Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2748 zu Drucksache 17/2501 05. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2501 – Export von jodierten Lebensmitteln aus Rheinland-Pfalz 2 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2501 – vom 13. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Gemäß einer Stellungnahme der französischen Behörden ist die Anwendung von jodiertem Salz in verarbeiteten Lebensmitteln in Frankreich verboten. Dieses Verbot gründet auf dem Bericht „Entwicklung der ernährungswissenschaftlichen Auswirkungen der Einführung von jo dierten Lebensmittelkomponenten“ der französischen Lebensmittelsicherheitsbehörde AFSSA (Agence Francaise de Securite Sanitaire des Aliments). In diesem Bericht ist geschrieben, dass „die systematische Verwendung von jodiertem Salz in verarbeiteten Lebensmitteln die Bevölkerung dem Risiko einer Überschreitung der oberen Sicherheitsgrenze für Jod aussetzt“ (zitiert aus: Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux 2008, Abs. 9 Verwendung von jodiertem Salz, S. 15, Abs. 10 Zusammenfassung, S. 16). Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung abseits der oben genannten französischen Vorgaben wei tere Einschränkungen beim Export von jodierten Lebensmitteln in andere Länder be kannt? 2. Welche Länder der EU schränken nach Kenntnis der Landesregierung den Import von jodierten Lebensmitteln ein? 3. Welche Länder außerhalb der EU schränken nach Kenntnis der Landesregierung den Import von jodierten Lebensmitteln ein? 4. In welchen Ländern liegen nach Kenntnis der Landesregierung diesen Einschränkungen Grenzwerte für den maximalen Jodgehalt in Lebensmitteln und Lebensmittelkomponenten zugrunde? 5. In welchen Ländern liegt nach Kenntnis der Landesregierung diesen Einschränkungen die Verwendung von jodiertem Speisesalz zugrunde? 6. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Gründe für die Einschränkung des Imports von Lebensmitteln, welche mithilfe von jodiertem Futtermittel produziert bzw. bei der Herstellung jodiert worden sind, in diesen Ländern? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3 bis 6: Die Landesregierung verfügt über keine Übersicht eventuell betroffener Länder, die den Import von jodierten Lebensmitteln einschränken . Die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorschriften des Ziellandes ist bei der Ausfuhr durch den Exporteur sicherzustellen . Zu Frage 2: Die Anreicherung von Lebensmitteln ist EU-weit über eine Verordnung (VO [EG] Nr. 1925/2006) geregelt. Die sogenannte Anreicherungsverordnung regelt u. a., welche Stoffe Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Demnach dürfen Natriumjodid, Natriumjodat, Kaliumjodid und Kaliumjodat Lebensmitteln zugesetzt werden. Höchstmengen wurden hierfür auf EU-Ebene noch nicht festgelegt; bis zur Festlegung etwaiger Höchstmengen gelten entsprechende nationale Vorgaben. Die Landesregierung verfügt über keine Übersicht eventuell betroffener EU-Länder, die den Import von jodierten Lebensmitteln einschränken. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin