Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2761 zu Drucksache 17/2545 06. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/2545 – Mitnahme von Haustieren in Seniorenheime und Einsatz von Therapiehunden in Pflegeeinrichtungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2545 – vom 15. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nachweislich profitieren gerade ältere und kranke Menschen in vielerlei Hinsicht von der Haltung von bzw. vom Kontakt zu Haustieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Altenheime in Rheinland-Pfalz erlauben die Mitnahme von Haustieren? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtzahl aller Altenheime? 2. Wird mit diesem Anteil der Bedarf gedeckt? 3. Wie viele Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser lassen sogenannte Therapiehunde zu oder planen dies? 4. Wird dieses von der Landesregierung gefördert? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe belaufen sich hier die Zuwendungen? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolge mit Therapiehunden ein bzw. sind ihr Studien dazu bekannt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sind keine Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen in Rheinland- Pfalz bekannt, die die Aufnahme von Tieren umfassend ablehnen. Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, wie hoch der Anteil an der Gesamtzahl aller Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen ist. Die Landesregierung kann keine Aussage treffen, ob der Bedarf gedeckt ist. Zu Frage 3: Es liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, in wie vielen Einrichtungen Therapiehunde zum Einsatz kommen. In Bezug auf die Einbindung von tiergestützten Therapien in Krankenhäusern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Die Landesregierung fördert die Zulassung von Therapiehunden nicht. Für die Zulassung von sogenannten neuen Untersuchungsund Behandlungsmethoden ist der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig. Zu Frage 5: Die Landesregierung steht dem Einsatz von Therapiehunden grundsätzlich positiv gegenüber. Tierbesuche fördern bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen soziale Kontakte in Form von Kommunikation und Interaktion, sowohl zu den Besucherinnen und Besuchern als auch der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander. Auch Effekte in Bezug auf Verantwortungsübernahme und Unterstützung von hilfebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern sind festzustellen. Eine Untersuchung der Universität Bremen (Görres, S. [2006]: Anregende Gesellschaft – Kleintiere in Einrichtungen der Altenpflege. Altenpflege 07/2006 – Sonderdruck S. 35 bis 38 –, Vincentz Network, Hannover) konnte positive Ergebnisse in Bezug auf die Zufriedenheit, das Wohlbefinden sowie die Kognition, das Gedächtnis und die Orientierung feststellen. Auch ergaben sich Veränderungen in Bezug auf das Verhalten und das Selbstvertrauen sowie auf die körperlichen Aktivitäten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin