Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2703 zu Drucksache 17/2463 30. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/2463 – Rockergruppe Osmanen Germania Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2463 – vom 7. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Meldung der „Rheinpfalz“ vom 17. Februar 2017 wurde in Ludwigshafen ein Drogenhändler festgenommen, der „Führungsmitglied der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania“ sein soll. Noch am 2. März 2016 hatte die Landesregierung mitgeteilt , dass sich in Rheinland-Pfalz „derzeit keine Ortsgruppen der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania BC“ niedergelassen hätten und es keine kriminellen Banden gäbe, die sich aus Angehörigen der Rockergruppierung „Osmanen Germania“ zusammensetzten (Drucksache 16/6233). Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung an ihrer Auffassung fest, dass es in Rheinland -Pfalz keine Gruppen der „Osmanen Germania“ und keine kriminellen Banden gibt, die sich aus Angehörigen dieser „rockerähnlichen Gruppierung“ zusammensetzen? 2. Welche Erkenntnisse gibt es über Angehörige der „Osmanen Germania“ in Rheinland-Pfalz (Zahl, Alter, Herkunft, Wohnorte, Gesetzesverstöße und kriminelle Aktivitäten)? 3. Welche vergleichbaren Erkenntnisse gibt es über Angehörige der „Black Jackets“? 4. Welche anderen Rockergruppen bzw. rockerähnlichen Gruppierungen sind in Rheinland-Pfalz im Drogenhandel aktiv? Welche weiteren Erkenntnisse gibt es über den Drogenhandel in Rheinland-Pfalz (geografische Schwerpunkte, soziale/ethnische Herkunft der Täter)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Zum Jahreswechsel 2016/2017 gründeten etwa zehn Personen in Kaiserslautern eine Ortsgruppe der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“. Die ausschließlich männlichen Mitglieder im Alter von 27 bis 42 Jahren wohnen in der Stadt sowie dem Landkreis Kaiserslautern und sind deutsche, deutsch-türkische, türkische sowie iranische Staatsangehörige. Acht Personen sind der Polizei Rheinland-Pfalz wegen des Verdachts von Gewaltdelikten bekannt. Zu Frage 3: Der Polizei Rheinland-Pfalz liegen derzeit keine verifizierten Erkenntnisse zur Existenz von Ortsgruppen der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“ vor. Zu Frage 4: Der Polizei Rheinland-Pfalz wurden in der Vergangenheit lediglich Ermittlungsverfahren/Urteile wegen illegalem Handel mit Betäubungsmitteln bekannt, die sich gegen einzelne Mitglieder der verschiedenen Outlaw Motorcycle Gangs richteten, nicht jedoch gegen eine Gruppierung als Ganzes. Drucksache 17/2703 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Allgemein weist die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2016 für Rheinland-Pfalz 2 788 Fälle im Bereich des unerlaubten Handels mit sowie des Schmuggels von Betäubungsmitteln 1) aus. Darüber hinaus hat die Polizei bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen 2) 79 Fälle und wegen des unerlaubten Handels in nicht geringen Mengen 3) 563 Fälle erfasst. Die Tatortverteilung nach Polizeipräsidien stellt sich wie folgt dar 4): In 2016 stellen deutsche Staatsangehörige mit 2 335 Personen den größten Anteil der Tatverdächtigen. Die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Handels- und Schmuggeldelikte beträgt 717. Zur sozialen oder ethnischen Herkunft der Tatverdächtigen nimmt die Polizei Rheinland-Pfalz keine Erhebungen vor. 1) § 29 BtMG 2) § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 3) § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 4) Bezüglich des illegalen Handels und Schmuggels ergibt die Addition der Fallzahlen der Präsidialbereiche in der Summe nicht die zuvor dargestellte Landesfallzahl insgesamt. Die Diskrepanz von zwei Fällen erklärt sich durch Fälle, bei denen der Tatort unbekannt ist. Diese Fälle werden lediglich in der Gesamtfallzahl erfasst.