Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2749 zu Drucksache 17/2499 05. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2499 – Radioaktives Jod 131 im Januar 2017 über Europa und Deutschland Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2499 – vom 13. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ende Februar wurde in der Presse darüber berichtet, dass im Januar 2017 eine Wolke mit radioaktivem Jod 131 über Europa und auch Deutschland hinweggezogen ist. Sebastian Pfug beil von der Gesellschaft für Strahlenschutz äußerte in einem Online-Interview bei WELT N24 am 22. Februar 2017, dass es sich seiner Vermutung nach um einen Störfall in der Produktion von Pharmazeutischen Produkten handeln könne. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Ursache und Herkunft der radioak tiven Jodwolke? 2. Wie und wann wurde die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz über die Jodwolke informiert und gegebenenfalls gewarnt? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis von gesundheitlichen Auswirkungen der Jodwolke auf jodsensible Menschen bzw. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen in Rhein land-Pfalz? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterhält ein integriertes Mess- und Informationssystem (IMIS), um im Falle nuklearer Ereignisse schnell die erforderlichen radiologischen Informationen zum Schutz der Bevölkerung bereitstellen zu können. Wesentliche Komponenten sind ein dichtes Messnetz zur kontinuierlichen Erfassung der Ortsdosisleistung (ca. 1 800 Messstellen; die nächstgelegene befindet sich in Mainz-Hechtsheim) und 43 Luftmessstationen zur Erfassung luftgetragener Radionuklide. Vier der Luftmessstationen sind als Spurenmessstationen zum besonders empfindlichen Nachweis künstlicher Radionuklide ausgelegt (die nächstgelegene Station befindet sich in Offenbach/Main). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die großräumige Ermittlung der Radioaktivität in der Luft ist gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz Aufgabe des Bundes. Ihm obliegt es auch, gegebenenfalls Empfehlungen zur Minimierung der Strahlenexposition der Bevölkerung auszusprechen. Nach Einschätzung des Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) handelte es sich bei den festgestellten Spuren von Jod-131 um extrem niedrige Werte, die keinerlei Anlass zur Besorgnis gaben. Das BMUB teilte weiter mit, dass in der 2. Kalenderwoche 2017 Jod-131 in Norwegen, Finnland und Tschechien und in den folgenden Wochen auch in Deutschland, Frankreich und Spanien in der bodennahen Luft nachgewiesen worden sei. Eine konkrete Quelle sei bisher nicht bekannt. Ferner sei aufgrund der langen Probenahmezeiträume eine Ermittlung des Ursprungsortes durch Trajektorienrechnungen kaum möglich. Derartige Nachweise von Jod-131 seien nichts Ungewöhnliches und seien auch in der Vergangenheit schon beobachtet worden, meistens im Winter bei stabilen Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und Inversionswetterlagen. Zu Frage 2: Die an der Spurenmessstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (Messstelle Freiburg/Schauinsland) und an weiteren Spurenmessstellen in Europa gefundenen Konzentrationen von Jod-131 lagen im Bereich von Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft und darunter . Aufgrund der extrem niedrigen Konzentration und somit auch vernachlässigbaren Strahlenexposition in einer Größenord- Drucksache 17/2749 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode nung von einem Milliardstel der natürlichen Strahlenexposition bestand für die Landesregierung kein Anlass zu einer besonderen Information oder gar zu einer Warnung der Bevölkerung. Zu Frage 3: Klinisch-pharmakologische Effekte des eingeatmeten Jods sind bei diesen extrem geringen chemischen Konzentrationen ausgeschlossen . Dies verdeutlicht eine Beispielrechnung: die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene Jodzufuhr beträgt etwa 18 Milligramm/Jahr für Säuglinge und etwa 55 Milligramm/Jahr für Erwachsene. Unterstellt man ein Szenario, bei dem eine Person über den Zeitraum von einem Jahr Luft einatmet, die ein Mikrobecquerel Jod-131 pro Kubikmeter enthält, und nimmt man ferner an, dass das eingeatmete Jod vollständig im Körper aufgenommen würde, ergäbe sich eine Aufnahme von Jod in der Größenordnung von etwa einem Billiardstel Milligramm. Eine radiologische Relevanz aufgrund der Radioaktivität ist nicht gegeben, da die zusätzliche Strahlenexposition in einer Größenordnung von weniger als einem Milliardstel der natürlichen Strahlenexposition liegt. Ulrike Höfken Staatsministerin