Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/276 zu Drucksache 17/68 29. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/68 – Einstellung von Lehrkräften Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/68 – vom 6. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Bewerberauswahl von verbeamteten Lehrkräften erfolgt nach den Merkmalen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leis tung. Dabei findet kein persönliches Vorstellungsgespräch statt wie es sonst überall üblich ist, sondern die Einstellung von Lehrkräften erfolgt nach Auswahlnote. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Gedenkt die Landesregierung die Einstellungspraxis von Lehrkräften zu ändern, indem bei allen Bewerberinnen und Bewerben persönliche Vorstellungsgespräche unter Beteiligung der Interessenvertretungen und Schulleitungen stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Die Einstellungen in den Schuldienst erfolgen nach den verfassungsrechtlichen und rechtlichen Vorgaben der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Anhand der eingereichten Unterlagen wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Auswahlnote errechnet, die den Rangplatz auf einer Bewerbungsliste mit der gleichen Fächerkombination bestimmt. Die Berechnung der Auswahlnote wird in den Bewerberinformationen ausführlich beschrieben. Auf der Grundlage der von den Schulen gemeldeten Bedarfe trifft die Schulaufsicht die Auswahlentscheidung anhand der entsprechenden Bewerbungsliste (Bewerberinnen/Bewerber mit der gleichen Fächerkombination, z. B. Deutsch/Englisch). Ein Auswahlgespräch ist dann erforderlich, wenn wegen einer sehr geringen Notendifferenz eine eindeutige Auswahlentscheidung nicht möglich ist. Ein Auswahlgespräch findet darüber hinaus auch statt, wenn auf der Bewerbungsliste mit der gleichen Fächerkombination eine Bewerberin oder ein Bewerber mit Schwerbehinderung geführt wird. Aufgrund rechtlicher Regelungen sind zu den Gesprächen die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung einzuladen. Die Schulleitung hat die Möglichkeit, wenn es um eine konkrete Stellenbesetzung an ihrer Schule geht, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Dieses Verfahren wird fortgeführt. Im Rahmen des Schulversuchs „Mehr Selbstverantwortung an rheinland-pfälzischen Schulen“ wird derzeit auch erprobt, wie Schulen bei der Personalauswahl mehr Eigenverantwortung übertragen werden kann. Nach Beendigung des Schulversuchs wird geprüft, ob und wie die Ergebnisse in die Fläche übertragbar sind. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin