Anstalten getrennt aufführen)? Was waren jeweils die Gründe? 41. Wie viele in Rheinland-Pfalz einsitzende Strafgefangene haben in den vergangenen fünf Jahren die Möglichkeit von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten genutzt und wie viele davon haben diese Maßnahmen vorzeitig abgebrochen (bitte einzeln nach Jahren aufgeführt ) a) landesweit? b) an den einzelnen JVA? Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 42. Wie viele in Rheinland-Pfalz einsitzende Strafgefangene haben in den vergangenen fünf Jahren erfolgreich die Möglichkeit zur Nachholung eines Schulabschlusses und/oder einer Berufsausbildung (einschließlich Erwerb von Teilabschlüssen) genutzt (bitte einzeln nach Jahren aufgeführt) a) landesweit? b) an den einzelnen JVA? 43. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung getroffen, um die Gewährung von Arbeitslosengeld 1 an Gefangene des Offenen Vollzuges zu verhindern, obwohl geeignete Arbeitsplätze in der JVA im Bereich des Offenen Vollzuges zur Verfügung stehen und wie wirkt sich diese fehlende Mitarbeitsbereitschaft auf die Vollzugsplanung und die Stellung - nahmen zur bedingten Entlassung aus? 44. Wie viele Häftlinge in Rheinland-Pfalz nehmen derzeit (Stand: 1. Februar 2017) an Vollzugslockerungen (Langzeitausgang, Ausgang, Freigang) teil? 45. Gibt es diesbezüglich Veränderungen im Verlauf der vergangenen fünf Jahre (bitte ggf. erläutern)? 46. Von wie vielen Häftlingen sind diese Lockerungen durch Lockerungsversagen in den vergangenen fünf Jahren missbraucht worden (bitte einzeln nach Jahren sowie nach Lockerungsart und Anstalt auflisten)? 47. Wie viele Erstvollzugspläne wurden in den vergangenen fünf Jahren erstellt und wie viele Vollzugspläne wurden in diesem Zeitraum insgesamt fortgeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und JVA)? 48. Wie viele erkannte radikalisierte/extremistische Inhaftierte sitzen derzeit in rheinlandpfälzischen Justizvollzugseinrichtungen ein, aufgeschlüsselt nach der Art der Radikalisierung bzw. extremistischen Zugehörigkeit? 49. Wie haben sich die Zahlen zu Frage 48 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 50. Welche Maßnahmen erfolgen und welche Konzepte der Landesregierung bestehen, um eine Radikalisierung von Inhaftierten während der Haft zu verhindern? 51. Plant die Landesregierung vollzugseigene Fachleute für den Bereich Radikalisierung und Islamismus einzustellen – analog der Verfahrensweise anderer Behörden wie LKA, Verfassungsschutz , Polizei? 52. Werden die islamischen Inhaftierten durch Imame betreut? Wer wählt diese aus? In welcher Sprache werden Gebetsstunden in den Justizvollzugseinrichtungen gestaltet? 53. Wie hat sich die Gewaltbereitschaft der Gefangenen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt a) gegenüber Bediensteten, b) gegenüber Mitgefangenen und wie hat die Landesregierung auf diese Entwicklung reagiert und welche Maßnahmen sind hier zukünftig vorgesehen? 54. Welcher Art waren die unter Ziffer 53 genannten gewaltsamen Übergriffe? 55. Zu welchen Verletzungen kam es a) bei den Gefangenen? b) bei den Bediensteten? 56. Kann man solche Übergriffe bestimmten Häftlingsgruppen schwerpunktmäßig zuordnen? 57. Welche Konsequenzen hat dies für Mitgefangene und Bedienstete und mit welchen Konzepten plant die Landesregierung hiergegen vorzugehen? 58. Hätten die Übergriffe gegenüber dem Vollzugsdienst verhindert werden können und wenn ja, wie? 59. Wie viele gefährliche Gegenstände und Waffen wurden in den vergangenen fünf Jahren gefunden (bitte aufschlüsseln nach Anstalten und Art der Gegenstände)? 60. Bei welchen dieser Gegenstände konnte festgestellt werden, wie der Gegenstand in den Besitz des Gefangenen gelangt ist (bitte detaillierte Aufstellung je nach Gegenstand)? 61. Wie viele Mobiltelefone und wie viele SIM-Karten wurden in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 1. Februar 2017 in rheinland-pfälzischen JVA (inkl. Jugendstrafanstalt [ JSA] und Jugendarrestanstalt [ JAA] ) im Besitz von Gefangenen gefunden und auf welche Weise sind sie in deren Besitz gelangt? Wie viele wurden durch den Einsatz von Mobilfindern gefunden? Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 5 62. Welche anderen nicht erlaubten Gegenstände und Substanzen wurden zum Stichtag 1. Februar 2017 in rheinland-pfälzischen JVA (inkl. JSA und JAA) im Besitz von Gefangenen gefunden und auf welchen Wegen sind diese in deren Besitz gelangt? 63. Wie hoch ist der Anteil von Häftlingen mit (auch) ausländischer Staatsangehörigkeit – absolut und im Vergleich zum Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz? 64. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Gefangenen entwickelt, die über keine oder ungenügende Deutschkenntnisse verfügen und wie reagiert die Landesregierung darauf? Wie hoch waren die angefallenen Dolmetscherkosten in den vergangenen fünf Jahren a) landesweit und b) in den einzelnen JVA? 65. Wie viele Strafgefangene mit (auch) ausländischer Staatsangehörigkeit saßen in den vergangenen fünf Jahren (einzeln aufgeführt) aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen a) bis zu drei Jahren, b) länger als drei Jahre in rheinland-pfälzischen Gefängnissen ein oder c) befanden sich in Sicherungsverwahrung, die von rheinland-pfälzischen Gerichten verhängt wurde? 66. Wie viele ausländische Strafgefangene saßen in den vergangenen fünf Jahren aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe in rheinland-pfälzischen Gefängnissen ein? Wie viele dieser ausländischen Strafgefangenen waren länger inhaftiert a) als zwei Jahre? b) als vier Jahre? 67. Welche Nationalitäten sind unter den ausländischen Gefangenen vertreten – aufgeschlüsselt nach den Vollzugseinrichtungen? 68. Wie viele der derzeitigen ausländischen Strafgefangenen könnten nach geltender Rechtslage derzeit in ihre Heimatländer abgeschoben werden? 69. In wie vielen Fällen bestehen Abschiebungshindernisse und worin bestehen diese? IV. Konzeption des Strafvollzugs 70. Wie hoch ist die durchschnittliche Rückfallquote bei aus dem rheinland-pfälzischen Justizvollzug entlassenen Straftätern? Falls es dazu keine Zahlen geben sollte, ab wann soll darüber eine Statistik angelegt werden? Welche Meldung von Zahlen erfolgt aus Rheinland-Pfalz an die Ersteller der jährlich fortgeschriebenen bundesweiten Rückfallstatistiken (Jehle, Heinz und Sutterer), die auch Daten des rheinland-pfälzischen Strafvollzuges einbezieht? 71. Wie stellt sich die in Frage 70 genannte Zahl nach Kenntnis der Landesregierung im Verhältnis zu anderen Bundesländern dar? 72. Inwieweit sieht die Landesregierung die Einführung von elektronischen Fußfesseln zur Entlastung des Justizvollzuges, z. B. aus Sicherheitsgründen bei Aus- und Vorführungen außerhalb der Justizvollzugseinrichtung oder der Sicherungsverwahrung, als sinnvoll an? 73. In wie vielen Fällen wurden Inhaftierte in den vergangenen fünf Jahren mit Schusswaffen tragenden Beamten ausgeführt? V. Gesundheit im Strafvollzug 74. Wie viele der Strafgefangenen im rheinland-pfälzischen Vollzug sind suchtmittelabhängig (bitte nach Alkohol, Drogen, Medikamenten und ggf. anderen Suchtmitteln aufgliedern)? 75. Wie viele Drogenfunde gab es in den vergangenen fünf Jahren in rheinland-pfälzischen Haftanstalten (bitte nach Jahren und Anstalten aufgeschlüsselt)? 76. Mit welchen Mitteln will die Landesregierung verhindern, dass in den Gefängnissen Drogen konsumiert werden? 77. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um Inhaftierte vom Drogenkonsum – insbesondere der synthetischen Drogen – abzuhalten? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Hinsicht? 78. Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Drogenspürhunde der Polizei angefordert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und JVA)? Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode I. Belegung, baulicher Zustand und Wirtschaftsführung der JVA des Landes 1. Wie viele Strafgefangene befinden sich zum 1. Februar 2017 (Ist-Stand) in Haft  a) in Rheinland-Pfalz insgesamt, b) jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten (bitte aufgliedern nach geschlossenem und offenem Vollzug)? 2. Wie hoch waren die jährlichen Zugangszahlen pro Justizvollzugsanstalt in den vergangenen fünf Jahren? 3. In wie vielen Fällen und unter welchen Voraussetzungen wurden Strafgefangene in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der sogenannten „Weihnachtsamnestie“ im Zeitraum November und Dezember des jeweiligen Jahres entlassen? Die Voraussetzungen für die Gnadenerweise aus Anlass des Weihnachtsfestes ergeben sich aus einem Rundschreiben des Ministers der Justiz, das in jedem Jahr mit einem angepassten Zeitraum erlassen wird. Im Jahr 2016 unterlagen der Regelung alle 6 79. Hält die Landesregierung den verstärkten Einsatz von Drogenspürhunden im rheinlandpfälzischen Strafvollzug für sinnvoll, um den Drogenkonsum in den Haftanstalten einzudämmen ? 80. Welchen besonderen Herausforderungen sieht sich der rheinland-pfälzische Strafvollzug im Hinblick auf ältere Gefangene (über 60 Jahre) ausgesetzt und wie begegnet er diesen? VI. Sicherungsverwahrung 81. Wie viele Sicherungsverwahrte wurden in den vergangenen fünf Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Das Ministerium der Justiz hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 5. April 2017 – wie folgt beantwortet: Justizvollzugseinrichtung Geschlossener Vollzug Offener Vollzug JVA Diez 484 28 JVA Frankenthal 365 27 JVA Koblenz 27 10 JVA Ludwigshafen 54 – JVA Rohrbach 406 45 JSA Schifferstadt 121 – JVA Trier 68 16 JVA Wittlich 448 23 JSA Wittlich 107 3 JVK Wittlich 44 – JVA Zweibrücken 335 28 Rheinland-Pfalz 2 459 180 Justizvollzugseinrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 JVA Diez 252 245 260 252 278 JVA Frankenthal 1 079 1 006 1 155 1 057 1 073 JVA Koblenz 1 743 1 658 1 601 1 358 1 532 JVA Ludwigshafen 39 25 24 25 21 JVA Rohrbach 2 867 4 013 4 137 4 052 4 431 JSA Schifferstadt 287 283 253 239 254 JVA Trier 531 485 487 497 539 JVA Wittlich 1 169 1 139 1 112 1 187 1 230 JSA Wittlich 219 175 202 162 180 JVA Zweibrücken 864 795 824 856 945 Rheinland-Pfalz 9 050 9 824 10 055 9 685 10 483 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 7 Strafgefangene, die eine von einem Gericht des Landes Rheinland-Pfalz verhängte zeitige Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe oder einen Strafarrest in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Rheinland-Pfalz oder in einer Vollzugseinrichtung der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz verbüßen und deren Strafende in die Zeit vom 21. November 2016 bis zum 6. Januar 2017 – beide Tage eingeschlossen – gefallen ist. Ausgenommen waren Gefangene, a) die mit der vorzeitigen Entlassung nicht einverstanden waren oder deren Entlassung Gründe der Fürsorge entgegenstanden, b) bei denen ein unmittelbar anschließender, über den 6. Januar 2017 hinausgehender weiterer Vollzug vorgemerkt war (z. B. Anschlussvollzug , Untersuchungs-, Abschiebe- oder Auslieferungshaft, freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung ), c) bei denen die Vollzugsanstalt oder die Vollstreckungsbehörde Kenntnis davon hatte, dass mit der Ausweisung zu rechnen oder ein Auslieferungsverfahren anhängig war, d) die sich – gleichviel in welcher Sache – nicht mindestens seit dem 18. September 2016 in Haft befanden, e) die strafrechtlich verfolgt wurden, weil ihnen zur Last gelegt wurde, während des Vollzugs (einschließlich etwaiger Vollzugslockerungen wie Ausgang, Langzeitausgang, Freigang) oder während einer Strafunterbrechung Straftaten begangen zu haben, f) gegen die in der Strafhaft nach dem 30. Juni 2016 ein nicht zur Bewährung ausgesetzter Arrest als Disziplinarmaßnahme verhängt worden war, g) die nach dem 30. Juni 2016 entwichen oder aus Langzeitausgang, Ausgang, Freigang oder einer Strafunterbrechung nicht oder schuldhaft mit erheblicher Verspätung zurückgekehrt waren. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen waren ferner Strafgefangene, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat eine Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder wegen einer in § 181 b StGB aufgeführten Straftat eine Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verbüßen, um den Eintritt von Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB nicht zu verhindern. Von der vorzeitigen Entlassung konnte im Übrigen bei Strafgefangenen abgesehen werden, die aufgrund sonstiger besonderer Umstände als gnadenunwürdig erschienen. Die Zahl der insoweit entlassenen Strafgefangenen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 4. Wie haben sich die Belegungsfähigkeit und die tatsächliche Belegung im offenen sowie im geschlossenen Vollzug in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Gefangenen sowie nach inhaftierten Spätaussiedlern  a) landesweit und b) in den einzelnen Justizvollzugsanstalten? Zu a): Die Belegungsfähigkeit und die tatsächliche Belegung haben sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt: Die Reduktion der Belegungsfähigkeit im Vergleich zu früheren Jahren geht auf das gesetzliche Erfordernis der Einzelunterbringung Gefangener zurück. Seit dem 1. Juni 2013 ist diese durch § 18 des Landesjustizvollzugsgesetzes (LJVollzG) vorgeschrieben. Jahr Anzahl 2012 147 2013 121 2014 119 2015 126 2016 114 Jahr Belegungsfähigkeit Durchschnittliche Belegung Durchschnittlicher Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 3 403 288 3 051 2 797 254 26,95 2015 3 403 288 3 102 2 820 282 24,02 2014 3 402 287 3 151 2 888 263 23,66 2013 3 524 469 3 105 2 888 217 23,10 2012 3 534 475 3 191 2 956 235 22,33 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 8 Der durchschnittliche Ausländeranteil wird in den bundeseinheitlichen Statistiken nur bezüglich der durchschnittlichen Belegung ohne Differenzierung zwischen dem geschlossenen und dem offenen Vollzug ausgewiesen. Statistische Angaben zu Spätaussiedlern stehen nicht zur Verfügung. Zu b): Die Belegungsfähigkeit und die tatsächliche Belegung zum Stichtag 31. März der Jahre 2012 bis 2016 für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: JVA Diez Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 621 59 562 518 44 20,3 2015 621 59 511 468 43 22,3 2014 698 117 512 453 59 24,8 2013 634 117 485 461 24 24,3 2012 675 117 499 462 37 26,7 JVA Frankenthal Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 439 19 463 424 39 33,7 2015 439 19 470 427 43 26,0 2014 468 44 448 405 43 33,3 2013 468 44 394 375 19 31,5 2012 486 44 422 389 33 27,0 JVA Koblenz Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 173 26 188 168 20 40,4 2015 174 26 165 148 17 39,4 2014 199 51 201 178 23 30,8 2013 199 51 183 161 22 33,3 2012 262 51 214 176 38 27,1 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 9 JVA Ludwigshafen Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 66 0 52 52 0 9,6 2015 66 0 53 53 0 9,4 2014 66 0 54 54 0 7,4 2013 66 0 53 53 0 5,7 2012 66 0 55 55 0 1,8 JVA Rohrbach Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 484 33 542 488 54 28,0 2015 484 33 530 483 47 26,8 2014 525 74 489 420 69 25,6 2013 525 74 468 448 20 25,2 2012 574 74 558 523 35 20,4 Jugendstrafanstalt Schifferstadt Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 234 0 175 175 0 25,1 2015 234 0 177 177 0 22,6 2014 234 0 217 217 0 27,2 2013 234 0 179 179 0 35,2 2012 234 0 220 220 0 25,9 JVA Trier Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 186 30 161 147 14 35,4 2015 186 30 177 154 23 24,3 2014 186 30 171 146 25 27,5 2013 192 36 151 151 0 33,8 2012 206 36 155 132 23 18,1 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 10 5. Wie hoch belaufen sich derzeit die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz  a)  in der Untersuchungshaft? b)  in der Strafhaft? c)  in der Jugendhaft? d)  in Sicherungsverwahrung?  e)  im Jugendarrest? Bei der Berechnung der Haftkosten wird nicht nach Haftarten differenziert. Die Tageshaftkosten im Jahr 2016 betrugen 138,43 Euro. 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten aus Frage 5 in den anderen Bundesländern? Die Haftkosten der anderen Bundesländer für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Sie werden erfahrungsgemäß bis zur Mitte des Folgejahres mitgeteilt. Die Tageshaftkosten aller Bundesländer für das Jahr 2015 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Höhe der Investitionskosten für das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 in Höhe von 17,07 Euro ist der Tatsache geschuldet, dass bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Zuführungen zu dem Pensionsfond in der Hauptgruppe 8 als Investition definiert wurden. Jugendstrafanstalt Wittlich Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 150 7 153 148 5 21,6 2015 175 7 135 132 3 18,5 2014 179 15 165 157 8 22,4 2013 179 15 160 160 0 22,5 2012 185 15 169 163 6 18,3 JVA Wittlich (einschließlich Justizvollzugskrankenhaus) Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 601 62 539 484 55 26,0 2015 576 62 545 479 66 21,1 2014 573 59 569 537 32 21,3 2013 591 77 594 566 28 19,0 2012 653 77 600 549 51 16,5 JVA Zweibrücken Jahr zum Stichtag 31. März Belegungsfähigkeit Belegung Ausländeranteil in ProzentGesamt davon Gesamt davon offener Vollzug geschlossener Vollzug offener Vollzug 2016 448 52 344 314 30 20,1 2015 448 52 462 420 42 21,0 2014 446 61 426 388 38 16,0 2013 446 61 403 403 0 22,1 2012 494 61 464 413 51 20,1 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 11 7. Welchen Umgestaltungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Justizvollzugsschule in Wittlich? Zur baulichen Fortentwicklung der Justizvollzugsschule in Wittlich befindet sich das Projekt „Erweiterung und Modernisierung der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz“ in der Umsetzung. Das aus insgesamt drei Teilabschnitten bestehende Gesamtprojekt stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Nach der Indienststellung des Neubaus der Justizvollzugsanstalt Wittlich ist deren ehemaliges Verwaltungsgebäude – das denkmalgeschützte alte Krankenhaus „St. Wendelini“ – in einem ersten Bauabschnitt zwischen 2012 und 2014 zu einem modernen und repräsentativen Schulungs- und Fortbildungsgebäude umgebaut und der Justizvollzugsschule zur Verfügung gestellt worden. In den sich anschließenden Teilmaßnahmen werden der Unterkunftsbereich und der Bereich der Schulverwaltung neu konzipiert. Dazu soll im zweiten Bauabschnitt bis voraussichtlich 2019 das ehemalige Schwesternwohnheim des alten Kreiskrankenhauses „St. Elisabeth“, in dem bislang Unterkünfte und Schulverwaltung untergebracht sind, grundsaniert und in ein reines Unterkunftsgebäude mit 48 modern ausgestatteten Einzelzimmern umgewandelt werden. Weitere etwa 30 Unterbringungsmöglichkeiten sowie die von der Schulverwaltung benötigten Büroflächen sollen daran anschlie - ßend in einem dritten Bauabschnitt in einem Neubau geschaffen werden, der im hinteren Teil des Parks zur Trierer Landstraße entstehen wird. 8. Welche Einnahmen erzielte das Land in den vergangenen fünf Jahren durch die Arbeit der Gefangenen (bitte aufgeschlüsselt nach  einzelnen JVA)? In den vergangenen fünf Jahren wurden folgende Einnahmen aus der Gefangenenarbeit in den Justizvollzugseinrichtungen erzielt: Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 12 9. Was ist der aktuelle Stand bei der Einführung der Kosten-Leistungsrechnung in der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung im rheinland -pfälzischen Strafvollzug? a) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten einschließlich der Personalkosten? b) Wann ist mit der landesweiten Einführung der KLR zu rechnen? Zu a): Die Gesamtkosten für die Einführung einer Kosten-Leistungsrechnung (KLR) im Justizvollzug betragen 1 474 261 Euro (Stand: 28. Februar 2017). Zu b): Der Roll-Out der Finanzbuchhaltung wird nach derzeitigem Stand im 2. Halbjahr 2018 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kostenstellen- und Kostenartenrechnung in jeder Justizvollzugseinrichtung möglich. Die umfassende KLR, die auch eine Kostenträgerrechnung umfasst, wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Personalvertretung – voraussichtlich 2019 landesweit zur Verfügung stehen. II. Situation der Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug 10. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis der Strafgefangenen zu den Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug sowohl landesweit  als auch in den einzelnen JVA a) insgesamt?  b) aufgeschlüsselt nach – allgemeinem Vollzugsdienst,  – gehobenem Vollzugs- und Verwaltungsdienst, – sozialem Dienst sowie – psychologischem Dienst   (bitte separat für jede JVA)? Beim Personaleinsatz wird in der Praxis des Justizvollzugs nicht zwischen Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen differenziert . Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf alle Gefangenen. Das zahlenmäßige Verhältnis Strafgefangener zu Bediensteten wird in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen nicht ermittelt, weil es nicht aussagekräftig ist. In Justizvollzugsanstalten älterer Bauart muss weniger Personal eingesetzt werden. Dagegen erfordert der Wohngruppenvollzug aufgrund der dort praktizierten intensiveren Behandlung einen höheren Personaleinsatz. Die Vergleichbarkeit wird zudem beeinträchtigt durch die in einzelnen Justizvollzugsanstalten unterschiedliche Zahl von vorgehaltenen Haftplätzen des offenen Vollzuges und dem immer wieder notwendigen Austausch von Gefangenen zwischen den Justizvollzugseinrichtungen wegen notwendiger Baumaßnahmen und des damit einhergehenden zeitweisen Verlustes von Haftplätzen . Darüber hinaus sind einige Justizvollzugseinrichtungen landesweit für die Erfüllung einzelner Aufgaben zuständig. So ist der Gefangenentransport an eine Justizvollzugsanstalt als umlaufleitende Transportbehörde vergeben; auch die Wäscherei, Bäckerei oder Berufsausbildung Gefangener sowie das Justizvollzugskrankenhaus werden jeweils als zentrale Aufgaben von einzelnen Justizvollzugsanstalten wahrgenommen. Da die Justizvollzugseinrichtungen das zahlenmäßige Verhältnis Strafgefangener zu Bediensteten nicht ermitteln, stehen die Angaben zur Anzahl und Zuordnung des in früheren Jahren eingesetzten Personals weder zu einem Stichtag noch als Jahresdurchschnittswert zur Verfügung. Aus diesem Grund ist nur eine landesweite Berechnung möglich. Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet: Zu a): Das zahlenmäßige Verhältnis der Gefangenen insgesamt zu den Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug beträgt für das Jahr 2017 insgesamt 65,28 Bedienstete/100 Gefangene. Zu b): Aufgeschlüsselt nach den in der Frage genannten Fachdiensten ergeben sich landesweit für das Haushaltsjahr 2017 folgende Verhältniszahlen pro 100 Gefangene: Allgemeiner Vollzugsdienst 56,57 Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2,63 Sozialdienst 2,76 psychologischer Dienst 1,60 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 13 11. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von Haftplätzen zu den Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug sowohl landesweit als auch in den einzelnen JVA a) insgesamt? b) aufgeschlüsselt nach – allgemeinem Vollzugsdienst,  – gehobenem Vollzugs- und Verwaltungsdienst, – sozialem Dienst, – psychologischem Dienst (bitte separat für jede JVA)? Auf die einleitenden Bemerkungen zu Frage 10 wird Bezug genommen. Zu a): Das zahlenmäßige Verhältnis von Haftplätzen zu den Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug beträgt für das Jahr 2017 insgesamt 61,34 Bedienstete/100 Haftplätze. Zu b): Aufgeschlüsselt nach den in der Frage genannten Fachdiensten ergeben sich landesweit für das Haushaltsjahr 2017 folgende Verhältniszahlen pro 100 Haftplätze: 12. Wie hat sich das Verhältnis in Bezug auf Frage 10 und 11 in den vergangenen fünf Jahren im Einzelnen entwickelt? Bezogen auf Frage 10: Bezogen auf Frage 11: Allgemeiner Vollzugsdienst 53,16 Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2,47 Sozialdienst 2,59 psychologischer Dienst 1,50 Verhältnis Gefangene/Bedienstete 2012 2013 2014 2015 2016 Allgemeiner Vollzugsdienst 58,20 59,82 58,72 58,65 59,20 Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2,60 2,67 2,63 2,68 2,75 sozialer Dienst 2,76 2,83 2,79 2,84 2,88 psychologischer Dienst 1,60 1,64 1,62 1,64 1,67 Bedienstete insgesamt 66,92 68,77 67,54 67,61 68,32 Verhältnis Haftplätze/Bedienstete 2012 2013 2014 2015 2016 Allgemeiner Vollzugsdienst 52,56 52,70 54,39 53,46 53,08 Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2,35 2,36 2,44 2,44 2,47 sozialer Dienst 2,49 2,50 2,59 2,59 2,59 psychologischer Dienst 1,44 1,45 1,50 1,50 1,50 Bedienstete insgesamt 60,42 60,59 62,56 61,63 61,25 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 14 13. Wie ist dieses Verhältnis nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den übrigen Bundesländern? Das zahlenmäßige Verhältnis der Strafgefangenen bzw. der Haftplätze zu den Bediensteten stellt sich bundesweit wie folgt dar: Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg - Vorpommern Jahresdurchschnittsbelegung 2015 6 463 10 839 3 880 1 343 512 1 646 4 501 1 082 Zahl der Haftplätze am 31. August 2015 7 404 12 045 4 621 1 810 724 2 001 5 645 1 511 höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst Anzahl 43,30 63,09 25,50 11,75 5,37 8,87 34,64 13,00 je 100 Gef. 0,67 0,58 0,66 0,87 1,05 0,54 0,77 1,20 je 100 Haftpl. 0,58 0,52 0,55 0,65 0,74 0,44 0,61 0,86 Gehobener Vollzugsund Verwaltungsdienst (einschl. gehobener Werkdienst) Anzahl 123,15 168,09 152,60 37,68 31,72 94,86 73,69 60,10 je 100 Gef. 1,91 1,55 3,93 2,81 6,20 5,76 1,64 5,55 je 100 Haftpl. 1,66 1,40 3,30 2,08 4,38 4,74 1,31 3,98 Mittlerer Allgemeiner Vollzugsdienst – AVD – einschl. Sanitäts- und Krankenpflegedienst (ggf. einschl. mittlerer Verw.D. und mittlerer Werkdienst) Anzahl 2 307,90 3 729,12 1 849,75 727,47 203,65 1 028,38 1 889,58 566,61 je 100 Gef. 35,71 34,40 47,67 54,17 39,78 62,48 41,98 52,37 je 100 Haftpl. 31,17 30,96 40,03 40,19 28,13 51,39 33,47 37,50 Mittlerer Verwaltungsdienst (einschl. Schreibund Telefondienst), soweit nicht zuvor unter AVD erfasst Anzahl 286,81 367,47 192,56 72,87 15,61 87,55 217,68 60,50 je 100 Gef. 4,44 3,39 4,96 5,43 3,05 5,32 4,84 5,59 je 100 Haftpl. 3,87 3,05 4,17 4,03 2,16 4,38 3,86 4,00 Mittlerer Werkdienst, soweit nicht zuvor unter AVD erfasst Anzahl 460,16 479,53 115,00 47,80 37,00 0,00 163,17 18,88 je 100 Gef. 7,12 4,42 2,96 3,56 7,23 0,00 3,63 1,74 je 100 Haftpl. 6,22 3,98 2,49 2,64 5,11 0,00 2,89 1,25 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 15 Niedersachsen Nordrhein - Westfalen Rheinland -Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Gesamt Jahresdurchschnittsbelegung 2015 4 957 15 310 3 081 741 3 406 1 676 1 191 1 611 62 239 Zahl der Haftplätze am 31. August 2015 6 044 18 588 3 403 973 3 959 2 173 1 589 2 029 74 519 höherer Vollzugsund Verwaltungsdienst Anzahl 25,35 85,07 24,18 3,00 20,75 12,60 20,50 10,00 406,97 je 100 Gef. 0,51 0,56 0,78 0,40 0,61 0,75 1,72 0,62 0,65 je 100 Haftpl. 0,42 0,46 0,71 0,31 0,52 0,58 1,29 0,49 0,55 Gehobener Vollzugs-und Verwaltungsdienst (einschl. gehobener Werkdienst) Anzahl 161,78 262,85 69,39 17,00 55,38 50,05 68,18 46,45 1 472,97 je 100 Gef. 3,26 1,72 2,25 2,29 1,63 2,99 5,72 2,88 2,37 je 100 Haftpl. 2,68 1,41 2,04 1,75 1,40 2,30 4,29 2,29 1,98 Mittlerer Allgemeiner Vollzugsdienst – AVD – einschl. Sanitäts- und Krankenpflegedienst (ggf. einschl . mittlerer Verw.D. und mittlerer Werkdienst) Anzahl 2 735,76 5 879,93 1 629,56 372,05 1 345,73 765,96 670,64 823,08 26 525,17 je 100 Gef. 55,19 38,41 52,89 50,21 39,51 45,70 56,31 51,09 42,62 je 100 Haftpl. 45,26 31,63 47,89 38,24 33,99 35,25 42,21 40,57 35,60 Mittlerer Verwaltungsdienst (einschl. Schreib- und Telefondienst), soweit nicht zuvor unter AVD erfasst Anzahl 120,98 515,18 21,10 23,70 127,13 68,11 59,53 0,00 2 236,78 je 100 Gef. 2,44 3,36 0,68 3,20 3,73 4,06 5,00 0,00 3,59 je 100 Haftpl. 2,00 2,77 0,62 2,44 3,21 3,13 3,75 0,00 3,00 Mittlerer Werkdienst, soweit nicht zuvor unter AVD erfasst Anzahl 91,00 562,99 36,00 24,00 0,00 40,45 14,00 0,00 2 089,98 je 100 Gef. 1,84 3,68 1,17 3,24 0,00 2,41 1,18 0,00 3,36 je 100 Haftpl. 1,51 3,03 1,06 2,47 0,00 1,86 0,88 0,00 2,80 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 16 Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg - Vorpommern Fachdienste a) bis f) insgesamt Anzahl 271,50 383,70 232,19 73,53 25,63 54,70 265,11 32,40 je 100 Gef. 4,20 3,54 5,98 5,48 5,01 3,32 5,89 2,99 je 100 Gef. 3,67 3,19 5,02 4,06 3,54 2,73 4,70 2,14 a) Ärztlicher Dienst Anzahl 24,10 31,41 24,61 4,50 1,75 6,85 19,19 2,00 je 100 Gef. 0,37 0,29 0,63 0,34 0,34 0,42 0,43 0,18 je 100 Haftpl. 0,33 0,26 0,53 0,25 0,24 0,34 0,34 0,13 b) Psychologischer und Soziologischer Dienst Anzahl 70,35 94,35 44,55 21,72 7,00 19,52 46, 82 20,15 je 100 Gef. 1,09 0,87 1,15 1,62 1,37 1,19 1,04 1,86 je 100 Haftpl. 0,95 0,78 0,96 1,20 0,97 0,98 0,83 1,33 c) Pädagogischer Dienst Anzahl 37,55 60,42 11,50 11,00 4,77 6,97 34,25 2,00 je 100 Gef. 0,58 0,56 0,30 0,82 0,93 0,42 0,76 0,18 je 100 Haftpl. 0,51 0,50 0,25 0,61 0,66 0,35 0,61 0,13 d) Sozialer Dienst Anzahl 124,00 166,12 151,53 36,31 10,41 19,36 159,10 8,25 je 100 Gef. 1,92 1,53 3,91 2,70 2,03 1,18 3,53 0,76 je 100 Haftpl. 1,67 1,38 3,28 2,01 1,44 0,97 2,82 0,55 e) Seelsorgerischer Dienst Anzahl 15,50 23,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 je 100 Gef. 0,24 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 je 100 Haftpl. 0,21 0,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 f) Sonstige Fachdienste Anzahl 0,00 8,40 0,00 0,00 1,70 2,00 5,75 0,00 je 100 Gef. 0,00 0,08 0,00 0,00 0,33 0,12 0,13 0,00 je 100 Gef. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,05 0,01 0,00 0,00 sonstige Dienste Anzahl 0,00 47,29 19,17 1,00 0,00 0,00 6,58 0,00 je 100 Gef. 0,00 0,44 0,49 0,07 0,00 0,00 0,15 0,00 je 100 Haftpl. 0,00 0,39 0,41 0,06 0,00 0,00 0,12 0,00 Gesamt Anzahl 3 492,82 5 238,29 2 586,77 972,10 318,98 1 274,36 2 650,45 751,49 je 100 Gef. 54,04 48,33 66,67 72,38 62,30 77,42 58,89 69,45 je 100 Haftpl. 47,17 43,49 55,98 53,71 44,06 63,69 46,95 49,73 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 17 Diese Zusammenstellung wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Stichtag 15. September 2015 erstellt. Die Statistik für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. Niedersachsen Nordrhein - Westfalen Rheinland - Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Gesamt Fachdienste a) bis f) insgesamt Anzahl 333,45 638,00 162,52 47,08 152,21 66,52 18,50 50,72 2 807,76 je 100 Gef. 6,73 4,17 5,27 6,35 4,47 3,97 1,55 3,15 4,51 je 100 Gef. 5,52 3,43 4,78 4,84 3,84 3,06 1,16 2,50 3,77 a) Ärztlicher Dienst Anzahl 23,12 50,17 7,45 2,00 12,90 7,53 3,00 0,00 220,58 je 100 Gef. 0,47 0,33 0,24 0,27 0,38 0,45 0,25 0,00 0,35 je 100 Haftpl. 0,38 0,27 0,22 0,21 0,33 0,35 0,19 0,00 0,30 b) Psychologischer und Soziologischer Dienst Anzahl 95,21 150,02 50,95 10,02 45,38 18,44 5,50 17,88 717,86 je 100 Gef. 1,92 0,98 1,65 1,35 1,33 1,10 0,46 1,11 je 100 Haftpl. 1,58 0,81 1,50 1,03 1,15 0,85 0,35 0,88 0,96 c) Pädagogischer Dienst Anzahl 45,83 98,25 14,50 5,00 19,25 8,03 8,00 2,00 369,32 je 100 Gef. 0,92 0,64 0,47 0,67 0,57 0,48 0,67 0,12 0,59 je 100 Haftpl. 0,76 0,53 0,43 0,51 0,49 0,37 0,50 0,10 0,50 d) Sozialer Dienst Anzahl 168,29 299,06 86,62 24,56 73,93 24,52 0,00 29,84 1 381,90 je 100 Gef. 3,39 1,95 2,81 3,31 2,17 1,46 0,00 1,85 2,22 je 100 Haftpl. 2,78 1,61 2,55 2,52 1,87 1,13 0,00 1,47 1,85 e) Seelsorgerischer Dienst Anzahl 1,00 33,50 2,00 3,50 0,00 2,00 2,00 0,00 82,50 je 100 Gef. 0,02 0,22 0,06 0,47 0,00 0,12 0,17 0,00 0,13 je 100 Haftpl. 0,02 0,18 0,06 0,36 0,00 0,09 0,13 0,00 0,11 f) Sonstige Fachdienste Anzahl 0,00 7,00 1,00 2,00 0,75 6,00 0,00 1,00 35,60 je 100 Gef. 0,00 0,05 0,03 0,27 0,02 0,36 0,00 0,06 0,06 je 100 Gef. 0,00 0,00 0,00 0,03 0,00 0,02 0,00 0,00 0,00 sonstige Dienste Anzahl 153,51 58,84 8,88 0,00 0,00 9,80 3,00 0,00 308,07 je 100 Gef. 3,10 0,38 0,29 0,00 0,00 0,58 0,25 0,00 0,49 je 100 Haftpl. 2,54 0,32 0,26 0,00 0,00 0,45 0,19 0,00 0,41 Gesamt Anzahl 3 621,83 8 002,86 1 951,62 486,83 1 701,20 1 013,49 854,35 930,25 35 847,69 je 100 Gef. 73,06 52,27 63,34 65,70 49,95 60,47 71,73 57,74 57,60 je 100 Haftpl. 59,92 43,05 57,35 50,03 42,97 46,64 53,77 45,85 48,11 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 18 14. Wie viele Überstunden sind derzeit in der Summe beim Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) in den JVA desLandes angefallen  und wie hoch liegt der durchschnittliche Überstundenanfall pro Beamtin bzw. Beamten – sowohl im Landesdurchschnitt als auch in den einzelnen JVA? 15. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 16. Wie viele Überstunden wurden in den vergangenen fünf Jahren im AVD finanziell abgegolten (bitte separat für jede JVA)? Zu den Fragen 14, 15 und 16: Mehrarbeitsstunden fallen nur im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes im 2. Einstiegsamt an. Hier wird der Dienst nach einem Dienstplan verrichtet, der Dienstschichten „rund um die Uhr“ vorsieht. In anderen Bereichen wird die tatsächlich anfallende Dienstzeit mittels Zeiterfassung aufgezeichnet. Hier wird ein Ausgleich des Zeitguthabens durch Freizeitausgleich gewährt . Die absolute Zahl der Mehrarbeitsstunden, die durchschnittliche Zahl der Mehrarbeitsstunden je Bediensteter, die Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden jeweils im Landesdurchschnitt sowie bei den einzelnen Justizvollzugsanstalten ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten. Rheinland-Pfalz Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 134 634 74,36 7 833 31.12.2012 128 549 71,10 7 403 31.12.2013 135 652 76,68 9 547 31.12.2014 138 954 80,55 14 300 31.12.2015 151 128 85,79 13 032 31.12.2016 156 156 89,27 13 983 JVA Diez Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 38 407 158,05 0 31.12.2012 23 558 85,98 819 31.12.2013 28 824 104,06 1 533 31.12.2014 26 817 100,44 1 807 31.12.2015 30 494 107,37 2 233 31.12.2016 33 571 124,34 1 860 JVA Frankenthal Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 5 670 25,77 744 31.12.2012 9 761 45,61 370 31.12.2013 10 704 51,71 387 31.12.2014 12 622 63,75 1 354 31.12.2015 16 506 79,74 2 517 31.12.2016 16 005 77,32 3 075 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 19 JVA Koblenz Stand Anzahl der Mehrarbeits stunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 14 989 113,98 1 864 31.12.2012 8 981 68,09 2 113 31.12.2013 9 707 80,86 280 31.12.2014 9 890 85,19 600 31.12.2015 9 163 73,54 367 31.12.2016 8 855 73,03 371 JVA Ludwigshafen Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 2 981 78,45 792 31.12.2012 2 316 57,90 294 31.12.2013 2 798 79,94 405 31.12.2014 2 171 57,13 981 31.12.2015 1 122 28,77 590 31.12.2016 608 16,89 146 JVA Rohrbach Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 14 602 65,77 784 31.12.2012 17 078 80,18 613 31.12.2013 19 979 98,42 1 666 31.12.2014 21 076 104,85 4 584,25 31.12.2015 25 046 122,78 2 288 31.12.2016 24 020 110,18 5 081 JSA Schifferstadt Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 14 667 85,77 862 31.12.2012 14 320 86,26 705 31.12.2013 13 376 77,77 1 626 31.12.2014 13 772 85,01 1 536 31.12.2015 12 574 80,09 1 207 31.12.2016 15 128 92,25 1 205 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 20 JVA Trier Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 4 612 45,00 0 31.12.2012 5 969 62,60 200 31.12.2013 6 440 69,74 0 31.12.2014 5 561 56,74 140 31.12.2015 4 513 44,46 83 31.12.2016 3 202 32,34 0 JSA Wittlich Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 3 587 32,60 0 31.12.2012 3 842 32,28 0 31.12.2013 3 596 29,47 0 31.12.2014 5 313 43,55 0 31.12.2015 4 590 38,57 0 31.12.2016 4 230 37,43 0 JVA Wittlich Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 21 106 75,92 1 305 31.12.2012 25 206 93,70 1 074 31.12.2013 23 782 89,07 2 143 31.12.2014 20 500 79,77 2 015 31.12.2015 24 294 95,65 2 033 31.12.2016 32 122 128,49 864 JAA Worms Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 992 61,97 424,01 31.12.2012 995 58,55 344,12 31.12.2013 509 31,79 363,28 31.12.2014 1 556 97,27 352,17 31.12.2015 951 63,37 672,40 31.12.2016 429 25,25 533,34 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 21 17. Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgemeinschaft Personalbemessung und Dienstplanung erreicht und welche Verbesserungen wurden dadurch umgesetzt? Aufgabe der Arbeitsgruppe Personalbemessung und Dienstplanung war es, in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes die zugewiesenen Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die eingesetzten Funktionen und den tatsächlich verfügbaren Personalbestand deckungsgleich aufeinander abzustimmen. Es sollte eine Dienstplanung erreicht werden, die gewährleistet, dass – die gestellten Aufgaben (Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt) bewältigt werden können, – die nicht zu einer Überforderung des Personals führt und – die die Belastung des Personals durch zeitnahe Gewährung von Freizeitausgleich so gering als möglich halten sollte. Durch Arbeitsbereicherung (sog. Job Enrichment) und Arbeitserweiterung (sog. Job Enlargement) wurden die Arbeitsfelder des Allgemeinen Vollzugsdienstes vergrößert und der Tätigkeits- und Entscheidungsspielraum erweitert. Beruhend auf den mit Rundschreiben des Ministeriums der Justiz veröffentlichten Grundsätzen der Organisation der Justizvollzugsanstalten wurden in den Anstalten Dienstplangruppen gebildet. Die Dienstplangruppen fassen Funktionen (Dienstposten) mit räumlicher und/oder organisatorisch vergleichbaren Aufgaben zusammen, zum Beispiel Vollzugsabteilungen, Arbeitsbetriebe, Wirtschaftsbetriebe, Verwaltung und Sicherheit. Die Anzahl der Dienstplangruppen wird auf die jeweiligen Besonderheiten und Größe der Justizvollzugsanstalten abgestimmt. Jede Dienstplangruppe regelt den Dienst für die ihr bedarfs gerecht zugewiesenen Personen autark. So kann flexibler auf die Planungswünsche einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingegangen werden. Der Personalbedarf jeder Dienstplangruppe richtet sich nach den konkreten Funktionen, die von der Arbeitsgruppe mit den Leitungen der Justizvollzugsanstalten festgelegt wurden. Die dezentrale Dienstplanung führt auch dazu, dass die Bediensteten die Gefangenen ihrer Dienstplangruppe besser kennen und einschätzen können. Die Gefangenen bekommen so feste Bezugspersonen. Zur Unterstützung der Dienstplanung wurde eine EDV-Anwendung eingeführt. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Jahr 2013 vorläufig eingestellt, da weite Teile ihres Aufgabenbereichs durch andere Gruppen abgedeckt wurden, die im Rahmen der Diskussion um die sog. Justizstrukturreform eingerichtet worden waren. 18. Wie viel Resturlaub ist von den Bediensteten in den vergangenen fünf Jahren nicht in Anspruch genommen worden, wie viel Resturlaub  wurde übertragen? Die Gesamtzahl der nach Ablauf der in § 11 der Urlaubsverordnung (UrlVO) genannten Stichtage endgültig nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Daten für das Jahr 2011 sind allerdings nicht umfassend, da in einzelnen Justizvollzugseinrichtungen die diesbezüglichen Unterlagen bereits vernichtet wurden. Bei den Angaben ab dem Jahr 2013 ist zu beachten, dass im Jahr 2012 die Möglichkeit gestrichen wurde, nicht in Anspruch genommenen Urlaub in das folgende Urlaubsjahr zu übertragen. JVA Zweibrücken Stand Anzahl der Mehrarbeitsstunden Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten Zahl der finanziell abgegoltenen Überstunden 31.12.2011 13 021 46,84 1 058 31.12.2012 16 524 61,66 871 31.12.2013 15 938 61,78 1 144 31.12.2014 19 676 78,70 931 31.12.2015 21 875 85,45 1 042 31.12.2016 17 986 70,81 848 Jahr Gesamtzahl der Urlaubstage, die nicht in Anspruch genommen wurden 2011 62 2012 170 2013 324 2014 326 2015 638 2016 581 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 22 19. Wie viele Bedienstete des AVD sind aktuell länger als sechs Monate erkrankt und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren  entwickelt? Die Zahl der Bediensteten in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen, die aktuell länger als sechs Monate erkrankt sind, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht, sodass keine Angaben zur Entwicklung in den letzten zehn Jahren möglich sind. 20. Wie hat sich der Krankenstand der Bediensteten im AVD im selben Zeitraum so  wohl im Landesdurchschnitt, als auch in den einzelnen  JVA entwickelt? Die nachfolgende Darstellung enthält die durchschnittlichen Krankheitstage pro Bediensteter und Jahr. Justizvollzugseinrichtung Zahl der Bediensteten, die aktuell länger als sechs Monate erkrankt sind JVA Diez 2 JVA Frankenthal 4 JVA Koblenz 4 JVA Ludwigshafen 1 JVA Rohrbach 3 JSA Schifferstadt 10 JVA Trier 2 JVA Wittlich 3 JSA Wittlich 1 JVA Zweibrücken 2 JAA Worms 0 Rheinland-Pfalz 32 2007 2008 JVA Diez 18,76 JVA Diez 19,17 JVA Frankenthal 29,34 JVA Frankenthal 32,36 JVA Koblenz 27,62 JVA Koblenz 24,31 JVA Ludwigshafen 21,10 JVA Ludwigshafen 25,55 JVA Rohrbach 28,63 JVA Rohrbach 27,22 JSA Schifferstadt 17,09 JSA Schifferstadt 28,10 JVA Trier 20,23 JVA Trier 17,91 JVA Wittlich 9,30 JVA Wittlich 9,16 JSA Wittlich 16,85 JSA Wittlich 21,92 JAA Worms 25,33 JAA Worms 31,50 JVA Zweibrücken 24,26 JVA Zweibrücken 26,07 Landesdurchschnitt 21,68 Landesdurchschnitt 23,93 2009 2010 JVA Diez 22,12 JVA Diez 18,76 JVA Frankenthal 25,77 JVA Frankenthal 24,78 JVA Koblenz 20,48 JVA Koblenz 21,77 JVA Ludwigshafen 25,43 JVA Ludwigshafen 17,46 JVA Rohrbach 26,77 JVA Rohrbach 24,52 JSA Schifferstadt 29,08 JSA Schifferstadt 27,86 JVA Trier 21,63 JVA Trier 14,13 JVA Wittlich 8,64 JVA Wittlich 15,52 JSA Wittlich 23,65 JSA Wittlich 22,98 JAA Worms 37,50 JAA Worms 25,33 JVA Zweibrücken 26,57 JVA Zweibrücken 21,02 Landesdurchschnitt 24,33 Landesdurchschnitt 21,28 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 23 21. Wurden die nach  dem Arbeitsschutzgesetz  vorgeschriebenen  psychischen Gefährdungsbeurteilungen  in  den  Justizvollzugseinrichtungen  des Landes durchgeführt? Psychische Gefährdungsbeurteilungen haben bisher drei Justizvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz vorgenommen, zwei weitere Anstalten haben Mitarbeiterbefragungen auch zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchgeführt. Im Übrigen befinden sich entsprechende Untersuchungen in Vorbereitung. In Abstimmung mit den Personalvertretungen und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz wird dazu eine einheitliche, IT-unterstützte Verfahrensweise abgestimmt. 2011 2012 JVA Diez 27,43 JVA Diez 23,25 JVA Frankenthal 28,20 JVA Frankenthal 35,01 JVA Koblenz 25,83 JVA Koblenz 26,37 JVA Ludwigshafen 14,39 JVA Ludwigshafen 23,89 JVA Rohrbach 22,76 JVA Rohrbach 26,34 JSA Schifferstadt 30,20 JSA Schifferstadt 27,60 JVA Trier 14,19 JVA Trier 14,19 JVA Wittlich 8,48 JVA Wittlich 12,33 JSA Wittlich 23,09 JSA Wittlich 23,90 JAA Worms 46,60 JAA Worms 15,19 JVA Zweibrücken 23,80 JVA Zweibrücken 28,51 Landesdurchschnitt 24,09 Landesdurchschnitt 23,33 2013 2014 JVA Diez 23,67 JVA Diez 24,28 JVA Frankenthal 39,76 JVA Frankenthal 39,20 JVA Koblenz 24,82 JVA Koblenz 33,58 JVA Ludwigshafen 28,20 JVA Ludwigshafen 18,24 JVA Rohrbach 34,40 JVA Rohrbach 33,05 JSA Schifferstadt 31,39 JSA Schifferstadt 35,81 JVA Trier 20,44 JVA Trier 14,39 JVA Wittlich 20,91 JVA Wittlich 23,39 JSA Wittlich 9,46 JSA Wittlich 29,32 JAA Worms 25,53 JAA Worms 43,53 JVA Zweibrücken 28,81 JVA Zweibrücken 25,49 Landesdurchschnitt 26,13 Landesdurchschnitt 29,12 2015 2016 JVA Diez 26,65 JVA Diez 11,97 JVA Frankenthal 34,30 JVA Frankenthal 15,81 JVA Koblenz 31,54 JVA Koblenz 35,18 JVA Ludwigshafen 18,50 JVA Ludwigshafen 19,40 JVA Rohrbach 32,85 JVA Rohrbach 23,68 JSA Schifferstadt 36,48 JSA Schifferstadt 40,46 JVA Trier 18,70 JVA Trier 20,13 JVA Wittlich 19,23 JVA Wittlich 24,13 JSA Wittlich 27,46 JSA Wittlich 27,62 JAA Worms 42,58 JAA Worms 31,07 JVA Zweibrücken 21,61 JVA Zweibrücken 26,85 Landesdurchschnitt 28,17 Landesdurchschnitt 25,12 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 24 22. Welche Gefährdungen haben sich aus der Erhebung der psychischen Belastungen bei der Arbeit im Justizvollzug ergeben und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat die Landesregierung hierzu ergriffen? Nach den durchgeführten Erhebungen der psychischen Belastungen bei der Arbeit im Justizvollzug lassen sich drei Gruppen von Gefährdungen und dazu ergriffener Maßnahmen des Arbeitsschutzes feststellen: 1. Gefährdungen aus dem Bereich der allgemeinen Arbeitsbedingungen; 2. Gefährdungen aus dem unmittelbaren Umgang mit Gefangenen; 3. Subjektiv wahrgenommene Gefährdungen aus dem Bereich der Personalführung. Im Einzelnen sind folgende Gefährdungen festgestellt worden: Bereich 1 (allgemeine Arbeitsbedingungen): – Angst vor erhöhter Verletzungs- und Erkrankungsgefahr, – ungünstige Bedingungen bzw. Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, – Störungen und Unterbrechungen der Arbeitsabläufe, – Zeit- und Termindruck, – quantitative und qualitative Überlastung, – Arbeitsmehraufwand infolge eines subjektiv wahrgenommenen Trends zur Bürokratisierung, – hohe Anzahl von Mehrarbeitsstunden, – Mehrbelastung durch Personaleinsparungen, – phasenweise personelle Unterbesetzung aufgrund von Erkrankungen anderer Bediensteter, – Arbeitsverdichtung durch Erweiterung bestimmter Aufgabenfelder (z. B. mehr Gefangene mit Substitutionsmaßnahmen, mehr Freizeit- und Behandlungsangebote in den Abendstunden), – unzureichende Entwicklungs-, Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten, – ungewöhnliche Arbeitszeiten (Schichtdienst, Sitzwache, Gefangenentransportdienst), – arbeitsbedingter Stress, – Arbeitsunzufriedenheit, – einseitige Anforderungen, – wenig Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Bereich 2 (unmittelbarer Umgang mit Gefangenen): – erhöhte emotionale Anforderung (z. B. durch psychisch auffällige Gefangene), – aus dem Behandlungsauftrag resultierende Rollenkonflikte der Bediensteten, – emotionale Belastung und Erschöpfung, – zunehmende Belastung durch eine steigende Anzahl von Gefangenen mit schweren Persönlichkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen, – höheres Aggressionspotenzial der Gefangenen, insbesondere hinsichtlich verbaler Übergriffe, – Anstieg der Häufigkeit von Diensthandlungen, die die psychische Belastbarkeit tangieren (z. B. Anwendung von unmittelbarem Zwang, Verbringung von Gefangenen in besonders gesicherte Hafträume, Fesselungen), – emotionale Inanspruchnahme nach Suiziden/Suizidversuchen, – Belastungen durch mittelbare und unmittelbare Gefährdungen (z. B. körperliche Übergriffe). Bereich 3 (Personalführung): – unzureichendes Feedback, – Kommunikations- und Transparenzdefizite, – im Einzelfall nicht ausreichender Informationsfluss (z. B. über schwierige Gefangene), – mangelnde Wertschätzung und zu wenig Lob durch Vorgesetzte, – zu wenige Teambildungsmaßnahmen (z. B. Angebote im allgemeinen Sport), – Defizite bei der Zusammenarbeit der einzelnen Dienstplangruppen. Als Reaktion auf die getroffenen Feststellungen wurden nachfolgende Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergriffen: Bereich 1 (allgemeine Arbeitsbedingungen): – Modernisierung und Anpassung der Arbeitsplätze an die Vorgaben des Arbeitsschutzes, – Bildung interner Arbeitsgemeinschaften zum Ideenmanagement zur Verbesserung des Arbeitsalltags und der Arbeitszufriedenheit , – Einrichtung von Heimarbeitsplätzen für Vollzugsabteilungsleitende, die tageweise genutzt werden können (obwohl dies in dieser Position normalerweise nicht möglich ist), – Einrichtung eines umfangreichen Konferenzsystems (Intervision), – Verbesserung des Arbeitsumfelds durch allgemeine arbeitsorganisatorische Maßnahmen, – Angebote zur Intervision und Supervision für den Sozialdienst und den Psychologischen Dienst, Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 25 – Reduzierung der Arbeitsbelastung insbesondere der Vollzugs- und Verwaltungsabteilungsleiter (zum Teil auch nach Überlastungs - anzeigen) durch Änderung der Geschäftsverteilung, – Bildung eines Arbeitskreises „Schichtmodelle“ mit dem Ziel der Flexibilisierung von Arbeitszeiten, – Abschaffung von Kernarbeitszeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten für die an der Gleitzeit teilnehmenden Bediensteten aller Einstiegsämter. Bereich 2 (Umgang mit Gefangenen): – Festlegung einheitlicher Regelungen zum Management „Krisenintervention“, – Gruppenangebot „Psychohygiene“ eines katholischen Seelsorgers, – Gruppengesprächsangebot „Umgang mit psychischen Belastungen“ des Psychologischen Dienstes für Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, – landesweites regelmäßiges Einsatztraining, – landesweite Schulungen zum Konfliktmanagement (KOMA), – Konzept zur Kriseninterventionen mit dem Oberbegriff „Kollegialer Ansprechpartner zur psychosozialen Betreuung und Begleitung von Justizvollzugsbediensteten nach Belastungssituationen“, – Bildung einer Arbeitsgruppe zum Thema „psychische Belastungen“. Bereich 3 (Personalführung): – Durchführung des Regelmäßigen Mitarbeitergesprächs, – Durchführung von Teamgesprächen, – Durchführung von Teamtagen, – Durchführung von Teambildungsmaßnahmen, – Durchführung von Gesundheitstagen, – Angebote zur externen Supervision, – Festlegung eines regelmäßigen Austauschs zwischen Behördenleitung und Personalrat über den Stand der „Stimmung“ im Personalkörper, – Durchführung regelmäßiger Führungskräfteschulungen, – Begründung eines internen Qualitätsprogramms zur Weiterbildung der Bediensteten auf fachlicher und gesundheitlicher Ebene, – Förderung betriebssportgemeinschaftlicher Betätigungen, – Abhaltung regelmäßiger Informationstage für Angehörige der Bediensteten, – Bildung eines Qualitätszirkels „Personalentwicklung“ mit Mentorenprogramm zur Begleitung von Dienstanfängern durch erfahrene Bedienstete außerhalb einer Ausbildung, – Angebot zum Gesundheitscoaching für Führungskräfte, – Angebot eines Seminars „Stressbewältigung“, – Angebot zur Psychosozialen Beratung. 23. Wie viele Bedienstete des AVD im rheinland-pfälzischen Strafvollzug sind dauerhaft in ihrer Verwendung eingeschränkt (z. B. vom Nachtdienst befreit) und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 24. Wie viele Personalstellen wurden bzw. werden in den Jahren 2011 bis 2020 im zweiten, dritten und vierten Einstiegsamt abgebaut, nicht wiederbesetzt bzw. als künftig wegfallend ausgewiesen – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Justizvollzugseinrichtungen? Eine Aufschlüsselung der Haushaltsstelleneinsparungen auf die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen kann nicht erstellt werden. Förmliche Zuweisungen von Haushaltsstellen im 2. Einstiegsamt für Beamte und Beschäftigte sind erst im Zuge einer Neuorganisation der Personalverwaltung zum Jahr 2016 erfolgt. Ziel war die verbesserte Planbarkeit von Personalentscheidungen, insbesondere bei der Feststellung des Bedarfs von Anwärterstellen für das 2. Einstiegsamt. Entsprechende Entscheidungen für das Haushaltsjahr 2017 können erst nach der Beschlussfassung über den Haushalt erfolgen. Für die Jahre 2019 und 2020 können keine Angaben gemacht werden, da ein Haushaltsentwurf insoweit noch nicht vorliegt. Jahr Anzahl der Bediensteten, die dauerhaft in der Verwendung eingeschränkt sind 2011 75 2012 93 2013 101 2014 114 2015 120 2016 132 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 26 Da auch Beschäftigte Teilaufgaben des AVD wahrnehmen, würde allein die Betrachtung von Beamtenstellen die tatsächliche Personalsituation einer Justizvollzugseinrichtung verzerren. Zum Jahr 2016 wurden Nachjustierungen vorgenommen, d. h. einige Justizvollzugseinrichtungen haben zugunsten anderer Beamtenplanstellen verloren, dafür aber Beschäftigtenstellen erhalten und umgekehrt. In der nachfolgenden Übersicht sind daher Planstellen für Beamte und Beschäftigte saldiert. Die Stelleneinsparungen in den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Rahmen der Fluktuation und zunächst nicht ausschließlich aus dem AVD, sondern vorübergehend auch aus dem Bereich des Vorbereitungsdienstes für das 2. Einstiegsamt erbracht. Aufgrund der Unsicherheit über das Pensionseintrittsalter für diese Beamtengruppe im Rahmen der Dienstrechtsreform bestand zeitweise eine vollständige Besetzungssperre für diese Anwärterstellen. Dies vorausgeschickt, wird nachfolgend die Zahl der nach dem Haushaltsplan eingesparten Planstellen landesweit aufgeführt. Daneben dürfen seit dem Haushaltsjahr 2014 20 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 aus Gründen der Einhaltung des Personalkostenbudgets nicht besetzt werden. Als künftig wegfallend gekennzeichnet sind in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils fünf Stellen der Besoldungsgruppe A 7. 25. Wie viele bei den JVA des Landes beschäftigte Beamtinnen und Beamten werden (einzeln aufgeführt nach Jahren) in der Summe landesweit und an den einzelnen JVA in den nächs ten fünf Jahren aus dem Dienst ausscheiden a) insgesamt (alle Dienstgruppen)? b) einzeln aufgeführt nach Laufbahngruppen? Haushaltsjahr abgebaute Planstellen 2. Einstiegsamt abgebaute Anwärterstellen 2. Einstiegsamt 2011 18 0 2012 12,4 10 2013 0 0 2014 7 0 2015 31 0 2016 13,5 0 2017 0 0 2018 5 0 E in st ie gs am t Ja h r JV A D ie z JV A F ra n ke n th al JV A K ob le n z JV A L u dw ig sh af en JV A R oh rb ac h JS A S ch if fe rs ta dt JV A T ri er JV A W it tl ic h JS A W it tl ic h JA A W or m s JV A Z w ei br ü ck en la n de sw ei t 2. EA 2017 8 8 1 0 7 2 1 5 3 0 8 43 3. EA 2017 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 2 4. EA 2017 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 alle EA 2017 8 8 1 0 7 2 1 6 4 0 9 46 2. EA 2018 9 4 0 2 4 2 1 11 1 0 5 39 3. EA 2018 0 0 2 1 0 0 0 1 0 0 0 4 4. EA 2018 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 alle EA 2018 9 4 2 3 4 2 1 12 1 0 5 43 2. EA 2019 7 4 4 1 6 3 4 4 2 0 8 43 3. EA 2019 0 0 0 1 1 0 0 0 1 0 0 3 4. EA 2019 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 alle EA 2019 7 4 4 2 7 3 4 4 3 0 8 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 27 26. Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen für das zweite, dritte und vierte Einstiegsamt in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Eine Statistik über Bewerberinnen und Bewerber wird nicht geführt. Alle Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens an die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber zurückgegeben. Daher kann über die Bewerberanzahl nur eingeschränkt Auskunft gegeben werden. Zudem schwanken der Personalbedarf und damit auch die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen von Jahr zu Jahr. E in st ie gs am t Ja h r JV A D ie z JV A F ra n ke n th al JV A K ob le n z JV A L u dw ig sh af en JV A R oh rb ac h JS A S ch if fe rs ta dt JV A T ri er JV A W it tl ic h JS A W it tl ic h JA A W or m s JV A Z w ei br ü ck en la n de sw ei t 2. EA 2020 4 4 6 2 3 2 3 8 1 0 17 50 3. EA 2020 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 1 3 4. EA 2020 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 2 alle EA 2020 4 5 6 2 4 3 3 9 1 0 18 55 2. EA 2021 8 4 1 1 3 6 2 7 5 2 5 44 3. EA 2021 0 0 1 0 0 2 1 0 4 0 0 8 4. EA 2021 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 alle EA 2021 8 4 2 1 4 8 3 7 9 2 5 53 2. EA 2022 5 2 3 0 6 9 3 16 5 0 9 58 3. EA 2022 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4. EA 2022 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 1 4 alle EA 2022 5 2 4 0 6 11 4 16 5 0 10 63 Jahr Anzahl der Bewerbungen für den allgemeinen Vollzugsdienst Anzahl der Bewerbungen für das 3. EA Anzahl der Bewerbungen für das 4. EA 2007 1 130 115 22 2008 1 188 172 40 2009 1 255 278 65 2010 1 106 189 41 2011 927 277 60 2012 579 134 55 2013 656 214 75 2014 762 138 76 2015 1 062 136 43 2016 1 062 173 46 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 28 27. Wie hoch war die Durchfallquote bei den Laufbahnprüfungen des AVD in den vergangenen zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Die Justizvollzugsschule bemüht sich intensiv, alle Anwärterinnen und Anwärter zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Sofern aufgrund schwacher Leistungen zu erwarten ist, dass die Prüfungen nicht bestanden würden, kann gemäß der Ausbildungsund Prüfungsordnung von einer Verlängerung der Ausbildungszeit Gebrauch gemacht werden. Dies ist im Jahr 2013 in einem Fall geschehen. Die Durchfallquote lässt keine Aussage darüber zu, ob die Anwärterinnen und Anwärter auch tatsächlich übernommen wurden. Aus Krankheitsgründen oder sonstigen in der Person liegenden Gründen konnten in den Jahren 2013 eine Person, in 2015 zwei Personen und in 2016 eine Person nicht übernommen werden. 28. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass der Beruf des Justizvollzugsbeamten bzw. des Justizvollzugsbediens - teten und die Arbeit, die im Justizvollzug geleistet wird, in der Öffentlichkeit positiv und transparent dargestellt werden? Wie wirbt die Landesregierung in diesem Zusammenhang für den Nachwuchs? In allen Justizvollzugseinrichtungen sind Medienstellen eingerichtet. Die Aufgaben nimmt die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugseinrichtung wahr. Es ist sichergestellt, dass die Medien regelmäßig über berichtenswerte Ereignisse informiert werden. Zur Personalgewinnung ergreifen die Justizvollzugseinrichtungen des Landes u. a. folgende Maßnahmen: – Darstellung der Berufsbilder und des benötigten Personals auf der Homepage des Ministeriums und der einzelnen Justizvollzugseinrichtungen ; Karriereportal des Landes, – Anzeigen in regionalen und überregionalen allgemeinen Zeitungen, in lokalen Amtsblättern bzw. in Zeitungen der jeweiligen Berufsverbände, – Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (einschließlich der Darstellung im jeweils aktuellen Handbuch „Studien- und Berufswahl“ und Stellenanzeigen in der „Job-Börse“ der Arbeitsagentur), – Zusammenarbeit mit der Bundeswehr: Präsentation des Berufsfeldes auf Veranstaltungen der Bundeswehr, – Präsentation der Berufsbilder auf Messen, in Ausstellungen etc., z. B. Tag der Justiz, Leistungsschauen, – Vorstellung der Berufsbilder auf Berufsfindungstagen, – Führungen von Schulgruppen durch die Anstalten einschließlich der Präsentation der Berufsbilder und Vorstellung der Berufs - bilder bei Besuchen in Schulen, – studienbegleitende Praktika in der Anstalt, – allgemeine Präsentation der jeweiligen Berufsbilder an Fachhochschulen und im Rahmen von Lehrtätigkeiten von Bediensteten an Fachhochschulen, – Anschreiben an die entsprechenden Berufsverbände und allgemeiner Kontakt zu diesen (z. B. Landesärztekammern), – Kontakt mit den Fachbereichen „Sozialarbeit“ und „Psychologie“ der Hochschulen und Fachhochschulen, die üblicherweise auch über eigene Stellenportale verfügen, mit regelmäßiger Durchführung von Praktika und Hospitationen. Als besonders positiver Faktor der Außendarstellung hat sich im Übrigen die Kommunikation durch Bedienstete in ihrem sozialen Umfeld erwiesen, vor allem in Regionen, in denen Justizvollzugseinrichtungen eine lange Tradition haben und akzeptiert sind. Jahr Durchfallquote in Prozent Verlängerung der Ausbildungszeit Nicht-Übernahme 2007 1,47 (1 Person) 2008 0 2009 0 2010 0 2011 1,39 (1 Person) 2012 0 2013 0 1 Person 1 Person 2014 0 2015 0 2 Personen 2016 0 1 Person Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 29 29. Welche Maßnahmen sind zur Wiedereinführung des Verwaltungsdienstes in der Einstiegsebene 2 geplant, um den wachsenden Bedarf an ausgebildeten Fachkräften  in diesem Bereich  zukünftig  zu decken –  auch angesichts  der  zukünftigen Umsatzsteuerpflicht der  Arbeitsbetriebe? Im August 2016 wurde mit der Neustrukturierung der Verwaltung einschließlich der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 2. Einstiegsamtes in den Justizvollzugseinrichtungen begonnen und das Projekt „Reformierung des Verwaltungs - dienstes in den Vollzugseinrichtungen“ eingerichtet. Die Kick-off-Veranstaltung hat am 11. Oktober 2016 stattgefunden. Zwischen - zeitlich wurden zwei weitere Projektsitzungen durchgeführt und folgende Projektziele festgelegt: – Schaffung einer von den sonstigen Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes konsequent abgetrennten Verwaltungseinheit, – Erarbeitung von Anforderungsprofilen, von Qualifizierungs- und Ausbildungsinhalten für Verwaltungsbedienstete. Derzeit wird geprüft, ob bestehende Ausbildungsgänge genutzt werden können. In Betracht kommen die Anbindung an die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz in Mayen, die Kooperation mit Justizverwaltungen anderer Bundesländer und die Konzeption eigener Ausbildungsgänge oder Mischformen. Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht auch für Leistungen des Vollzugs – insbesondere im Bereich der Arbeitsbetriebe – ist bei den Planungen zur Neustrukturierung zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Projektarbeit bleibt abzuwarten. Die Zeitplanung des Projekts sieht die Erarbeitung von Ergebnissen für eine Grundsatzentscheidung über die weitere Vorgehensweise bis Sommer 2017 vor. 30. Der  Landesrechnungshof mahnt  in  seinem  letzten  Prüfbericht  die  Einführung  einer  kaufmännischen Geschäftsführung  für  die  Arbeitsverwaltungen an und forciert die Schaffung eines Landesbetriebs, wie etwa in Baden-Württemberg. Welche Entscheidungen wurden diesbezüglich durch das Ministerium der Justiz getroffen und wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden bzw. welchen Personalmehrbedarf sieht die Landesregierung durch Schaffung der notwendigen Voraussetzungen? Ziel des in der Antwort zu Frage 29 dargestellten Projekts ist die Einrichtung einer kaufmännischen Leitung der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung mit zentralen Abrechnungsaufgaben. Die Erarbeitung der erforderlichen strukturellen Voraussetzungen soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die praktische Umsetzung einer landesweiten kaufmännischen Geschäftsführung der Arbeits- und Wirtschaftsbetriebe ist aber erst möglich, wenn die Betriebsbuchhaltungssoftware der Fa. MACH landesweit implementiert ist. Dies wird voraussichtlich im Jahre 2019 der Fall sein. Ein eventueller personeller Mehraufwand ist zurzeit nicht absehbar. 31. Wie viele Versetzungsgesuche wurden in den vergangenen fünf Jahren gestellt? Wie viele Versetzungsgesuche wurden abgelehnt? Zu welchen Dienststellen sollte die Versetzung erfolgen (inklusive Kommunalverwaltung, bitte getrennt nach den einzelnen JVA)? Eine Statistik über Versetzungsgesuche wird nicht geführt. Daher kann über die Anzahl der Versetzungsgesuche nur eingeschränkt Auskunft gegeben werden. Soweit feststellbar, wurden die nachfolgend aufgeführten Versetzungsgesuche gestellt. Dargestellt ist die Zahl der Versetzungsgesuche, auch wenn eine Person mehrere Versetzungsgesuche gestellt hat. Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 30 JVA Diez Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2013 erfolgreich 3 Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 3 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 3 Justizvollzug intern JVA Dresden Summe 3 2015 erfolgreich 2 JVA Untermaßfeld (Thüringen) Kreisverwaltung Bad Ems abgelehnt 0 Summe 2 2016 erfolgreich 4 ADD Trier Bundespolizei Koblenz Justizvollzug intern JVA München abgelehnt 4 Justizvollzug Niedersachsen Summe 8 JVA Frankenthal Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 2 Kreisverwaltung abgelehnt 0 Summe 2 2013 erfolgreich 2 Stadtverwaltung Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 2 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 1 Justizvollzug intern Summe 1 2015 erfolgreich 2 Stadtverwaltung Gemeindeverwaltung abgelehnt 1 Justizvollzug Nordrhein-Westfalen Summe 3 2016 erfolgreich 2 Gemeindeverwaltung Justizvollzug intern abgelehnt 1 Landgericht Summe 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 31 JVA Koblenz Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 2 JVA Wittlich LG Koblenz abgelehnt 0 Summe 2 2013 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2015 erfolgreich 1 JVA Vechta abgelehnt 0 Summe 1 2016 erfolgreich 2 JVA Darmstadt JVA Wittlich abgelehnt 0 Summe 2 JVA Ludwigshafen Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2013 erfolgreich 3 JVA Frankenthal JAA Worms AG Ludwighafen abgelehnt 0 Summe 3 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2015 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2016 erfolgreich 2 Stadt Pirmasens LG Frankenthal (Pfalz) abgelehnt 0 Summe 2 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 32 JVA Rohrbach Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 2 VG Wörrstadt JVA Regis-Breitingen (Sachsen) abgelehnt 0 Summe 2 2013 erfolgreich 1 LG Kaiserslautern abgelehnt 0 Summe 1 2014 erfolgreich 2 JVA Wiesbaden Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 2 2015 erfolgreich 2 Verbandsgemeinde Zweibrücken Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 2 2016 erfolgreich 5 Verbandsgemeinde Zweibrücken Stadtverwaltung Bad Kreuznach (2) Verbandsgemeinde Emmelshausen Ministerium der Justiz abgelehnt 1 Verbandsgemeinde Wöllstein Summe 6 JSA Schifferstadt Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 1 Justizvollzug intern abgelehnt Summe 1 2013 erfolgreich 2 Justizvollzug Sachsen Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben abgelehnt 1 Justizvollzug Nordrhein-Westfalen Summe 3 2014 erfolgreich 1 Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt 2 Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf Kreisverwaltung Bad Dürkheim Summe 3 2015 erfolgreich 1 Justizvollzug Sachsen abgelehnt 1 Stadtverwaltung Ludwigshafen Summe 2 2016 erfolgreich 1 Justizvollzug intern abgelehnt Summe 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 33 JVA Trier Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2013 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2014 erfolgreich 1 ADD Trier abgelehnt 0 Summe 1 2015 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2016 erfolgreich 2 Wasser- und Schifffahrtsamt Trier Stadt Trier abgelehnt 0 Summe 2 JSA Wittlich Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 1 JVA Diez abgelehnt 0 Summe 1 2013 erfolgreich 2 JVA Trier JVA Straubing (Bayern) abgelehnt 0 Summe 2 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2015 erfolgreich 5 ADD Trier (2) Polizei RLP (Landespolizeischule) Landesamt f. Mess- und Eichwesen Bad Kreuznach JVA Trier abgelehnt 0 Summe 5 2016 erfolgreich 4 ADD Trier Justizvollzug intern (3) abgelehnt 0 Summe 4 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 34 JVA Wittlich Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 2 Kreisverwaltung Bitburg-Prüm Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 2 2013 erfolgreich 7 JVA Saarbrücken JVA Straubing Justizvollzug intern (5) abgelehnt 0 Summe 7 2014 erfolgreich 5 LG Trier JVA München Justizvollzug intern (3) abgelehnt 2 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Justizvollzug intern Summe 7 2015 erfolgreich 4 Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, JVA Meppen Justizvollzug intern LG Trier abgelehnt 1 Justizvollzug intern Summe 5 2016 erfolgreich 5 Gemeindeverwaltung Morbach Stadtverwaltung Trier Verbandsgemeinde Wittlich-Land Justizvollzug intern (2) abgelehnt 2 Landgericht Trier Justizvollzug intern Summe 7 JAA Worms Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2013 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2015 erfolgreich 1 LG Frankenthal abgelehnt 0 Summe 1 2016 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 32. Seit welchem Jahr läuft die Umstellung der alten „grünen“ Uniform auf die neue „blaue“ Uniform? Ist absehbar, ab welchem Jahr  eine geregelte Beschaffung sichergestellt werden kann? Mit den Vorbereitungen für die Umstellung der Dienstkleidung für den Justizvollzugs- und Justizwachtmeisterdienst von „grün“ zu „blau“ wurde im Jahr 2006 begonnen. Die Erstausstattung der neuen blauen Dienstkleidung erhielten die Bediensteten im Jahr 2010. Eine geregelte Beschaffung war ab diesem Zeitpunkt sichergestellt. Die Bediensteten erhielten seit 2013 jährlich Ersatzausstattungen für verschlissene Dienstkleidung. Ab dem Jahr 2017 wurde das Dienstkleidungswesen weiter optimiert und in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport und der Bekleidungswirtschaft der Polizei Rheinland-Pfalz die sog. Bedarfswirtschaft eingeführt. Jedem Dienstkleidungsartikel wurde eine sog. „Tragezeit“ zugeordnet, also eine Dauer, über die dieser Artikel während des Dienstes voraussichtlich tragbar sein wird, ohne enormem Verschleiß zu unterliegen. Die Tragezeiten sind festgelegte Zeiträume, nach denen grundsätzlich ein Anspruch auf Austausch aller Artikel entsteht, deren Tragezeit abgelaufen ist. Darüber hinaus werden Artikel, die vor Ablauf der festgelegten Tragezeit zerschlissen oder beschädigt sind, unentgeltlich repariert oder ausgetauscht, wenn die Reparatur unwirtschaftlich oder nicht möglich ist. 33. Wie hoch waren die bisherigen eingesetzten Haushaltsmittel für die Umstellung der Dienstbekleidung und wie hoch ist der Gesamtbetrag  des seit der Umstellung eingesparten Dienstbekleidungszuschusses? Seit der Vorbereitung der Umstellung der Dienstkleidung von „grün“ auf „blau“ im Jahr 2006 bis Ende des Jahres 2016 wurden insgesamt rund 2 500 000 Euro für die neue Dienstkleidung ausgegeben. Dem stehen Einsparungen aus nicht verausgabten Dienstkleidungszuschüssen ab dem Jahr 2006 in Höhe von rund 3 500 000 Euro gegenüber. 34. Wer ist für die Ausgabe und den Tausch von Dienstbekleidung im Justizvollzug zuständig? Die Ausgabe und der Tausch von Dienstkleidung wird derzeit über die Bekleidungslieferstelle der Polizei in Wittlich durchgeführt. Auch die drei anderen Bekleidungslieferstellen der Polizei (Koblenz, Enkenbach-Alsenborn und Mainz) werden den Justizvollzugsbediensteten und Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern demnächst zur Verfügung stehen. 35. Welcher Verwaltungsakt ist erforderlich, damit Bediensteten des AVD ein verschlissenes/defektes Uniformteil ersetzt wird? Ein verschlissener oder defekter Dienstkleidungsartikel kann durch Übersendung per Post an oder persönliche Vorsprache bei der Bekleidungslieferstelle der Polizei in Wittlich getauscht werden. 36. Können Bedienstete  des  Justizvollzugs Uniformteile  der Polizei  beziehen,  die  auch  für  den Vollzugsdienst  sinnvoll wären,  z. B.  Regenjacken? Justizvollzugsbedienstete erhalten dieselbe Kleidung, die auch die Polizeibediensteten tragen. Allerdings schließt der Artikelkatalog des Justizvollzugs Dienstkleidungsartikel aus, die im Justizvollzugsdienst nicht benötigt werden. So versehen die Bediensteten des Justizvollzugs ihren Dienst überwiegend im Inneren von Gebäuden. Vor diesem Hintergrund wurde aus wirtschaftlichen Gesichts - punkten darauf verzichtet, alle dienstkleidungstragenden Bediensteten mit einer Regenjacke auszustatten. Die Dienststellen halten für den Fall, dass ein Regenschutz benötigt wird, Regenschirme und Regenjacken vor. 35 JVA Zweibrücken Jahr Gesuche angestrebte Dienststellen 2012 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2013 erfolgreich 1 Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 1 2014 erfolgreich 0 abgelehnt 0 Summe 0 2015 erfolgreich 1 Justizvollzug intern abgelehnt 0 Summe 1 2016 erfolgreich 2 Justizvollzug Baden-Württemberg StA Zweibrücken abgelehnt 0 Summe 2 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 36 III. Situation der Gefangenen im Strafvollzug 37. Welche Regelungen enthält der aktuelle Vollstreckungsplan und wie hat er sich in den vergangenen fünf Jahren verändert? Der Vollstreckungsplan beruht auf den Regelungen in §§ 23 und 24 der Strafvollstreckungsordnung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit. Aktuell stellt sich der Vollstreckungsplan für das Land Rheinland-Pfalz wie folgt dar: Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Lebenslange Freiheitsstrafen gesamt Rheinland-Pfalz b) Freiheitsstrafen mit anschl. Sicherungsverwahrung gesamt Rheinland-Pfalz c) Freiheitsstrafen ab acht Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken d) Freiheitsstrafen ab fünf Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal, Mainz, Trier e) Freiheitsstrafen ab zwei Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz f) Freiheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG g) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt Rheinland -Pfalz und Saarland offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit über einem Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe b) Sicherungsverwahrung gesamt Rheinland-Pfalz und Saarland JVA Frankenthal geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Freiheitsstrafen ab drei bis acht Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Landau b) Freiheitsstrafen ab drei bis fünf Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz c) Freiheitsstrafen bis fünf Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landgericht Frankenthal d) Freiheitsstrafen bis acht Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 37 JVA Frankenthal offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern JVA Koblenz geschlossener Vollzug Männer: U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz geschlossener Vollzug Frauen: U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit bis zu einem Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz JVA Ludwigshafen Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG JVA Rohrbach geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen bis drei Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach und Mainz U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz geschlossener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen bis vier Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz, Bad Kreuznach, Mainz U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 38 JVA Trier geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Trier offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier bis zu ein Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe JVA Wittlich geschlossener Vollzug Männer: a) Freiheitsstrafen ab zwei Jahre bis zu fünf Jahren mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Trier b) Freiheitsstrafen bis zwei Jahre an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz c) Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit) offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier ab einem Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit) JVA Zweibrücken geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe Freiheitsstrafen bis drei Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Landau Freiheitsstrafen bis acht Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Zweibrücken Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Jugendstrafe Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 39 JVA Zweibrücken geschlossener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen a) Freiheitsstrafen ab vier Jahren gesamt Rheinland-Pfalz b) Freiheitsstrafen bis vier Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Trier und Zweibrücken c) Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Saarland d) Freiheitsstrafen an Verurteilten die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland Jugendstrafe aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland U.-Haft a) aus den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier Zweibrücken und dem Saarland b) aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahre offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Trier, Zweibrücken und dem Saarland Jugendstrafe aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland JSA Schifferstadt geschlossener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendstrafen und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab sechs Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern , Landau, Mainz und Zweibrücken U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Mainz und Zweibrücken, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahre Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 40 Änderungen werden immer dann erforderlich, wenn Anstalten über längere Zeiträume überbelegt sind und in anderen Justizvollzugseinrichtungen Kapazitäten bestehen. In den vergangen fünf Jahren musste der Vollstreckungsplan an die sich ändernden Bedingungen wie folgt angepasst werden: JSA Wittlich geschlossener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendstrafen (insgesamt) und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab sechs Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Trier soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren offener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendstrafen (insgesamt) und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab sechs Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier Jugendarrestanstalt Worms Dauer und Kurzarrest von mehr als zwei Tagen Landgerichtsbezirk Koblenz (komplett) Landgerichtsbezirk Mainz (komplett) Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz) (komplett) Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz (komplett) Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Simmern/Hunsrück Amtsgericht Bad Kreuznach Amtsgericht Bad Sobernheim Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Rockenhausen Jugendarrestanstalt Lebach (Saarland) Dauer und Kurzarrest von mehr als zwei Tagen Landgerichtsbezirk Trier (komplett) Landgerichtsbezirk Zweibrücken (komplett) Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Idar-Oberstein Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kaiserslautern Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 41 Zum 1. September 2012 wurden die Vollstreckungszuständigkeiten in den Justizvollzugsanstalten Diez, Frankenthal, Rohrbach, Trier, Wittlich und Zweibrücken im geschlossen Vollzug der männlichen erwachsenen Gefangenen wie folgt geändert (in der Tabelle sind nur die Änderungen erfasst): Eine weitere Änderung zur Anpassung an die sich veränderte Belegungssituation im geschlossenen Vollzug der männlichen und weiblichen Gefangenen erfolgte zum 1. September 2014 wie folgt (in der Tabelle sind nur die Änderungen erfasst): JVA Zuständigkeit alt Zuständigkeit neu Diez Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG-Mainz ab vier Jahre – aus dem LG Koblenz ab drei Jahre Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Mainz ab drei Jahre – aus dem LG Koblenz ab zwei Jahre und sechs Monate Frankenthal Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Bad-Kreuznach ab vier bis acht Jahre Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Landau ab drei bis acht Jahre Rohrbach Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Mainz bis vier Jahre – aus dem LG Bad Kreuznach bis vier Jahre Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Mainz bis drei Jahre – aus dem LG Bad Kreuznach bis ein Jahr Trier Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Trier bis 18 Monate Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Trier bis zwei Jahre Wittlich Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Trier ab 18 Monate – aus dem LG Koblenz ab drei Monate bis drei Jahre Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Trier ab zwei Jahre – aus dem LG Koblenz ab drei Monate bis zwei Jahre sechs Monate – aus dem LG Bad Kreuznach ab ein Jahr bis acht Jahre Zweibrücken Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Landau bis acht Jahre Freiheitsstrafen mit Wohnort – aus dem LG Landau bis drei Jahre JVA Zuständigkeit alt Zuständigkeit neu Diez Freiheitsstrafen mit Wohnort – ab acht Jahre gesamt Rheinland-Pfalz – ab drei Jahre aus LG Mainz – ab zwei Jahre und sechs Monate aus LG Koblenz für männliche Gefangene Freiheitsstrafen mit Wohnort – ab acht Jahre aus LG Zweibrücken, Landau, Kaiserslautern – ab fünf Jahre aus LG Bad Kreuznach, Frankenthal, Mainz, Trier – ab zwei Jahre aus LG Koblenz für männliche Gefangene Frankenthal Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis acht Jahre aus LG Frankenthal, Kaiserslautern für männliche Gefangene Freiheitsstrafen mit Wohnort – ab drei bis fünf Jahre aus LG Bad Kreuznach, Mainz – bis fünf Jahre aus LG Frankenthal – bis acht Jahre aus LG Kaiserslautern für männliche Gefangene Koblenz Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis zu drei Monaten aus LG Koblenz für männliche Gefangene – bis zu drei Monaten aus LG Koblenz für weibliche Gefangene keine Zuständigkeit für Vollstreckung von Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug mehr, nur noch Zuständigkeit für Untersuchungshaft für männliche und weibliche Gefangene aus dem LG Koblenz Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 42 38. Wie viele Gefangene wurden aus welchem Grund nicht gemäß des geltenden Vollstreckungsplans untergebracht? In den Jahren 2012 bis 2016 wurden insgesamt 287 Gefangene in Abweichung vom Vollstreckungsplan untergebracht. JVA Zuständigkeit alt Zuständigkeit neu Rohrbach Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis ein Jahr LG aus Bad Kreuznach – und bis drei Jahre aus LG Mainz für männliche Gefangene – mehr als drei Monate bis vier Jahre LG Koblenz – und bis vier Jahre aus LG Bad Kreuznach, Frankenthal , Mainz für weibliche Gefangene Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis drei Jahre aus LG Bad Kreuznach, Mainz für männliche Gefangene – bis vier Jahre aus LG Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz für weibliche Gefangene Wittlich Freiheitsstrafen mit Wohnort – ab einem Jahr bis acht Jahre aus LG Bad Kreuznach – ab drei Monate bis zwei Jahre sechs Monate aus LG Koblenz – ab zwei Jahre bis acht Jahre aus LG Trier für männliche Gefangene Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis zwei Jahre aus LG Koblenz – ab zwei Jahre bis fünf Jahre aus LG Trier für männliche Gefangene Zweibrücken Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis vier Jahre aus LG Kaiserslautern, Landau, Trier, Zweibrücken für weibliche Gefangene Freiheitsstrafen mit Wohnort – bis vier Jahre aus LG Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Trier, Zweibrücken für weibliche Gefangene JVA/JSA Belegungsausgleich , organisatorische Maßnahme Behandlung, Wiedereingliederung Beruflicheund Bildungsmaßnahme Sicherheitsgründe Sozialtherapie Mutter-Kind- Einrichtung Gesamt je Behörde Diez 0 7 0 0 0 0 7 Frankenthal 22 11 24 2 5 0 64 Koblenz 0 0 0 0 0 0 0 Ludwigshafen 0 0 0 0 0 0 0 Rohrbach 8 7 0 15 1 0 31 Schifferstadt 0 1 7 0 0 0 8 Trier 15 10 0 3 0 0 28 Wittlich 4 13 9 6 0 0 32 Wittlich Jug. 2 1 0 1 0 0 4 Zweibrücken 107 0 0 4 1 1 113 Gesamt: 158 50 40 31 7 1 287 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 43 39. Wie hat sich die Anzahl der Gefangenenarbeitsplätze in den vergangenen fünf Jahren entwickelt a) im Landesdurchschnitt? b) an den einzelnen JVA des Landes? In der nachfolgenden Tabelle wird die durchschnittliche Anzahl der Gefangenenarbeitsplätze wie folgt ausgewiesen: 40. In wie vielen Fällen waren am Stichtag 1. Februar 2017 Untersuchungsgefangene entgegen der Vorgaben des § 17 LJVollzG nicht getrennt  von Strafgefangenen untergebracht (bitte nach Anstalten getrennt aufführen)? Was waren jeweils die Gründe? Am 1. Februar 2017 waren insgesamt 44 Untersuchungsgefangene nicht getrennt von Strafgefangenen untergebracht. Justizvollzugseinrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 a) Diez 358,34 338,39 301,33 336,51 377,07 Frankenthal 267,23 242,19 224,08 240,20 232,80 Koblenz 66,96 66,08 50,67 55,51 59,00 Ludwigshafen 44,64 43,82 45,00 45,20 65,12 Rohrbach 161,58 143,46 169,83 173,95 181,41 Schifferstadt 117,95 91,58 99,75 105,57 109,80 Trier 73,49 74,74 65,50 64,23 61,17 Wittlich 318,30 298,93 291,67 338,89 323,86 Wittlich Jug. 102,24 87,57 78,17 82,49 94,89 Zweibrücken 300,97 294,84 296,83 297,89 275,25 b) Landesdurchschnitt 1 811,7 1 681,6 1 622,83 1 740,44 1 780,37 Justizvollzugseinrichtung Anzahl Gründe Diez 2 Strafgefangene mit Untersuchungshaft als Überhaftnotierung Frankenthal 6 Unterbringung auf einer Überwachungsstation zur Überwachung aufgrund von Auffälligkeiten aus medizinischen und psychischen Gründen. Koblenz 0 Ludwigshafen 0 Rohrbach 20 Gemeinsame Unterbringung auf einer Abteilung nach der Maßgabe des § 17 Abs. 2 und 3 LJVollzG. Bei den weiblichen Gefangenen lässt die geringe Anzahl eine getrennte Unterbringung nicht zu; bei den männlichen Untersuchungsgefangenen liegt der Grund in der Tätertrennung nach § 119 Abs. 1 StPO und der Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung. Schifferstadt 0 Trier 8 Gemeinsame Unterbringung auf einer Abteilung nach der Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 3 LJVollzG aus Gründen der Sicherheit und Ordnung. Wittlich 4 Überbelegung Wittlich Jug. 0 Zweibrücken 4 Unterbringung weiblicher junger Untersuchungsgefangener nach § 17 Abs. 3 LJVollzG wegen der geringen Anzahl zur Sicherstellung vollzuglicher Angebote. Gesamt 44 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 44 Eine Ausnahme bildet die Justizvollzugsanstalt Koblenz, die nach dem Vollstreckungsplan ausschließlich für den Vollzug der Untersuchungshaft zuständig ist. Trotzdem sind kurzfristige Aufenthalte von Strafgefangen im Vollzug der Untersuchungshaft aus organisatorischen Gründen nicht auszuschließen. Hierzu gehören beispielsweise Haftzeiten bis zum nächsten Termin der Verschubung im Umlaufverfahren. Insgesamt waren es 23 Fälle, die sich wie folgt aufteilen: – Zugänge (elf Fälle), – Terminüberstellungen (fünf Fälle), – Rückverlegungen aus dem offenen Vollzug (zwei Fälle), – Eintritt der Rechtskraft (zwei Fälle), – Organisationshaft (zwei Fälle) und – Unterbrechung der U-Haft (ein Fall). 41. Wie viele in Rheinland-Pfalz einsitzende Strafgefangene haben in den vergangenen fünf Jahren die Möglichkeit von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten genutzt und wie viele davon haben diese Maßnahmen vorzeitig abgebrochen (bitte einzeln nach Jahren aufgeführt ) a) landesweit? b) an den einzelnen JVA? Eine statistische Erfassung aller Bildungs- und Weiterbildungsangebote der Justizvollzugseinrichtungen findet nicht statt. Die Dokumentation der laut Vollzugs- und Eingliederungsplan zu besuchenden Maßnahmen ist ein wichtiger Bestandteil der Gefangenenpersonalakten , die noch in Papierform geführt werden und daher einer sinnvollen Auswertung nicht zugänglich sind. Das zentrale Bildungszentrum für den rheinland-pfälzischen Strafvollzug an der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken erfasst die Teilnehmenden in einer eigenen Statistik, da diese Maßnahmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Agentur für Arbeit gefördert werden. 42. Wie  viele  in  Rheinland-Pfalz  einsitzende  Strafgefangene  haben  in  den  vergangenen  fünf  Jahren  erfolgreich  die  Möglichkeit zur Nachholung eines Schulabschlusses und/oder einer Berufsausbildung (einschließlich Erwerb von Teilabschlüssen) genutzt (bitte einzeln  nach Jahren aufgeführt) a) landesweit? b) an den einzelnen JVA? Die Teilnahmen an schulabschlussbezogenen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsausbildung können abgebildet werden. Eine statistische Erhebung aller Berufsbildungsangebote, die auch Teilabschlüsse erfasst, findet dagegen nicht statt. Die Dokumentation dieser laut Vollzugs- und Eingliederungsplan zu besuchenden Maßnahmen ist Teil der Gefangenenpersonalakten. Maßnahmen zum Erwerb eines Schulabschlusses finden in den Jugendstrafanstalten Wittlich und Schifferstadt sowie in den Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Rohrbach statt. Abgeschlossene schulische Ausbildungen Jahr Teilnehmer beruflicher Bildungsmaßnahmen Teilnehmer beruflicher Orientierungsund Erprobungsmaßnahmen Vorzeitige Abbrüche (Ablösungen, Kündigungen, Entlassungen aus der Haft etc.) 2012 334 131 29 2013 354 125 31 2014 388 133 36 2015 378 112 50 2016 366 126 42 JSA Wittlich JSA Schifferstadt JVA Rohrbach JVA Zweibrücken 2012 9 40 5 14 2013 13 56 7 18 2014 7 35 8 29 2015 9 40 10 20 2016 6 34 7 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 45 Abgeschlossene Berufsausbildungen 43. Welche Maßnahmen werden  von  der  Landesregierung  getroffen,  um  die Gewährung  von Arbeitslosengeld  1  an Gefangene  des Offenen Vollzuges zu verhindern, obwohl geeignete Arbeitsplätze in der JVA im Bereich des Offenen Vollzuges zur Verfügung stehen und wie wirkt sich diese fehlende Mitarbeitsbereitschaft auf die Vollzugsplanung und die Stellungnahmen zur bedingten Entlassung aus? Eine Arbeitspflicht für Gefangene – sowohl im geschlossenen als auch im offenen Vollzug – ist im LJVollzG nicht mehr vorgesehen . Eine Verknüpfung zwischen der Ablehnung eines zugewiesenen Arbeitsplatzes im offenen Vollzug und einer fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen ist daher unzulässig und findet demzufolge auch keine nachteilige Erwähnung im Vollzugsund Eingliederungsplan. Gefangene können jedoch auch weiterhin verpflichtet werden, an einer zur Erreichung des Vollzugsziels für zwingend erforderlich gehaltenen Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmaßnahme teilzunehmen, beispielsweise einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme, einer Arbeitstherapie oder einem Arbeitstraining. Eine solche Arbeitsmaßnahme ist sozialpädagogischen und therapeutischen Behandlungsmaßnahmen gleichgestellt, entsprechend vergütet und geht der normalen Erwerbsarbeit vor. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Gefangene zunächst die zur Erreichung des Vollzugsziels für erforderlich gehaltenen Maßnahmen durchlaufen , und nicht stattdessen – wie früher in Erfüllung der Arbeitspflicht nach § 41 StVollzG und der nur dabei gegebenen Verdienstmöglichkeiten – ausschließlich einer unspezifischen Erwerbsarbeit im Vollzug nachgehen. Die Prüfung und Gewährung von Arbeitslosengeld I als einer erworbenen Versicherungsleistung obliegt ausschließlich der Agentur für Arbeit und ist keine Entscheidung der Vollzugsbehörde. Dieser Prüfung liegen sozialversicherungsrechtliche Kriterien wie die Erfüllung von Beitragszeiten und Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung zugrunde. Hierzu zählen auch Arbeits- und Ausbildungszeiten vor und während der Haftzeit. Erfüllt der Gefangene die Voraussetzungen für den Erwerb von Arbeitslosengeld I, erwirbt er sich neben den monetären Leistungen auch Anspruch auf Beratung, Vermittlung in Arbeit und Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie auf sonstige Leistungen der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 ergeben sich im Übrigen folgende, im Sinne der Resozialisierung positiven Effekte: – Der Lebensunterhalt im offenen Vollzug sowie Heimfahrten zu Angehörigen können finanziell abgedeckt werden. – Je nach Höhe der Leistung sind finanzielle Unterstützungen der Angehörigen bzw. Unterhaltszahlungen möglich. – Geeigneter Wohnraum kann gegen Ende der Haftzeit angemietet werden. – Fahrkosten zu allen für die Wiedereingliederung zuständigen Stellen, Behörden und Ämtern können finanziert werden. – Im Hinblick auf Opferentschädigung können Gelder abgeführt werden. – Bei Verschuldung kann eine Schuldenregulierung eingeleitet werden. – Beiträge zu den Haftkosten können abgeführt werden. Ein zusätzlicher Effekt des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 liegt darin, dass für die Zeit nach der Entlassung bereits alle wichtigen Schritte zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingeleitet und ein nahtloser Krankenversicherungsschutz hergestellt wird. Umfassende Neuanträge können somit entfallen. Ziel der Wiedereingliederung ist das Führen eines straffreien Lebens. Hierzu gehört vor allem die Sicherung des Lebensunterhalts. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den hierfür zuständigen Behörden und Ämtern sowie die frühzeitige Beantragung von sozialen Leistungen sind daher unterstützende Maßnahmen der Wiedereingliederung. Dazu gehört auch der Erhalt von Arbeitslosengeld 1. Wichtig ist hierbei, dass dieses Angebot als Instrument der Entlassungsvorbereitung verstanden und entsprechend geplant und eingesetzt wird. JVA Wittlich JVA Zweibrücken 2012 10 61 2013 7 52 2014 6 60 2015 14 37 2016 9 45 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 46 44. Wie viele Häftlinge in Rheinland-Pfalz nehmen derzeit (Stand: 1. Februar 2017) an Vollzugslockerungen (Langzeitausgang, Ausgang, Freigang) teil? Am 1. Februar 2017 haben 395 Gefangene an Lockerungsmaßnahmen teilgenommen. Nachfolgender Tabelle kann die Art der Lockerung entnommen werden. Alle im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen wurden in der Spalte Freigang ausgewiesen. Die Daten zur Anzahl der Vollzugslockerungen werden in Rheinland-Pfalz entsprechend der bundeseinheitlichen Statistik St 9 und St 10 gemäß den Vorgaben der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO Nr. 72) zur Strafvollzugsstatistik erhoben. Der Erhebungszeitpunkt für diese Statistik ist kein Stichtag, sondern eine Verlaufserhebung. Die Daten werden für ein ganzes Kalenderjahr retrospektiv erhoben. Darüber hinaus werden die Angaben für die St 9 und St 10 als Summe aller Einzelentscheidungen über Vollzugslockerungen und nicht als Pro-Kopf-Zahl erhoben. 45. Gibt es diesbezüglich Veränderungen im Verlauf der vergangenen fünf Jahre (bitte ggf. erläutern)? Gesetzliche Änderungen nach Inkrafttreten des Landesjustizvollzugsgesetzes im Jahr 2013 haben sich auf die Erfassung der Daten ausgewirkt. Für das Jahr 2013 mussten Erfassungskategorien verändert werden. Für dieses Kalenderjahr weisen die Daten daher eine gewisse Unschärfe auf. 46. Von wie vielen Häftlingen sind diese Lockerungen durch Lockerungsversagen in den vergangenen fünf Jahren missbraucht worden (bitte einzeln nach Jahren sowie nach Lockerungsart und Anstalt auflisten)? Als Lockerungsversagen wird in der bundeseinheitlichen Statistik St 9 und St 10 die nicht erfolgte oder nicht freiwillig erfolgte Rückkehr aus Beurlaubung bzw. Langzeitausgang, Ausgang oder Freigang erfasst. Die nachfolgenden Angaben der bundeseinheitlichen Statistik enthalten keine Pro-Kopf-Zahlen, sondern nur die Summe der erfolgten Lockerungsversagen. Einen Überblick über die Gesamtanzahl der Lockerungsversagen in den vergangenen Jahren gibt die nachfolgende Übersichtstabelle : Die Auflistung getrennt nach Jahren und Justizvollzugseinrichtungen kann den folgenden Tabellen St 9 und St 10 der jeweiligen Kalenderjahre entnommen werden. Für das Jahr 2013 wurden im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen geteilte Tabellen aufgenommen . Stichtag Langzeitausgang (entspricht Beurlaubung) Ausgang Freigang 1. Februar 2017 46 156 193 Jahr Beurlaubung/ Langzeitausgang Ausgang Freigang 2016 8 372 49 309 319 2015 9 378 55 363 77 2014 10 941 56 919 750 2013 11 471 52 261 – 2012 12 135 52 502 1 141 Jahr Beurlaubung/ Langzeitausgang Nicht oder nicht freiwillig zurückgekehrt Ausgang Nicht oder nicht freiwillig zurückgekehrt Freigang Nicht oder nicht freiwillig zurückgekehrt 2012 12 135 18 52 502 13 1 141 5 2013 11 471 14 52 261 14 – 0 2014 10 941 14 56 919 21 750 10 2015 9 378 11 55 363 13 77 0 2016 8 372 4 49 309 16 319 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 47 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 49 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 50 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 51 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 53 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 55 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 57 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 59 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 47. Wie viele Erstvollzugspläne wurden in den vergangenen fünf Jahren erstellt und wie viele Vollzugspläne wurden in diesem Zeitraum insgesamt fortgeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und JVA)? Die Anzahl der Erstvollzugspläne (Vollzugs- und Eingliederungsplan gemäß § 14 und § 15 LJVollzG) und deren Fortschreibungen werden statistisch nicht erfasst. Festgehalten werden hingegen die Zahl der Zugänge, in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die Anzahl der Zugänge nicht identisch mit der Anzahl erstellter Erstvollzugspläne ist, da aufgrund der Kürze der Haftdauer in einigen Fällen ein Vollzugs- und Eingliederungsplans vor dem Zeitpunkt der Entlassung nicht erstellt werden konnte. Nicht bezifferbar ist die Anzahl der Vollzugsplanfortschreibungen, da diese nicht von der im Urteil ausgesprochenen Straflänge abhängt, sondern von der tatsächlichen Verweildauer einzelner Gefangener und ihrem Verhalten. Aus besonderem Anlass können die gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibungsintervalle im Einzelfall jederzeit verkürzt werden. 48. Wie viele erkannte radikalisierte/extremistische Inhaftierte sitzen derzeit in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen ein, aufgeschlüsselt nach der Art der Radikalisierung bzw. extremistischen Zugehörigkeit? Es sind insgesamt vier Gefangene inhaftiert, die unmittelbar dem extremistischen Spektrum zugeordnet werden können. Darunter befinden sich zwei Mitglieder der Taliban und zwei Rechtsradikale. 49. Wie haben sich die Zahlen zu Frage 48 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Im Zeitraum 2012 bis 2016 stellt sich die Situation wie folgt dar: – Ein Gefangener befand sich in Rheinland-Pfalz in Untersuchungshaft vom 14. Februar 2008 bis zum 14. September 2010 und in Strafhaft vom 15. September 2010 bis zum 31. Juli 2015 (Endstrafenentlassung). Er verbüßte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. – Ein Gefangener befand sich vom 5. Juli 2010 bis zum 26. Februar 2013 in Untersuchungshaft. Ihm wurde zur Last gelegt, für ausländische terroristische Vereinigungen geworben zu haben. Am 26. Februar 2013 wurde der Haftbefehl ohne weitere Begründung gegenüber den Vollzugsbehörden außer Vollzug gesetzt. – Ein Gefangener befand sich vom 17. Dezember 2014 bis zum 28. Mai 2015 in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland. Er wurde mit Urteil vom 28. Mai 2015 wegen Zuwiderhandelns gegen ein vollziehbares vereinsrechtliches Betätigungsverbot in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt und der Haftbefehl wurde aufgehoben. – Ein Gefangener befand sich in der Zeit vom 12. Dezember 2011 bis zum 15. Mai 2012 wegen des Verdachts der Unterstützung einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft. Er wurde in ein anderes Bundesland verlegt. – Ein Gefangener befand sich in der Zeit vom 5. März 2012 bis zum 14. Juni 2012 in Untersuchungshaft. Ihm wurde die Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Er wurde in ein anderes Bundesland verlegt. – Zwei Gefangene waren vom 6. Juni 2013 bis zum 18. Juni 2013 aus einem anderen Bundesland zur Wahrnehmung eines Zeugentermins nach Rheinland-Pfalz überstellt. Sie waren wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung in Haft. – Ein Gefangener befand sich in der Zeit vom 8. September 2009 bis 31. Mai 2011 wegen des Verdachts der Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft. Nach Rechtskraft des Urteils, das nicht in Rheinland-Pfalz erging, wurde er in ein anderes Bundesland verlegt. Vom 6. September 2012 bis zum 18. September 2012 befand er sich zur Wahrnehmung eines Zeugentermins als Übersteller aus einem anderen Bundesland erneut in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtung . 50. Welche Maßnahmen erfolgen und welche Konzepte der Landesregierung bestehen, um eine Radikalisierung von Inhaftierten während der Haft zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 48 wird Bezug genommen. Radikalisierungstendenzen müssen zunächst erkannt und anschließend beobachtet werden. Alle beteiligten Stellen sind gehalten, relevante Informationen unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen auszutauschen. Islamistischer Terrorismus ist zudem ständig Gegenstand der Aus- und Fortbildung. Auf Landesebene ist eine Beratungsstelle gegen islamistische Radikalisierung eingerichtet, die Betroffene, das soziale Umfeld, Fachkräfte und Angehörige informiert und berät. Die Beratungsstelle kann auch von Gefangenen und Bediensteten kontaktiert werden. 61 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 51. Plant die Landesregierung vollzugseigene Fachleute für den Bereich Radikalisierung und Islamismus einzustellen – analog der Verfahrensweise  anderer Behörden wie LKA, Verfassungsschutz, Polizei? Aufgrund der aktuell geringen Bedeutung des Problems der Radikalisierung im Justizvollzug ist derzeit nicht geplant, vollzugseigene Fachleute für die genannten Bereiche einzustellen. 52. Werden die islamischen Inhaftierten durch Imame betreut? Wer wählt diese aus? In welcher Sprache werden Gebetsstunden in den Justizvollzugseinrichtungen gestaltet? Im Rahmen der konsularischen Betreuung türkischer Gefangener ist Bedarf für islamische Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen erkannt worden. Vor diesem Hintergrund entsendet das Generalkonsulat der Republik Türkei in Mainz seit mehr als 20 Jahren Religionsbeauftragte. In den acht Justizvollzugsanstalten und in den beiden Jugendstrafanstalten stehen derzeit insgesamt acht türkische Religionsbeauftragte bzw. Imame zur Verfügung, welche die Anstalten in regelmäßigen, je nach Einrichtung unterschiedlichen Abständen aufsuchen . Probleme sind nicht bekannt geworden. Die Besuche der türkischen Religionsbeauftragten werden allerdings nur von einem Teil der türkischen Gefangenen genutzt; in den Gesprächen wird ausschließlich türkisch gesprochen. Angebote in anderen Sprachen fehlen. Aufgefangen wird dies teilweise durch die christlichen Seelsorger, die ihre Angebote bewusst für alle Konfessionen öffnen. Um allen muslimischen Gefangenen im rheinland-pfälzischen Justizvollzug eine religiöse Betreuung und Seelsorge anbieten zu können , wird aktuell ein Landeskonzept entwickelt. Ziel soll es sein, eine strukturierte und fachlich qualifizierte religiöse Betreuung zu etablieren, die möglichst viele muslimische Gefangene erreichen kann. Dabei kommt vor allem der Gewinnung und Schulung geeigneter religiöser Betreuungspersonen besondere Bedeutung zu. In einem ersten Schritt sind die Schaffung von Netzwerken und die Einbindung aller in diesem Bereich zuständigen Akteure geplant, um ein entsprechendes Anforderungsprofil und geeignete Qualifizierungsangebote entwickeln zu können. 53. Wie hat sich die Gewaltbereitschaft der Gefangenen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt a) gegenüber Bediensteten, b) gegenüber Mitgefangenen und wie hat die Landesregierung auf diese Entwicklung reagiert und welche Maßnahmen sind hier zukünftig vorgesehen? In der nachfolgenden Antwort wird Gewaltbereitschaft als tatsächliche Ausübung von körperlicher Gewalt bzw. als konkreter Versuch der Ausübung von körperlicher Gewalt verstanden. Übergriffe Gefangener gegen Bedienstete werden in der bundeseinheitlichen Statistik zu Tätlichkeiten gegenüber Bediensteten (St 7/8) erfasst. Übergriffe zwischen Gefangenen werden nicht bundeseinheitlich dokumentiert. Die Entwicklung solcher Vorkommnisse in den vergangenen fünf Jahren kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Ursachen für Gewalt im Justizvollzug sind nicht eindeutig. Forschungsergebnisse zeigen ein multifaktorielles und multidimensionales Bedingungsgefüge für Tätlichkeiten im Justizvollzug auf. Isolierte Faktoren lassen sich nicht extrahieren. Daher sind bisher auch keine gezielten Maßnahmen möglich. Zur Prävention wird das Personal in allen Justizvollzugseinrichtungen während der Ausbildung und auch danach durch anstaltsinterne Fortbildungen wie Konfliktmanagement mit Deeskalationstechniken sensibilisiert, damit die Gefahr tätlicher Auseinandersetzungen frühzeitig erkannt und ihr entgegengewirkt werden kann. Neben dieser Sensibilisierung ist ein weiterer Baustein das fortlaufende Einsatztraining, das die Bediensteten auf den Umgang mit gewalttätigen Gefangenen vorbereitet. Die Justizvollzugseinrichtungen sind gehalten, bei körperlichen Auseinandersetzungen die Ermittlungsbehörden einzuschalten. Anstaltsintern wird in jedem Fall geprüft, ob die nach dem Strafvollzugsgesetz möglichen Reaktionen wie Disziplinarmaßnahmen und besondere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind. 62 Jahr Anzahl Fälle gegen Gefangene Anzahl Fälle gegen Bedienstete 2016 108 18 2015 83 23 2014 80 14 2013 36 11 2012 50 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 54. Welcher Art waren die unter Ziffer 53 genannten gewaltsamen Übergriffe? Die Auswertung der vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass in über 80 Prozent der Fälle von Gewalt zwischen Gefangenen und in über 75 Prozent der Fälle von Gewalt gegen Bedienstete körperliche Auseinandersetzungen mittels Faustschlägen, Kopfstößen oder Tritten festzustellen sind. In anderen Fällen werden im Haftraum befindliche bzw. zugelassene Gegenstände eingesetzt. 55. Zu welchen Verletzungen kam es a) bei den Gefangenen? b) bei den Bediensteten? Nach Auswertung der vorliegenden Meldungen ergibt sich folgendes Bild: Überwiegend sind sowohl bei den Gefangenen als auch bei den Bediensteten leichte Verletzungen wie Schürfwunden und leichte Prellungen festzustellen. Schwere Verletzungen, wie beispielsweise Knochenbrüche, liegen bei Gefangenen in ca. 5 Prozent der Fälle und bei Bediensteten in ca. 2 Prozent der Fälle vor. 56. Kann man solche Übergriffe bestimmten Häftlingsgruppen schwerpunktmäßig zuordnen? In Bezug auf Taten zwischen Gefangenen sind folgende Aspekte festzuhalten: – 65 Prozent der Täter sind unter 30 Jahre alt sind. – Über 60 Prozent der Täter weisen eine deutsche Staatsbürgerschaft auf. – Die Verteilung der ausländischen Gefangenen lässt bezüglich der Staatsangehörigkeiten keinen Schwerpunkt erkennen. – Ca. 80 Prozent der Täter befinden sich in Strafhaft, ca. 20 Prozent in Untersuchungshaft. – Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts bei Strafgefangenen bzw. des Tatvorwurfs bei Untersuchungsgefangenen ist festzustellen, dass die Gefangenen, die wegen einer Gewaltstraftat inhaftiert sind, überproportional häufig (ca. 40 Prozent) Übergriffe gegen Mitgefangene verüben. Mit ca. 15 Prozent der Gefangenen stellen die Täter, die wegen eines Delikts nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt oder angeklagt sind, die zweitgrößte Gruppe. In Bezug auf Taten gegen Bedienstete sind folgende Aspekte festzuhalten: – Etwa 65 Prozent der Täter sind unter 30 Jahre alt sind. – Über 60 Prozent der Täter weisen eine deutsche Staatsbürgerschaft auf. – Die Verteilung der ausländischen Gefangenen lässt bezüglich der Staatsangehörigkeiten keinen Schwerpunkt erkennen. – Über 70 Prozent befinden sich in Strafhaft und ca. 20 Prozent befinden sich in Untersuchungshaft. – Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts bei Strafgefangenen bzw. des Tatvorwurfs bei Untersuchungsgefangenen ist festzustellen, dass die Gefangenen, die wegen einer Gewaltstraftat inhaftiert sind, überproportional häufig (ca. 50 Prozent) Übergriffe gegen Bedienstete verüben. 