Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2760 zu Drucksache 17/2515 06. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2515 – Kommunikationsberater beim MDK Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2515 – vom 14. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach aktuellen Presseberichten hat der MDK schon seit Anfang des Jahres einen Kommunikationsberater beschäftigt. Offenbar muss der MDK für das Handeln des Verwaltungsratsvorsitzenden Martin Schneider jetzt auch noch eine öffentliche Meinung herstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was kostet der Kommunikationsberater und welchen Vertrag hat er? 2. Gab es eine Ausschreibung oder wie gestaltete sich die Auswahl? 3. Hat der MDK als Körperschaft des öffentlichen Rechts HH-Mittel dafür eingestellt? 4. Wie wurde die Rechtsaufsicht im Sozialministerium beteiligt? 5. Warum konnte der neue stellvertretende Geschäftsführer Herr Rohleder diese Aufgabe nicht übernehmen? 6. Wie ist ein Kommunikationsberater mit den Neutralitäts- und Transparenzpflichten eines medizinischen Dienstes und dessen eigentlich objektiv ausgerichteten Arbeitspraxis vereinbar? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Laut Auskunft des MDK Rheinland-Pfalz hat dieser einen auf mehrere Monate befristeten Vertrag mit einer Kommunikationsagentur geschlossen. Zu den Details des Vertrages wurde zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart. Zu Frage 2: Es erfolgte laut MDK eine Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A. Im Rahmen einer Markterkundung wurden Angebote mehrerer Agenturen eingeholt und bewertet. Dem Verfahren hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 einstimmig zugestimmt . Der MDK hat aber mitgeteilt, dass Vertragsgegenstand nicht eine Beratung eines Verwaltungsratsmitglieds ist, sondern eine des MDK als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Gesamtheit, zumal dieser keine Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorhalte . Zu Frage 3: Im Haushalt des Jahres 2017 sind für Prüfungs- und Beratungskosten Mittel bereitgestellt worden. Zu Frage 4: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie war in das Vergabeverfahren nicht involviert. Zu 5.: Der MDK hält keine Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor. Aufgrund der anhaltenden Medienanfragen und -berichte hielt der Verwaltungsrat des MDK eine temporäre Unterstützung durch einen externen Kommunikationsberater für geboten. Drucksache 17/2760 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Herr Rohleder wurde vom Verwaltungsrat zum stellvertretenden Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz nach § 280 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewählt, dessen Aufgaben sich erheblich von den Aufgaben eines Pressereferenten beziehungsweise Kommunikationsberaters unterscheiden. Zu Frage 6: Eine Kommunikationsberatung hat ihrem Wesen nach beratenden Charakter und setzt sich nicht an die Stelle des Verwaltungsrates und dessen Entscheidungskompetenzen. Auch hat sie keinerlei Einfluss auf die Gutachtertätigkeit der Ärztinnen und Ärzte des MDK, die nach § 275 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen sind. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin