Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2721 zu Drucksache 17/2635 03. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/2635 – Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum – Folgefragen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2635 – vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Lohr bezüglich Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, Drucksache 17/2326, haben sich weitere Nachfragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen 57 rheinland-pfälzischen Regionen kommt das Förderprogramm des Landes zur Anwendung? 2. Welche neun förderfähigen Anträge aus welcher Region sind bis Anfang Februar 2017 beim Land eingegangen und möglicherweise bis heute neu dazugekommen? 3. Wie hoch belaufen sich die Kosten, die das Land für einen Wiedereinstiegskurs für Ärzte aufbringt? 4. Wie hoch ist die Anzahl interessierter Ärzte, die das Angebot des Wiedereinstiegskurses annehmen möchten/bisher angenommen haben? 5. Wie viele Studenten erhielten pro Jahr von 2011 bis 2016 welchen Betrag an Fördermitteln, die für das Absolvieren eines Teiles des Praktischen Jahres in hausärztlicher Praxis vorgesehen sind? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung des Landes wird immer wieder angepasst und weiterentwickelt. Die letzte Anpassung ist unter Berücksichtigung neuer Arzt- und Bevölkerungszahlen zum 1. Januar 2017 erfolgt. Seitdem wirkt das Förderprogramm des Landes in 57 (vorher 42) Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Die aktuelle Förderliste ist als Anlage beigefügt. Zu Frage 2: Im Jahr 2017 sind bei der Bewilligungsbehörde bis zum 27. März 2017 insgesamt 12 Anträge aus förderfähigen Regionen eingegangen : – Verbandsgemeinde Waldbreitbach, – Verbandsgemeinde Daun, – Verbandsgemeinde Winnweiler (zwei Anträge), – Verbandsgemeinde Rüdesheim (drei Anträge), – Verbandsgemeinde Deidesheim (zwei Anträge), – Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen (zwei Anträge), – Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Drucksache 17/2721 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 3: In Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Akademie für ärztliche Fortbildung wird im April 2017 ein vom Land geförderter Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Mit dem neuen Projekt sollen Ärztinnen und Ärzte, die aktuell ihren Beruf nicht ausüben, beim Wiedereinstieg in den Arztberuf unterstützt werden. Das Land fördert den Wiedereinstiegskurs – insbesondere die erstmalige Konzipierung, Organisation und Durchführung – mit 30 000 Euro. Zu Frage 4: Der Wiedereinstiegskurs wird in der Zeit vom 24. April bis 28. April 2017 durchgeführt. Bis zum 27. März 2017 hatten sich 25 Ärztinnen und Ärzte bei der Akademie für ärztliche Fortbildung für diesen Wiedereinstiegskurs angemeldet. Zu Frage 5: Das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin wurde im Jahr 2014 gestartet. Die ersten Förderungen wurden im Jahr 2015 ausgesprochen. Im Jahr 2015 wurden 18 Studierende mit jeweils 2 400 Euro gefördert. Im Jahr 2016 wurden 24 Studierende mit jeweils 2 400 Euro gefördert. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2721 Anlage 3 Liste der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden nach Nr. 1.1 der Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung Verbandsgemeinde/verbandsfreie Gemeinde Landkreis Altenahr Ahrweiler Altenglan Kusel Asbach Neuwied Bad Breisig Ahrweiler Bad Hönningen Neuwied Bad Kreuznach Bad Kreuznach Bitburger Land Bitburg-Prüm Bobenheim-Roxheim (Vfr) Rhein-Pfalz-Kreis Böhl-Iggelheim (Vfr) Rhein-Pfalz-Kreis Brohltal Ahrweiler Budenheim (Vfr) Mainz-Bingen Deidesheim Bad Dürkheim Dierdorf Neuwied Eisenberg Donnersbergkreis Göllheim Donnersbergkreis Grafschaft (Vfr) Ahrweiler Hagenbach Germersheim Herrstein Birkenfeld Kelberg Vulkaneifel Kell am See Trier-Saarburg Kirchheimbolanden Donnersbergkreis Kirn-Land Bad Kreuznach Konz Trier-Saarburg Lambrecht Bad Dürkheim Lambsheim-Heßheim Rhein-Pfalz-Kreis Landau-Land Südliche Weinstraße Langenlonsheim Bad Kreuznach Loreley Rhein-Lahn-Kreis Monsheim Alzey-Worms Mutterstadt (Vfr) Rhein-Pfalz-Kreis Nieder-Olm Mainz-Bingen Pirmasens-Land Südwestpfalz Puderbach Neuwied Remagen (Vfr) Ahrweiler Rengsdorf Neuwied Rheinauen Rhein-Pfalz-Kreis Rhein-Mosel Mayen-Koblenz Rhein-Selz Mainz-Bingen Römerberg-Dudenhofen Rhein-Pfalz-Kreis Rüdesheim Bad Kreuznach Drucksache 17/2721 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Liste der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden nach Nr. 1.1 der Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung Verbandsgemeinde/verbandsfreie Gemeinde Landkreis Saarburg Trier-Saarburg Schweich an der Röm. Weinstraße Trier-Saarburg Speicher Bitburg-Prüm Stromberg Bad Kreuznach Südeifel Bitburg-Prüm Thalfang am Erbeskopf Bernkastel-Wittlich Traben-Trarbach Bernkastel-Wittlich Trier-Land Trier-Saarburg Unkel Neuwied Vallendar Mayen-Koblenz Vordereifel Mayen-Koblenz Waldbreitbach Neuwied Weißenthurm Mayen-Koblenz Winnweiler Donnersbergkreis Wirges Westerwaldkreis Wöllstein Alzey-Worms Zweibrücken-Land Südwestpfalz Stand: 1. Januar 2017