Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2747 zu Drucksache 17/2500 05. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2500 – Export von jodierten Lebensmitteln aus Rheinland-Pfalz 1 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2500 – vom 13. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Gemäß einer Stellungnahme der französischen Behörden ist die Anwendung von jodiertem Salz in verarbeiteten Lebensmitteln in Frankreich verboten. Dieses Verbot gründet auf dem Bericht „Entwicklung der ernährungswissenschaftlichen Auswirkungen der Einführung von jo dierten Lebensmittelkomponenten“ der französischen Lebensmittelsicherheitsbehörde AFSSA (Agence Francaise de Securite Sanitaire des Aliments). In diesem Bericht ist geschrieben, dass „die systematische Verwendung von jodiertem Salz in verarbeiteten Lebensmitteln die Bevölkerung dem Risiko einer Überschreitung der oberen Sicherheitsgrenze für Jod aussetzt“ (zitiert aus: Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux 2008, Abs. 9 Verwendung von jodiertem Salz, S. 15, Abs. 10 Zusammenfassung, S. 16). Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass das genannte Verbot der Einfuhr jodierter Lebensmittel nach Frankreich aktuell noch besteht? 2. Kennt die Landesregierung den genannten Bericht „Entwicklung der ernährungswis senschaftlichen Auswirkungen der Einführung von jodierten Lebensmittelkomponen ten“? 3. Kann die Landesregierung den Bericht und eine Übersetzung des Berichtes zur Verfü gung stellen? 4. Welche Gründe bzw. wissenschaftlichen Fakten liegen der Entscheidung der französi schen Behörde nach Kenntnis der Landesregierung zugrunde? 5. Welche rechtlichen Vorgaben liegen diesem Verbot in Frankreich nach Kenntnis der Landes regierung zugrunde? 6. Wie wird sichergestellt, dass die Exporte aus Rheinland-Pfalz nach Frankreich den französischen Vorgaben entsprechen? 7. Wie bewertet die Landesregierung das Verbot im Kontext der Sicherheit deutscher Ver braucher? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 4 und 5: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu dem in der Kleinen Anfrage genannten Verbot der Einfuhr jodierter Lebensmittel nach Frankreich vor. Zu den Fragen 2 und 3: Der Bericht „Entwicklung der ernährungswissenschaftlichen Auswirkungen der Einführung von jodierten Lebensmittelkomponenten “ der französischen Lebemsmittelsicherheitsbehörde Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments (AFSSA) liegt der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 6 : Die Anreicherung von Lebensmitteln ist EU-weit über eine Verordnung (VO [EG] Nr. 1925/2006) geregelt. Die sogenannte Anreicherungsverordnung regelt u. a., welche Stoffe Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Demnach dürfen Natriumjodid, Natriumjodat , Kaliumjodid und Kaliumjodat Lebensmitteln zugesetzt werden. Höchstmengen wurden hierfür auf EU-Ebene noch nicht festgelegt; bis zur Festlegung etwaiger Höchstmengen gelten entsprechende nationale Vorgaben. Eine Verwendung von jodiertem Speisesalz ist im Zutatenverzeichnis zu kennzeichnen. Die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorschriften des Ziellandes ist bei der Ausfuhr durch den Exporteur sicherzustellen. Drucksache 17/2747 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 7: Maßgeblich für die Haltung der Landesregierung zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Jod ist die Stellungnahme der zuständigen Bundesbehörde, des Instituts für Risikobewertung (BfR). Dieses weist immer wieder, zuletzt in einem FAQ zur Jodmangelprophylaxe vom 7. Februar 2012, darauf hin, dass für Deutschland als Jodmangelgebiet noch immer eine Jodmangelprophylaxe in Form von Anreicherung bestimmter Lebensmittel erforderlich ist. Das BfR betont in seiner Stellungnahme, dass die durch angereicherte Lebensmittel erreichte durchschnittliche Aufnahmemenge weder für Personen mit autonomen Knoten noch für Basedow- Erkrankte ein Problem darstellt. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin