Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2732 zu Drucksache 17/2486 04. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/2486 – Westumfahrung Trier – sogenannter „Moselaufstieg“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2486 – vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Westumfahrung Trier (sogenannter Moselaufstieg) ist vom Bund zwischenzeitlich in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu dem Projekt und seiner Umsetzung? 2. Besteht für die Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen sind, eine Prioritätenliste? Wenn ja, mit welcher Priorität ist das Projekt „Westumfahrung Trier – sogenannter „Moselaufstieg“ dort eingestuft? 3. Wann wird konkret die Planung dieses Projektes durch den LBM aufgenommen und bis wann ist mit einer Fertigstellung der Planung und der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu rechnen (bitte Darlegung des konkreten Zeitraumes)? 4. Sind seitens der Landesregierung für diese Planung entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt worden? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach der Einstufung der Westumfahrung Trier im Zuge der B 51 in den Vordringlichen Bedarf in dem sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes besteht für das Land als Auftragsverwaltung ein Planungs- und Umsetzungsauftrag. Zu den Fragen 2 bis 4: Der Landesbetrieb Mobilität hat im Rahmen seiner Haushaltsbesprechungen Vorschläge zur Priorisierung der im Bedarfsplan enthaltenen Bundesfernstraßen erarbeitet. Eine abschließende Entscheidung darüber steht allerdings noch aus. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, wann die Planungen für die Westumfahrung Trier aufgenommen werden und wann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ist. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Planungen hängt von der vorgenannten Priorisierung ab, über die noch nicht abschließend entschieden ist. Dr. Volker Wissing Staatsminister