Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2706 zu Drucksache 17/2592 30. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/2592 – Polizeigroßeinsatz in Idar-Oberstein am 15. März 2017 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2592 – vom 17. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten kam es am 15. März 2017 gegen 15.00 Uhr erneut zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei asylsuchenden Jugendlichen im Alter von 14 und 16 Jahren auf dem Bahnhofsvorplatz in Idar-Oberstein. Jedoch war, nach meinen persönlichen Beobachtungen, eine größere Anzahl zum Teil mit Maschinenpistolen schwerbewaffneter Polizisten noch zwischen ca. 17.00 und 19.00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz, dem Hertie-Vorplatz und in der Obersteiner Fußgängerzone präsent. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Relation steht ein bewaffneter Großeinsatz der Polizei zu einem Streit zwischen zwei jugendlichen Personen? 2. Gab es an diesem Nachmittag noch etwaige weitere Vorkommnisse, die einen Polizeigroßeinsatz nötig machten? 3. Besteht ein Zusammenhang zwischen den Vorkommnissen am 15. März 2017 mit dem Hubschraubereinsatz am Vormittag des folgenden Tages über dem Obersteiner Stadtgebiet? 4. Handelt es sich bei den zwei aufgegriffenen Personen um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? 5. Waren diese Jugendlichen bereits in die Vorkommnisse am Bahnhofsvorplatz am 10./11./12. März 2017 involviert? 6. Welche Nationalitäten besitzen diese zwei minderjährigen Personen? 7. In welchen Einrichtungen werden diese Jugendlichen derzeit betreut? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Am Mittwoch, den 15. März 2017, um 15:03 Uhr, wurde durch einen Zeugen eine Schlägerei mit 15 beteiligten Personen am Bahnhofsvorplatz in Idar-Oberstein gemeldet. Daraufhin wurden drei Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektion (PI) Idar-Oberstein sowie eine Halbgruppe der Bereitschaftspolizei, die ebenfalls im Bereich der PI Idar-Oberstein ihren Dienst verrichtete, zum Ereignisort entsandt. Insgesamt waren somit elf Einsatzkräfte vor Ort, um den gemeldeten Sachverhalt aufzuklären. Vor Ort konnte ermittelt werden, dass es zwischen zwei jugendlichen Asylbegehrenden zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Weitere vor Ort befindliche Personen waren nicht an der Auseinandersetzung beteiligt, sondern lediglich Zeugen des Vorfalls. Nachdem der Sachverhalt aufgeklärt war, erhielten die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei den Auftrag, Fußstreifen im Bereich der oberen Fußgängerzone im Stadtteil Oberstein durchzuführen. Durch diese verstärkte sichtbare Polizeipräsenz sollte der Begehung von Straftaten vorgebeugt werden. Die Kräfte der Bereitschaftspolizei kamen diesem Auftrag nach und führten gemäß einer internen dienstlichen Anordnung auch die Maschinenpistole (MP) mit. Die Anordnung wurde aufgrund der aktuellen Sicherheitslage , insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus erlassen. Durch die Leiterin der PI Idar-Oberstein wurde diese Anordnung jedoch wieder aufgehoben, da die örtliche Sicherheitslage ein Mitführen der MP nicht erforderlich machte und die Bevölkerung durch das Auftreten von „schwer bewaffneten“ Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht verunsichert werden sollte. Die weiteren Fußstreifen wurden daraufhin ohne das Mitführen der MP fortgesetzt. An diesem Nachmittag kam es zu keinen weiteren Vorfällen. Zu Frage 3: Das Polizeipräsidium Trier führte am 16. März 2017 keinen Einsatz, bei dem ein Polizeihubschrauber im Bereich Idar-Oberstein eingesetzt wurde. Eine Nachfrage bei der Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt) ergab, dass sich am 16. März 2017 weder die rheinland -pfälzische noch die hessische PHuSt im Bereich der Stadt Idar-Oberstein im Einsatz befand. Drucksache 17/2706 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 7: Nein, beide Jugendliche leben bei wenigstens einem Elternteil. Zu Frage 5: Einer der beiden Jugendlichen wurde am 10. März 2017 nachvollziehbar als Zeuge festgestellt. Zu Frage 6: Es handelte sich um einen syrischen und einen iranischen Asylbegehrenden. Zu Frage 7: Beide Jugendlichen leben bei wenigstens einem Elternteil. Roger Lewentz Staatsminister