Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2702 zu Drucksache 17/2518 30. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2518 – Drohnen über Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2518 – vom 15. März 2017 hat folgenden Wortlaut: frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vorfälle mit Drohnen über Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz sind der Landesregierung seit 2016 bekannt (bitte nach JVA-Standorten einzeln auflisten)? 2. Sofern Vorfälle bekannt sind, konnten durch Mitarbeiter, die Polizei oder Dritte abgeworfene Gegenstände sichergestellt werden ? Wenn ja, welche? 3. Welche Möglichkeiten der Drohnenabwehr wurden bzw. werden aktuell genutzt oder sind in Planung? Wenn nicht, warum? 4. Konnten bereits Straftäter im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen ermittelt und gegebenenfalls verurteilt werden? 5. Wie bewertet die Landesregierung Risiken und Bedrohungen der inneren Sicherheit in Rheinland-Pfalz durch Drohnen? 6. Warum sind bei den Jugendstrafanstalten, bei der Jugendarrestanstalt und bei dem Gebäude der Sicherungsverwahrung bei der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez keine feinmaschigen Vorsatzgitter vor den Haftraumfenstern montiert? 7. Ist der Einsatz der sogenannten Drone Tracker geplant, der bei Drohnenanflügen Alarm schlägt? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind keine Vorfälle mit Drohnen über Justizvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2016 bekannt . Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 3: Maßnahmen gegen das Einbringen unerlaubter Gegenstände mittels Drohnen sind in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen neben dem obligatorischen Absuchen der den Gefangenen zugänglichen Freiflächen die Montage von feinmaschigen Vorsatzgittern vor den Haftraumfenstern. Weitere Möglichkeiten der Drohnenabwehr sind derzeit nicht in Planung. Zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 5: Nach derzeitigem Stand werden die Risiken und Bedrohungen der inneren Sicherheit in Rheinland-Pfalz durch Drohnen über Justizvollzugseinrichtungen als eher gering bewertet. Die Justizvollzugseinrichtungen sind jedoch sensibilisiert und werden gegebenenfalls Vorfälle zeitnah an das Sicherheitsreferat berichten. Das Thema Drohnen ist zudem regelmäßig Gegenstand der bundesweiten Sicherheitstagungen. Drucksache 17/2702 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Vorsatzgitter dienen nicht dem alleinigen Zweck, die Übergabe von Gegenständen mittels Drohnen auszuschließen. Vielmehr soll verhindert werden, dass Gefangene unerlaubt in Kontakt zu anderen Gefangenen treten oder Gegenstände zu anderen Hafträumen „pendeln“ bzw. Gegenstände aus den Fenstern werfen. Im Vollzug der Jugendstrafe und des Jugendarrestes soll das Vollzugsziel mit erzieherischen Mitteln erreicht werden. Die Anstalten sind verpflichtet, die gesamte Vollzugstätigkeit auf eine wirkungsvolle, dem Vollzugsziel dienende Erziehung auszurichten. Damit soll die Befähigung des Jugendstrafgefangenen zu gesetzeskonformen Verhalten erreicht werden. Im Blick auf die erzieherische Vollzugsgestaltung ist darauf verzichtet worden, junge Gefangene durch Vorsatzgitter vor den Haftraumfenstern noch weiter einzuschränken . Die bauliche Konzeption des damaligen Neubaus der Sicherungsverwahrung wurde an dem Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung ausgerichtet. Dieses Konzept trägt dem verfassungsrechtlichen „Abstandsgebot“ Rechnung, wonach sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Danach sind – neben anderen Abweichungen baulicher Art zum Strafvollzug – Vorsatzgitter nicht angebracht worden. Zu Frage 7: Ein Einsatz des sogenannten „Drone Tracker“ der Firma Dedrone ist weiterhin nicht geplant. Bei den bisher durchgeführten Tests in Justizvollzugsanstalten außerhalb von Rheinland-Pfalz gab es eine hohe Zahl von Fehlalarmen . Die Zuverlässigkeit der Detektionsgeräte dürfte auch wesentlich von der Bauart und dem Alter der Drohne abhängen, insbesondere wenn diese im Eigenbau hergestellt wurde. Es kann deshalb nicht beurteilt werden, ob die bisher zur Verfügung stehenden Hardware-Komponenten für einen dauerhaften Praxisbetrieb in einer Justizvollzugsanstalt geeignet sind. Hinzu kommt, dass die Geräte lediglich als reines Informationsinstrument fungieren können. Im Detektionsfall wären ohnehin weitere Interventionen der Vollzugsbediensteten erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort vom 3. Juni 2015 zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert, Elfriede Meurer und Dr. Axel Wilke (CDU) zur Sicherheitsgefährdung durch Drohnen in Justizvollzugsanstalten – Drucksache 16/5114 – verwiesen. Positive Ergebnisse von Probeläufen in anderen Bundesländern wurden der Landesregierung bisher nicht mitgeteilt. Der Landesregierung liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass das Produkt der Firma Dedrone bislang außerhalb eines Probebetriebs im Justizvollzug eingesetzt worden ist. Herbert Mertin Staatsminister