Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2708 zu Drucksache 17/2462 30. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/2462 – Asylsuchende aus Eritrea Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2462 – vom 7. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Meldung des SWR vom 6. März 2017 haben inzwischen 906 Eritreer in Rheinland-Pfalz Asylanträge gestellt. Herkunft und Identität vieler Asylsuchender sind mangels amtlicher Dokumente zweifelhaft. Dies gilt in besonderer Weise für Asylsuchende, die angeben, aus Eritrea geflohen zu sein. Ihre Zahl ist unrealistisch hoch. Nach Angaben der EU-Grenzschutzbehörde Frontex waren unter den 170 000 Flüchtlingen, die 2016 in Italien anlandeten, 20 000 Eritreer. Sie waren damit die zweitgrößte Gruppe nach den Nigerianern mit 206 000 Personen. Nigeria hat aber 190 Millionen Einwohner, Eritrea dagegen nur knapp sechs Millionen. Es besteht der begründete Verdacht, dass viele Asylsuchende fälschlicherweise angeben aus Eritrea zu kommen, weil die Asylchancen für Eritreer besonders hoch sind (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. Januar 2017). Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz aus Eritrea in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt? 2. Wie sieht die Alters- und Geschlechtsstruktur dieser Asylbewerber aus? 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer aus Eritrea haben noch keinen Asylantrag gestellt? 4. Wie hat sich die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus Eritrea in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt? 5. Welche Erkenntnisse (z. B. durch Begutachtungen von Sprachwissenschaftlern etc.) gibt es über Asylbewerber die angeben, aus Eritrea geflohen zu sein? 6. Welchen Einfluss haben zweifelhafte Herkunftsangaben auf die Asylverfahren bzw. die Anerkennungschancen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 30. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Ausländische Personen in Rheinland-Pfalz insgesamt 308 686 328 783 352 735 394 088 440 465 davon ausländische Personen aus Eritrea insgesamt 57 55 853 1 611 2 950 männlich 25 25 678 1 230 2 143 weiblich 32 30 173 374 800 unbekannt 2 7 7 Drucksache 17/2708 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode (Quelle: Ausländerzentralregister BAMF.) Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. Zu Frage 4: Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: (Quelle: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik BAMF.) Zu den Fragen 5 und 6: Die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Fragen obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Anne Spiegel Staatsministerin Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Ausländische Personen in Rheinland-Pfalz insgesamt 308 686 328 783 352 735 394 088 440 465 davon mit einer Aufenthaltsgestattung insgesamt 0 0 691 849 1 086 männlich 568 660 770 weiblich 123 187 311 unbekannt 2 5 davon nach Altersgruppen k. A. bis 16 28 41 79 16 bis 18 12 10 63 18 bis 25 338 370 474 25 bis 35 254 339 370 35 bis 45 51 81 90 45 bis 55 7 6 9 55 bis 65 1 1 ab 65 1 1 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Asylanträge aus Eritrea in Rheinland-Pfalz 0 0 759 426 1 388 davon Erstanträge 758 421 1 377 davon Folgeanträge 1 5 11 Entscheidungen über Asylanträge insgesamt 20 322 1 226 Asylanerkennung 0 0 3 Anerkennung als Flüchtling 5 287 869 Gewährung von subsidiärem Schutz 13 20 204 Feststellung von Abschiebungsverboten 0 0 2 Ablehnungen 0 0 4 Sonstige Verfahrenserledigungen 2 15 144 Anerkennungen insgesamt 18 307 1 075 Anerkennungsquote in Prozent 90 95 88