Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2753 zu Drucksache 17/2429 27. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2429 – Kurzfristige Zusammenlegung von Grundschulklassen im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2429 – vom 2. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2016/2017 und jeweils in den drei Schuljahren zuvor kurzfristig Grundschulklassen einer Klassenstufe zusammengelegt? 2. Welche Schulen und welche Klassenstufen waren betroffen? 3. Was waren die Gründe für kurzfristige Zusammenlegungen? 4. Inwiefern gab es Alternativen zu kurzfristigen Zusammenlegungen von Grundschulklassen? 5. Inwiefern plant die Landesregierung, künftig durch kurzfristige Zusammenlegung von Klassen die Einstellung von Lehrpersonal zu vermeiden? 6. Wie beurteilt die Landesregierung eventuelle negative Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler durch kurzfristige Zusammenlegungen von Grundschulklassen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unter der Prämisse, dass „kurzfristig“ sowohl bedeutet, dass eine Situation unerwartet eintritt als auch, dass die Situation nur kurze Zeit dauert, wurden die Grundschulen im Landkreis Germersheim von der Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion , Außenstelle Neustadt a. d. W. gebeten, für die vier angegebenen Schuljahre diejenigen Fälle zusammenzustellen, die mindestens einen, aber höchstens sechs Schultage andauerten und bei denen ganze Klassen zusammengelegt wurden. Stundenweise Klassenzusammenlegungen wurden nicht erhoben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von den 31 Grundschulen im Landkreis Germersheim meldeten für das Schuljahr 2016/2017 13 Schulen 61 Fälle, für das Schuljahr 2015/2016 10 Schulen 76 Fälle, für das Schuljahr 2014/2015 11 Schulen 113 Fälle, für das Schuljahr 2013/2014 14 Schulen 116 Fälle, in denen kurzfristig (mindestens ein Schultag, höchstens sechs Schultage) Grundschulklassen zusammengelegt wurden. Zu Frage 2: Die nach Schuljahren getrennte Übersicht über kurzfristige Zusammenlegungen von Klassen an Grundschulen im Landkreis Germersheim kann den vier Tabellen im Anhang entnommen werden. Zu Frage 3: Die von den Schulen genannten Gründe sind Erkrankungen, Fortbildung, dienstliche Gründe, Beurlaubung, Kur sowie Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Drucksache 17/2753 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 4: Seit Einführung der vollen Halbtagsschule an Grundschulen im Schuljahr 1997/1998 sehen die Vertretungskonzepte der Schulen für Ausfälle von Lehrkräften gestufte Maßnahmen vor. Neben dem Einsatz von Vertretungskräften aus dem eigenen Kollegium können Grundschulen auf sog. Feuerwehrlehrkräfte zurückgreifen. Ist der Einsatz einer Feuerwehrlehrkraft oder eigener Vertretungskapazitäten aufgrund gehäufter Krankheitsfälle nicht möglich, greifen Schulen auf vorher abgestimmte Vertretungspläne zurück, die ein schnelles und sicheres Aufteilen von Kindern einer Klasse auf die übrigen Klassen ermöglichen. Das kurzzeitige Zusammenlegen von Klassen stellt für die Schulen die letzte Option der kurzfristigen Vertretung von Lehrkräften dar, wenn es personell keine andere Alternative gibt. Zu Frage 5: Die Versorgung einer Schule mit Lehrkräften erfolgt aufgrund der Schülerzahl und der sich daraus ergebenden Zahl der zu bildenden Klassen im Rahmen der Personalplanung zum Schuljahresbeginn. Etwaige kurzfristige Zusammenlegungen von Klassen im Laufe eines Schuljahres haben auf diese Grundversorgung keinen Einfluss. Zu Frage 6: Aus Sicht der Landesregierung haben kurzfristige Zusammenlegungen von Klassen keine negativen Auswirkungen auf den Lern - erfolg von Schülerinnen und Schülern. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2753 3 Anlage Drucksache 17/2753 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2753 5 Drucksache 17/2753 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6