57. Welche Konsequenzen hat dies für Mitgefangene und Bedienstete und mit welchen Konzepten plant die Landesregierung hiergegen vorzugehen? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 58. Hätten die Übergriffe gegenüber dem Vollzugsdienst verhindert werden können und wenn ja, wie? In Rheinland-Pfalz wird ein humaner, konsequent am Gedanken der Resozialisierung und Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft ausgerichteter Strafvollzug praktiziert. Hierzu bedarf es einer intensiven Betreuung sowohl um Risikofaktoren zu minimieren und schützende Faktoren zu stärken, als auch um Perspektiven für ein Leben in Freiheit zu eröffnen. Durch den gewünschten und zur Erreichung der Vollzugsziele notwendigen persönlichen Kontakt zwischen den Bediensteten und den Gefangenen können Übergriffe gegenüber dem Vollzugsdienst nicht gänzlich verhindert werden, auch nicht durch Personalverstärkungen , den Einsatz von Alarmierungs- und Überwachungstechnik oder Aufstockung der persönlichen Schutzausrüstung. Die Vollzugsbediensteten werden regelmäßig fortgebildet zum Beispiel zu den Themen „Nähe/Distanz im Vollzugsalltag“, „Psychisch auffällige Gefangene“, „Schwierige Situationen“, „Borderliner“, „Umgang mit Gefangenen aus anderen Kulturen“, auch um außergewöhnliche und gefahrgeneigte Situationen besser einschätzen und sich angemessen verhalten zu können. 63 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 59. Wie viele gefährliche Gegenstände und Waffen wurden in den vergangenen fünf Jahren gefunden (bitte aufschlüsseln nach Anstalten und Art der Gegenstände)? In den vergangenen fünf Jahren wurden in den Justizvollzugseinrichtungen insgesamt 56 gefährliche Gegenstände aufgefunden. Funde von Waffen im Sinne des Waffengesetzes gab es nicht. In diesen Zahlen sind auch Funde von Gegenständen enthalten, die während des Aufnahmeverfahrens entdeckt wurden und deren Besitz Gefangene zuvor nicht angezeigt hatten. – In der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez (18 Gegenstände) wurden in diesem Zeitraum aufgefunden: – zwei manipulierte Einwegrasierer, – ein selbstgebautes kurzes Messer, – ein zugespitzter Schraubendreher, – drei einzelne Rasierklingen, – vier angespitzte und geschärfte Blechstücke, – ein angeschliffenes Flacheisen, – vier aus Pappe und Aluminiumfolie gebastelte Schlagstöcke sowie – zwei zugespitzte Blechdosendeckel, die als Stichwerkzeug verwendet werden. – In der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (16 Gegenstände) wurden Messer, Spritzbestecke und in einem Fall eine Patrone aufgefunden . – In der Justizvollzugsanstalt Rohrbach (zwei Gegenstände) wurden eine Spraydose Reizgas und ein Spritzbesteck sichergestellt. – In der Jugendstrafanstalt Schifferstadt (drei Gegenstände) wurden ein Messer mit feststehender Klinge, ein Taschenmesser sowie ein Balisong („Butterflymesser“) aufgefunden. – In der Justizvollzugsanstalt Wittlich (acht Gegenstände) wurden aufgefunden: – zwei Einwegrasierklingen, die in einen Griff (z. B. Filzschreiber) eingeschmolzen waren, – eine lose, einzelne Einwegrasierklinge, – ein selbstgebasteltes Messer (Klinge aus Teilen eines Cuttermessers), – ein abgebrochenes Griffstück eines Teelöffels mit angeschliffener Spitze, – eine dünne, angespitzte Metallstange von ca. zwölf Zentimetern Länge, – ein Bruchstück eines Tellers in einem Stofftaschentuch, aus dem die scharfen Kanten hervorstanden sowie – eine selbstgebastelte sogenannte Monkey Fist (Schlagvorrichtung geflochten aus Stoffstreifen). – In der Jugendstrafanstalt Wittlich (fünf Gegenstände) wurden in Besitz von Gefangenen ein selbstgebasteltes Messer, ein kurzes, angeschliffenes Metallsägeblatt und drei Polsternadeln entdeckt. – In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken (vier Gegenstände) wurde der Fund von zwei Anstaltsgabeln, die als Stichwerkzeuge dienten, eine selbstgefertigte Würgeschlinge sowie ein selbstgebauter Schlagstock dokumentiert. 60. Bei welchen dieser Gegenstände konnte festgestellt werden, wie der Gegenstand in den Besitz des Gefangenen gelangt ist (bitte detaillierte  Aufstellung je nach Gegenstand)? In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle handelt es sich bei den sichergestellten gefährlichen Gegenständen um von Gefangenen selbstgebastelte Utensilien. Häufig haben Gefangene die verwendeten Teile mit Zustimmung der Anstalt im Besitz gehabt. Diese werden erst durch die zweckentfremdende Bearbeitung und Nutzung zu unerlaubten teilweise gefährlichen Gegenständen. Hierzu zählen beispielsweise Einwegrasierer, Besteckgabeln oder Konservendosen. – Bei allen in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez sichergestellten gefährlichen Gegenständen (manipulierte Einwegrasierer, Rasierklingen, selbstgebastelte Schlagstöcke und zugespitzte Blechdosendeckel) handelte es sich um solche zweckentfremdete Gegenstände, die den Gefangenen – zum Teil zur Arbeit in Werkbetrieben (Schraubendreher, Metallstücke) – überlassen wurden. – Alle in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal aufgefundenen gefährlichen Gegenstände wurden bei der Durchsuchung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens entdeckt. – Das in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach sichergestellte Reizgas wurde im Rahmen einer Anlieferung zur Auftragsabwicklung der Werkbetriebe entdeckt. Die Herkunft des Spritzbestecks konnte nicht ermittelt werden. Die drei in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gefundenen Messer wurden bei der Durchsuchung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens entdeckt. – Die in der Justizvollzugsanstalt Wittlich gefundene angespitzte Metallstange, das selbstgebaute Messer, der abgebrochene Griff eines Teelöffels und die einzelne Rasierklinge konnten keinem Gefangenen zugeordnet und auch die Herkunft nicht ermittelt werden. Alle weiteren aufgefundenen, gefährlichen Gegenstände waren zweckentfremdet. – In der Jugendstrafanstalt Wittlich wurde das selbstgebastelte Messer bei der Auslasskontrolle der Schlosserei und die Polsternadeln sowie das Sägeblatt bei der Auslasskontrolle aus der Polsterei entdeckt. 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 – Auch bei den in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken sichergestellten Gegenständen handelte es sich um zweckentfremdete Gegenstände. So wurde der Schlagstock aus drei Bügeln von Putzeimern gefertigt, die mit Stoffstreifen umwickelt waren. Die Schlinge wurde aus Materialien hergestellt, die einer Bastelgruppe zur Verfügung standen. 61. Wie viele Mobiltelefone und wie viele SIM-Karten wurden in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 1. Februar 2017 in rheinland -pfälzischen  JVA  (inkl.  Jugendstrafanstalt  [ JSA ]  und  Jugendarrestanstalt  [ JAA ] )  im  Besitz  von  Gefangenen  gefunden   und  auf  welche  Weise  sind  sie  in  deren  Besitz  gelangt?  Wie  viele  wurden  durch  den  Einsatz  von  Mobilfindern  gefunden ? Seit dem 1. Januar 2012 bis zum Stichtag 1. Februar 2017 wurden in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten einschließlich der Jugendstrafanstalten und der Jugendarrestanstalt 152 Mobilfunktelefone und sieben einzelne SIM-Karten gefunden. Diese Zahl enthält auch Funde im offenen Vollzug. In 34 Fällen war es nicht möglich, die Geräte einem bestimmten Gefangenen zuzuordnen. Sie wurden meist bei Kontrollgängen als sogenannter Mauerüberwurf oder auch an einer sonstigen neutralen Örtlichkeit wie beispielsweise einem gemeinschaftlich genutzten Freizeit- bzw. Gruppenraum entdeckt. Die Art und Weise, wie die Gefangenen in Besitz der Telefone bzw. der SIM-Karten gekommen sind, konnte in den meisten Fällen nicht ermittelt werden. Gefangene geben hierüber in der Regel keine Auskünfte. Aufgrund einer entsprechenden Einlassung in einem Gerichtsverfahren ist davon auszugehen, dass ein Bediensteter fünf oder sechs Mobiltelefone eingebracht hat. Der Beamte wurde aus dem Dienst entfernt. Der Einsatz neuer, moderner Geräte zur Detektion von Mobilfunktelefonen begann am 14. März 2016 in der Justizvollzugsanstalt Trier. Andere Justizvollzugsanstalten folgten Zug um Zug. Die Detektionsgeräte werden in ausgewählten Bereichen der Anstalten eingesetzt. Bei der Justierung der Geräte müssen jeweils sowohl die konkreten Örtlichkeiten als auch die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Sie zeigen Messwerte an, die von den Bediensteten interpretiert werden müssen. Zur Interpretation bedarf es eines Erfahrungswissens, das durch umfangreiche Tests erworben wird. Durch den Einsatz von Detektionsgeräten wurden bis zum Stichtag zwei Mobilfunktelefone entdeckt. 62. Welche anderen nicht erlaubten Gegenstände und Substanzen wurden zum Stichtag 1. Februar 2017 in rheinland-pfälzischen JVA (inkl. JSA und JAA) im Besitz von Gefangenen gefunden und auf welchen Wegen sind diese in deren Besitz gelangt? Andere unerlaubt in Besitz von Gefangenen befindlichen Gegenstände und Substanzen werden von den Justizvollzugseinrichtungen nicht erfasst. 63. Wie hoch ist der Anteil von Häftlingen mit (auch) ausländischer Staatsangehörigkeit – absolut und im Vergleich zum Anteil der ausländischen  Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz? Am 31. Januar 2017 befanden sich 933 Ausländer im rheinland-pfälzischen Justizvollzug. Dies entspricht einem Anteil von 28,58 Prozent aller Gefangenen. Laut Meldung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2017 auf der Homepage dieser Behörde lebten zum Jahreswechsel 411 300 Ausländer in Rheinland-Pfalz. Das entspricht etwa 10,1 Prozent der Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz. 64. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Gefangenen entwickelt, die über keine oder ungenügende Deutschkenntnisse  verfügen und wie reagiert die Landesregierung darauf? Wie hoch waren die angefallenen Dolmetscherkosten in den vergangenen fünf Jahren a) landesweit und b) in den einzelnen JVA? Statistiken über deutsche Sprachkenntnisse liegen nicht vor. In den Zugangsabteilungen der Justizvollzugseinrichtungen werden keine Sprachstandserhebungen durchgeführt. Diese Erhebungen müssten wegen der Altersheterogenität und der multikulturellen Hintergründe neben Papier-und-Bleistift-Tests auch mündliche Verfahren und Beobachtungselemente enthalten und sind daher zu aufwendig. Allerdings ist in allen Justizvollzugseinrichtungen eine deutliche Zunahme an Gefangenen festzustellen, die sich in der deutschen Sprache oder einer anderen gängigen europäischen Sprache nicht ausreichend verständigen können. Diese Entwicklung wird bei dem Angebot von Behandlungsmaßnahmen berücksichtigt. 65 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, in der das Bildungszentrum des rheinland-pfälzischen Strafvollzugs angesiedelt ist, gibt es vielfältige Maßnahmen, die im Folgenden tabellarisch aufbereitet sind. Den Maßnahmen vorangestellt ist eine Bildungsdiagnos - tik, deren Ergebnisse in die Vollzugs- und Eingliederungsplanung einfließen. Eine quantitative Auswertung der vorhandenen Deutschkenntnisse, wie sie in der Anfrage gefordert ist, erfolgt allerdings auch in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken nicht. Die Vollstreckung der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken wurde 2016 abgegeben, sodass in diesem Jahr kein Kursangebot erfolgte. An der Justizvollzugsanstalt Rohrbach wurde am 24. Oktober 2016 erstmalig ein Integrationskurs BAMF aufgenommen. Bis zum 23. März 2017 sind 22 Teilnahmen und zwölf Maßnahmenabbrüche zu verzeichnen. Im Jahr 2013 wurde pilothaft in den Justizvollzugsanstalten Frankenthal und Diez jeweils ein Alphabetisierungskurs durchgeführt und im Jahr 2014 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fortgesetzt. In Diez konnten vier, in Frankenthal zwei Kurse umgesetzt werden. Im Jahr 2015 konnte als weitere Justizvollzugseinrichtung Wittlich hinzugenommen werden. In Frankenthal und Wittlich wurden zwei, in Diez ein Kurs durchgeführt. 2016 fanden wegen der geringen Teilnehmendenzahlen in Diez Alphabetisierungskurse nur in Frankenthal (zwei Kurse) und Wittlich (drei Kurse) statt. Ein Alphabetisierungskurs umfasst ca. 40 Unter - richtseinheiten und hat ca. fünf bis sieben Teilnehmende. Dem Problem unzureichender Deutschkenntnisse wird auch in Form des eLearning begegnet. In den Justizvollzugsanstalten Diez, Wittlich, Frankenthal und Ludwigshafen sowie der Jugendstrafanstalt Wittlich ist eine Lernplattform für Gefangene (eLiS) eingerichtet , auf der im Alphabetisierungs- und Grundbildungsbereich zahlreiche Programme vorgehalten werden, insbesondere „Alphabetisierung Grundbildung“, „Deutsche Sprache in Alltag und Beruf“, „Oriolus-Deutsch“, Deutsch als Fremdsprache für arabische , bulgarische, rumänische, russische u. a. Muttersprachler. Über eLiS kann auch das Lernportal „Ich-will-lernen.de“ des Deutschen Volkshochschulverbandes genutzt werden. In den Anstalten mit einem Pädagogischen Dienst bietet dieser im Kleingruppenunterricht Kurse an, die der Verbesserung der Sprachkenntnisse dienen. Die Dolmetscherkosten haben sich wie folgt entwickelt: Die Landesregierung prüft zurzeit, ob der Einsatz des in der Justiz vorhandenen Videokonferenzsystems für Übersetzungszwecke möglich ist. Damit könnte eine schnellere Reaktion auf akute Verständigungsprobleme erreicht werden. 66 Jahr Inte grations - kurs BAMF Sprachprüfungen DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) Sprachkurs U-Haft Sprachkurs für beschäftigte Gefangene Sprachkurs für inhaftierte Frauen Sprachkurs mit Alphabetisierung 2012 15 4 22 15 14 12 2013 16 13 7 14 19 10 2014 17 8 10 13 21 5 2015 8 3 19 16 19 10 2016 10 5 – 11 14 5 Justizvollzugseinrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 Diez 0,00 0,00 0,00 3 418,69 1 491,83 Frankenthal 0,00 0,00 267,75 625,46 3 985,06 Koblenz 0,00 1 474,98 8 862,95 10 074,25 10 228,33 Ludwigshafen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rohrbach 355,93 0,00 2 659,14 12 231,67 21 213,03 Schifferstadt 0,00 139,79 43,10 240,37 7 234,38 Trier 1 019,35 3 080,30 2 937,35 4 419,80 8 836,06 Wittlich 5 279,53 3 672,12 14 711,25 16 904,38 25 464,51 Wittlich Jug. 0,00 0,00 21,60 0,00 1 241,23 Zweibrücken 0,00 80,00 3 276,12 4 285,51 4 967,66 landesweite Kosten 6 654,81 8 447,19 32 779,26 52 200,13 84 662,09 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 65. Wie viele Strafgefangene mit (auch) ausländischer Staatsangehörigkeit saßen in den vergangenen fünf Jahren (einzeln aufgeführt) aufgrund  einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen a) bis zu drei Jahren, b) länger als drei Jahre in rheinland-pfälzischen Gefängnissen ein oder c) befanden sich in Sicherungsverwahrung, die von rheinland-pfälzischen Gerichten verhängt wurde? Weder in der bundeseinheitlichen Justizvollzugsstatistik noch in der Strafverfolgungsstatistik werden diese Daten so erfasst, dass eine Beantwortung dieser Frage möglich wäre. 66. Wie viele ausländische Strafgefangene saßen in den vergangenen fünf Jahren aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe in rheinland-pfälzischen Gefängnissen  ein? Wie viele dieser ausländischen Strafgefangenen waren länger inhaftiert a) als zwei Jahre? b) als vier Jahre? Weder in der bundeseinheitlichen Justizvollzugsstatistik noch in der Strafverfolgungsstatistik werden diese Daten so erfasst, dass eine Beantwortung dieser Frage möglich wäre. 67. Welche Nationalitäten sind unter den ausländischen Gefangenen vertreten – aufgeschlüsselt nach den Vollzugseinrichtungen? Der nachfolgenden Tabelle können die 80 Nationen entnommen werden, die am 31. Januar 2017 in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen vertreten waren. 67 Nationalität JSA Schifferstadt JSA Wittlich JVA Diez JVA Frankenthal JVA Koblenz JVA Ludwigs - hafen JVA Rohr bach JVA Trier JVA Wittlich JVA Zweibrücken Gesamtergebnis Afghanistan 8 2 4 2 2 1 5 1 25 Ägypten 1 1 Albanien 1 1 4 10 5 8 1 4 2 36 Algerien 1 1 3 2 3 1 3 4 18 Angola 1 1 2 Armenien 1 2 1 3 7 Aserbaidschan 2 1 1 1 5 Belgien 1 1 1 1 1 2 7 Bosnien und Herzegowina 1 4 6 1 4 1 1 3 21 Brasilien 1 2 1 4 Bulgarien 1 2 3 7 5 3 3 4 28 Dominica 1 1 Dominikanische Republik 1 1 2 Ecuador 1 1 Eritrea 2 1 3 Estland 1 1 2 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 68 Nationalität JSA Schifferstadt JSA Wittlich JVA Diez JVA Frankenthal JVA Koblenz JVA Ludwigshafen JVA Rohrbach JVA Trier JVA Wittlich JVA Zweibrücken Gesamtergebnis Frankreich 2 2 1 2 2 4 3 16 Georgien 3 10 9 13 13 5 1 54 Ghana 1 1 Griechenland 1 1 1 2 5 Guinea 1 1 1 1 4 Indien 1 1 Irak 1 4 2 2 2 11 Iran, Islamische Republik 1 2 1 2 1 1 8 Italien 1 1 4 7 10 3 4 3 33 Jamaika 1 1 Jordanien 1 1 Kamerun 2 1 1 4 Kasachstan 1 1 1 4 1 2 10 Kenia 1 1 Kongo, Republik 2 2 Kosovo 5 5 4 6 1 1 9 3 34 Kroatien 1 1 1 1 4 Lettland 1 2 1 4 Libanon 1 1 3 4 1 1 11 Liberia 1 1 2 Litauen 4 3 1 4 2 1 15 Luxemburg 1 1 4 1 7 Mali 1 1 Marokko 4 4 4 3 6 6 4 1 32 Mauretanien 1 1 Mazedonien, ehem. jugoslawische Republik 1 2 3 1 1 1 9 Moldau, Republik 4 2 2 8 Montenegro 2 1 1 2 6 Namibia 1 1 Niederlande 2 10 3 4 3 1 23 Nigeria 1 1 1 3 Norwegen 1 1 Österreich 2 1 2 5 Pakistan 3 1 4 Palästinensische Gebiete 1 1 Polen 2 4 12 6 13 1 12 8 58 Portugal 1 1 1 3 1 7 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 68. Wie viele der derzeitigen ausländischen Strafgefangenen könnten nach geltender Rechtslage derzeit in ihre Heimatländer abgeschoben werden? Eine Aufenthaltsbeendigung aus der Strafhaft kann nur erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) absieht. Nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 23. April 2001 über die Anwendung der §§ 154 b und 456 a StPO sind bei der Anwendung des § 456 a StPO neben den Gesichtspunkten der Entlastung der Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsbehörden das Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen Strafvollstreckung sowie das Bedürfnis nach Schutz vor gefährlichen Straftätern zu berücksichtigen. In der Regel muss daher bei erwachsenen Verurteilten mindestens die Hälfte, aber noch nicht zwei Drittel einer zeitigen Freiheitsstrafe verbüßt sein. Eine Anwendung der Vorschrift kommt vor Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn der Verurteilte im Ausland eine weitere erhebliche Strafe zu erwarten hat oder bei Fortsetzung der Vollstreckung mit der bedingten Entlassung gemäß § 57 Abs. 2 Strafgesetzbuch zum Halbstrafenzeitpunkt zu rechnen wäre. 69 Nationalität JSA Schifferstadt JSA Wittlich JVA Diez JVA Frankenthal JVA Koblenz JVA Ludwigshafen JVA Rohrbach JVA Trier JVA Wittlich JVA Zweibrücken Gesamtergebnis Rumänien 1 7 15 11 30 9 11 12 96 Russische Föderation 2 2 1 3 2 3 1 14 Schweden 1 1 Schweiz 1 1 Senegal 1 1 Serbien 2 4 6 1 6 4 9 2 34 Serbien und Montenegro 1 1 Slowakei 1 1 2 Slowenien 1 1 Somalia 3 1 3 2 2 3 14 Spanien 1 1 2 4 8 Staatenlos 2 1 2 1 6 Syrien, Arabische Republik 3 1 4 2 3 7 3 6 29 Tadschikistan 1 1 Thailand 1 1 2 Togo 1 1 Tschechische Republik 1 1 2 Tunesien 2 1 3 Türkei 14 7 17 35 11 2 24 10 21 141 Turkmenistan 1 1 Ukraine 1 1 1 3 Ungarn 2 2 ungeklärt 2 1 3 Usbekistan 1 1 Vereinigte Staaten/USA 2 1 1 2 6 Vietnam 1 3 4 Vereinigtes Königreich 1 1 1 3 Gesamtergebnis 47 33 116 159 92 6 182 72 137 89 933 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Eine über den Halbstrafen- oder Zwei-Drittel-Termin hinausgehende Vollstreckung soll erwogen werden, wenn eine nachhaltige Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung oder aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder der Person des Verurteilten geboten erscheint. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit des Verurteilten zur organisierten Kriminalität oder zur schweren Betäubungsmittelkriminalität bestehen, wegen ungünstiger Sozialprognose mit der vollständigen Verbüßung der Strafe zu rechnen ist, der Verurteilung Verbrechen, erhebliche Sexual- oder Gewaltstraftaten oder sons - tige schwere banden- oder gewerbsmäßig begangene Straftaten zugrunde liegen oder ein besonders gravierender Schaden verursacht wurde. Auch bei Personen, die nach vorangegangener Abschiebung oder Ausweisung illegal nach Deutschland zurückgekehrt sind, kann eine längere Vollstreckung geboten sein. Bei lebenslangen Freiheitsstrafen kommt ein Absehen von der weiteren Vollstreckung grundsätzlich nicht vor Verbüßung von 15 Jahren in Betracht. Es handelt sich demnach um eine Einzelfallentscheidung, die einer statistischen Erhebung nicht zugänglich ist. Alle Strafgefangenen , bei denen die Vollstreckungsbehörde eine Absehensentscheidung nach § 456 a StPO getroffen hat, werden zu dem in dieser Entscheidung bestimmten Zeitpunkt entlassen. 69. In wie vielen Fällen bestehen Abschiebungshindernisse und worin bestehen diese? Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde nach § 456 a StPO werden nur dann getroffen, wenn keine Abschiebungshindernisse bestehen. IV. Konzeption des Strafvollzugs 70. Wie hoch ist die durchschnittliche Rückfallquote bei aus dem rheinland-pfälzischen Justizvollzug entlassenen Straftätern? Falls es dazu  keine Zahlen geben sollte, ab wann soll darüber eine Statistik angelegt werden? Welche Meldung von Zahlen erfolgt aus Rheinland-Pfalz an die Ersteller der jährlich fortgeschriebenen bundesweiten Rückfallstatis - tiken (Jehle, Heinz und Sutterer), die auch Daten des rheinland-pfälzischen Strafvollzuges einbezieht? Für aus dem rheinland-pfälzischen Justizvollzug entlassene Straftäter liegen keine Daten zur durchschnittlichen Rückfallquote vor. Jedoch existiert die bundesweite Rückfalluntersuchung von Jehle, Heinz und Sutterer (2016) „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die bisher regelmäßig fortgeschrieben wurde. Diese Rückfalluntersuchung wird mittels der Daten des Zentralregisters für Beobachtungszeiträume von jeweils drei Jahren durchgeführt. Hierin sind die Daten der aus rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen entlassenen Straftäter einbezogen . Es werden aber keine Daten aus Rheinland-Pfalz an die Forschungsgruppe übermittelt. Im Jahr 2012 wurde eine landesspezifische Kurzauswertung der Daten des damals zuletzt verfügbaren Zeitraums 2004 angefordert. Diese Daten beziehen sich nicht nur auf die aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter, sondern auf alle Bezugsentscheidungen für Personen, die in diesem Zeitraum verurteilt oder entlassen wurden. Sie sind daher nur bedingt aussagekräftig. Nachfolgender Abbildung können die Daten für Rheinland-Pfalz spezifisch für die einzelnen Sanktionsarten entnommen werden. Die dort abgebildeten Min- und Max-Werte stellen die kleinste und die größte Rückfallrate aus dem gesamten Bundesgebiet dar. Rheinland-Pfalz liegt hiernach für alle Sanktionsarten bezüglich der Rückfälligkeit im Mittelfeld. 70 Legende: FS = Freiheitstrafe; SA = Strafarrest; JS= Jugendstrafe Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 Nimmt man an, dass die Verurteilten mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung auch in Rheinland-Pfalz die Strafe verbüßten, so kann anhand dieser Auswertung von einer durchschnittlichen Rückfallquote für Rheinland-Pfalz von 42,2 Prozent für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Personen für diesen Bezugszeitraum ausgegangen werden. Für zu einer Jugendstrafe verurteilte Personen liegt eine durchschnittliche Rückfallrate von 66,7 Prozent vor. Eine Statistik über die Rückfallhäufigkeit der entlassenen Strafgefangenen in Rheinland-Pfalz ist nicht geplant. Jedoch ist vorgesehen , im Rahmen der gemäß § 103 LJVollzG durchzuführenden Evaluation des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs auch Daten für bestimmte Gruppen mit spezifischen Fragestellungen zur Rückfälligkeit zu erheben. Für die Evaluation des Jugendstrafvollzugs , die bundesländerübergreifend im Auftrag des Strafvollzugsauschusses der Länder durchgeführt wird, ist derzeit eine Rückfalldatenerhebung in Vorbereitung. 71. Wie stellt sich die in Frage 70 genannte Zahl nach Kenntnis der Landesregierung im Verhältnis zu anderen Bundesländern dar? Ein Vergleich auf Bundesländerebene ist nicht möglich, da nur bundeseinheitliche Daten vorliegen. Einzeldaten der Bundesländer aus der Rückfalluntersuchung werden nicht veröffentlicht. Das Verhältnis von Rheinland-Pfalz zum gesamten Bundesgebiet ist der unter Frage 70 abgebildeten Abbildung zu entnehmen. 72. Inwieweit  sieht  die Landesregierung  die Einführung von  elektronischen  Fußfesseln  zur Entlastung  des  Justizvollzuges,  z.  B.  aus Sicherheitsgründen bei Aus- und Vorführungen außerhalb der Justizvollzugseinrichtung oder der Sicherungsverwahrung, als sinnvoll an? Eine unmittelbare Entlastung des Justizvollzuges durch den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Aus- und Vorführungen außerhalb der Justizvollzugseinrichtung oder der Sicherungsverwahrung wird nicht gesehen. Ausführungen sind keine Vollzugslockerungen und erfordern deshalb eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung (§ 48 Abs. 1 Satz 1 LJVollzG, § 43 Abs. 1 Satz 1 LSVVollzG). Die Anstalt trifft die für den sicheren Gewahrsam notwendigen Maßnahmen, d. h. sie überträgt die Ausführung geeigneten Bediensteten und ordnet erforderlichenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen an. Auf Ersuchen eines Gerichts werden Gefangene oder Untergebrachte vorgeführt, sofern ein Vorführungsbefehl vorliegt (§ 48 Abs. 5 Satz 1 LJVollzG, § 46 Abs. 1 Satz 1 LSVVollzG). Auch in diesen Fällen entscheidet die Anstalt über etwaige besondere Sicherungsmaßnahmen . Insoweit ist ein Einsatz von elektronischen Fußfesseln entbehrlich, die ohnehin nur der Aufenthaltsfeststellung dienen können. Aus- bzw. vorführende Bedienstete würden durch den Einsatz von elektronischen Fußfesseln nicht von ihrer Pflicht zur ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung der Gefangenen und Untergebrachten entlastet. 73. In wie vielen Fällen wurden Inhaftierte in den vergangenen fünf Jahren mit Schusswaffen tragenden Beamten ausgeführt? Schusswaffen tragende Bedienstete führten im Jahr 2012 in 3 752 Fällen und im Jahr 2013 in 2 147 Fällen Gefangene aus bzw. vor. Im Jahr 2014 wurden 75 Gefangene, im Jahr 2015 51 Gefangene und im Jahr 2016 28 Gefangene von mit Schusswaffen tragenden Bediensteten aus- bzw. vorgeführt. Bei Transporten von Gefangenen mittels der Sammeltransportfahrzeuge (Gefangenenumläufe) ist das Mitführen von Schusswaffen grundsätzlich angeordnet; die Anzahl der Gefangenen im Sammeltransport ist daher nicht berücksichtigt. Die Zahlen ab 2014 lassen sich mit den Zahlen der Vorjahre nicht vergleichen. Durch das Inkrafttreten des Landesjustizvollzugsgesetzes ergaben sich Änderungen, die zu einem erheblichen Rückgang geführt haben. Zunächst wurde nicht mehr die Anzahl der einzelnen Aus- und Vorführungen mit Schusswaffen erfasst, sondern nur die Anzahl der Gefangenen. Das vermindert die Fallzahlen erheblich, zum Beispiel bei wiederholten Ausführungen eines Gefangenen. Ab dem Jahr 2017 werden beide Zahlen zur Verfügung stehen. Zudem wird verstärkt auf die Begründung im konkreten Einzelfall geachtet, das heißt es wird jeweils geprüft und dokumentiert, ob überhaupt die Notwendigkeit besteht, Gefangene unter Mitführen von Schusswaffen auszuführen. 71 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode V. Gesundheit im Strafvollzug 74. Wie viele der Strafgefangenen im rheinland-pfälzischen Vollzug sind suchtmittelabhängig (bitte nach Alkohol, Drogen, Medikamenten  und ggf. anderen Suchtmitteln aufgliedern)? Die Anzahl der süchtigen und suchtgefährdeten Gefangenen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen wird jährlich zum Stichtag 31. März erhoben. Am 31. März 2016 waren von 3 155 Gefangenen 1 369 als süchtig eingestuft worden. Die Verteilung auf die verschiedenen Suchtmittel kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 75. Wie viele Drogenfunde gab es in den vergangenen fünf Jahren in rheinland-pfälzischen Haftanstalten (bitte nach Jahren und Anstalten  aufgeschlüsselt)? Seit 2014 wurden vermehrt sogenannte Neue psychoaktive Substanzen (NpS) aufgefunden. Die Zahlen enthalten auch die Funde, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens entdeckt wurden. 76. Mit welchen Mitteln will die Landesregierung verhindern, dass in den Gefängnissen Drogen konsumiert werden? Im rheinland-pfälzischen Strafvollzug haben Gefangene das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt in Verbindung zu treten. Solche Kontakte zu Personen sind grundsätzlich geeignet, schädlichen Folgen der Freiheitsentziehung entgegenzuwirken. Die vollzugliche Erfahrung zeigt jedoch, dass Außenkontakte gelegentlich auch dazu genutzt werden, verbotenerweise Gegenstände aus der Anstalt zu verbringen oder in die Anstalt einzubringen. Zudem haben Justizvollzugseinrichtungen zwingend vielfältige Außenbeziehungen mit umfangreichen Waren- und Materialtransporten in und aus den geschützten Bereichen. Eine lückenlose Überwachung dieses Verkehrs, der zur Versorgung der Gefangenen und für die Arbeitsverwaltung zwingend gebraucht wird, ist nicht möglich. Das Ziel, den Betäubungsmittelhandel vollständig zu unterbinden, ist unrealistisch. Das gilt für die Gesellschaft innerhalb wie außerhalb der Mauern. 72 Suchtmittel Anzahl süchtiger Gefangener Alkohol 361 Opioide 220 Cannabinoide 248 Sedativa/Hypnotika 11 Kokain 22 andere Stimulanzien 103 Halluzinogene 6 multipler Substanzgebrauch 283 Glücksspiel 78 Online-/PC-Spiele 4 Summe 1 369 Justizvollzugseinrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 JVA Diez 3 4 9 17 39 JVA Frankenthal 9 16 21 38 11 JVA Koblenz 3 3 8 14 12 JVA Ludwigshafen 0 0 0 0 0 JVA Rohrbach 15 13 19 20 22 JSA Schifferstadt 4 3 4 8 4 JVA Trier 4 2 5 1 2 JVA Wittlich 9 3 2 10 23 JSA Wittlich 1 1 1 1 5 JVA Zweibrücken 13 16 23 37 34 Gesamtsumme: 61 61 92 146 152 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2698 77. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um Inhaftierte vom Drogenkonsum – insbesondere der synthetischen Drogen – abzuhalten? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Hinsicht? Neben den Hilfsangeboten aus dem medizinischen Bereich und aus dem Bereich der Drogenberatung werden Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Zur Unterbindung des Einschleusens von Drogen in Justizvollzugseinrichtungen werden die Außenkontakte der Gefangenen (Lockerungen, Besuch, Schriftverkehr) besonders überwacht. Darüber hinaus werden Urinkontrollen auf illegale Drogen und Alkoholkontrollen und Haftraumdurchsuchungen durchgeführt. Eine intensive Kontrolle aller Hafträume der Justizvollzugseinrichtungen erfolgt für die Gefangenen unvermutet und in unregelmäßigen Abständen, jedoch innerhalb eines festgelegten Mindestzeitraums. Drogenabhängige werden verstärkt kontrolliert. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei positiven Urinkontrollen im Vollzugsverlauf oder bei konkreter Gefahr der Drogenübergabe, werden Besuche unter Benutzung von Trennscheiben angeordnet, um die Übergabe von Drogen zu verhindern. In Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für präventives Handeln (Saarland) hat die Justizvollzugsanstalt Wittlich im Rahmen eines Pilotprojekts Schulungsinhalte für die Bediensteten entwickelt, um Substanzmittelmissbrauch bei Gefangenen zu erkennen. Das Projekt soll im Einvernehmen mit den Anstaltsleitungen landesweit zum Einsatz kommen. 78. Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Drogenspürhunde der Polizei angefordert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und JVA)? In den vergangenen fünf Jahren wurden in insgesamt 192 Fällen Drogenspürhunde der Polizei und der Zollverwaltung angefordert. 79. Hält die Landesregierung den verstärkten Einsatz von Drogenspürhunden im rheinland-pfälzischen Strafvollzug für sinnvoll, um den Drogenkonsum in den Haftanstalten einzudämmen? In den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen werden bei Bedarf Drogenspürhunde eingesetzt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zollverwaltung können Drogenhunde flexibel und in ausreichender Anzahl für Einsätze angefordert werden. Gründe für einen verstärkten Einsatz sind nicht erkennbar. Insbesondere zum Aufspüren sogenannter Neuer psychoaktiver Substanzen (NpS), die inzwischen einen erheblichen Teil der Drogenfunde ausmachen, sind Drogenhunde nicht geeignet . NpS sind nur schwer zu riechen und können zudem auf verschiedene Träger aufgebracht werden. 80. Welchen besonderen Herausforderungen sieht sich der rheinland-pfälzische Strafvollzug im Hinblick auf ältere Gefangene (über 60 Jahre) ausgesetzt und wie begegnet er diesen? Die Landesregierung verfolgt die demografische Entwicklung bzw. die Anzahl der älteren Gefangenen in den rheinland-pfälzischen Vollzugsanstalten anhand einer jährlichen Stichtagserhebung. Zum Stichtag 31. März 2016 wurden 142 ältere Personen (älter als 60 Jahre) in Strafhaft und Sicherungsverwahrung gezählt, was einem Anteil von rund 6 Prozent der Gesamtzahl der Gefangenen entspricht. Im Vergleich zu den in den vergangenen Jahren erhobenen Zahlen hat sich der Anteil der über 60-jährigen Gefangenen damit nur unwesentlich verändert. Ein demografischer Wandel unter den Gefangenen ist bisher allenfalls als geringfügig zu bezeichnen . 73 Justizvollzugseinrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 JVA Diez 3 3 4 3 5 JVA Frankenthal 8 4 1 1 1 JVA Koblenz 1 1 1 2 1 JVA Ludwigshafen 0 0 1 0 0 JVA Rohrbach 5 5 5 5 5 JSA Schifferstadt 2 2 0 1 3 JVA Trier 11 10 10 10 11 JSA Wittlich 0 0 0 0 1 JVA Wittlich 4 8 19 9 4 JVA Zweibrücken 11 7 3 1 0 Gesamt 45 40 44 32 31 Drucksache 17/2698 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Gefangenen ab einem Alter von 60 Jahren auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten am Stichtag 31. März 2016: Die Tatsache, dass Gefangene über 60 Jahre alt sind, impliziert nicht automatisch, dass es sich hierbei um gebrechliche oder pflege - bedürftige Personen handelt. Generell werden Menschen immer älter und bleiben auch immer länger fit; dies zeigt sich auch bei älteren Menschen in Haft. Bei allen in den Vollzugseinrichtungen stattfindenden Umbau- oder Neubaumaßnahmen werden bereits seit Längerem durch Barrierefreiheit auch die Belange von älteren Menschen berücksichtigt. Hiervon profitieren gleichermaßen ältere Besucher. In der Aus- und Fortbildung der Bediensteten werden altersbezogene Themen aufgenommen. Justizvollzugsanstalten mit entsprechender Insassen-Altersstruktur haben bereits spezifische Sportangebote für Senioren. Sind ältere Gefangene tatsächlich gebrechlich oder pflegebedürftig, sind die Voraussetzungen einer Haftunfähigkeit zu prüfen. Gegebenenfalls kann eine Verlegung in das landeseigene Justizvollzugskrankenhaus veranlasst werden, wo im Einzelfall eine altersangemessene Versorgung ermöglicht wird. Perspektivisch werden mit Zunahme der Anzahl älterer Gefangener auch die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung ansteigen. Ältere Gefangene werden in Rheinland-Pfalz in den für sie nach dem Vollstreckungsplan zuständigen Vollzugsanstalten untergebracht , da die dezentrale Unterbringung in Heimatnähe gegenüber einer zentralen Spezialeinrichtung vor allem durch die Erhaltung der familiären und sozialen Kontakte deutliche Vorteile hat. VI. Sicherungsverwahrung 81. Wie viele Sicherungsverwahrte wurden in den vergangenen fünf Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der Personen entnommen werden, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in den vergangenen fünf Jahren beendet wurde. Herbert Mertin Staatsminister 74 Justizvollzugseinrichtung Männer Frauen Diez 52 – Frankenthal 16 – Koblenz 3 1 Ludwigshafen 7 – Rohrbach 11 3 Trier 4 – Wittlich 26 – Zweibrücken 4 4 Diez Sicherungsverwahrung 11 – Gesamt 134 8 Jahr Anzahl Personen, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beendet wurde 2016 4 2015 4 2014 3 2013 1 2012 3