Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2767 zu Drucksache 17/2519 06. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Guido Ernst (CDU) – Drucksache 17/2519 – Schulbauprogramme des Landes Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2519 – vom 15. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Landesmittel wurden in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen des Schulbauprogramms bewilligt (Angaben bitte nach Jahren differenzieren)? 2. Wie viele Landesmittel sind im Rahmen dieser bewilligten Maßnahmen bislang geflossen (Angaben bitte nach Jahren differenzieren )? 3. Wie hoch belaufen sich die ausstehenden Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre (Angaben bitte nach Jahren differenzieren)? 4. Wie hat sich die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen des Schulbauprogramms in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Angaben bitte nach Jahren differenzieren)? 5. Wie viele Förderbescheide wurden in den vergangenen fünf Jahren mit einer konkreten Jahreszahl ausgestellt, wann die Landesmittel fließen werden (mit der Bitte um Angabe der Fördersumme)? 6. Wie viele Förderbescheide wurden in den vergangenen fünf Jahren ohne konkrete Jahreszahl ausgestellt, wann die Landesmittel fließen werden (mit der Bitte um Angabe der Fördersumme)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bewilligte Landesmittel im Rahmen der Schulbauprogramme seit 2012: 2012 36 081 000,00 Euro, 2013 34 080 000,00 Euro, 2014 36 085 000,00 Euro, 2015 40 091 000,00 Euro, 2016 50 088 000,00 Euro. Zu Frage 2: Die im Rahmen des Landesschulbauprogramms 2012 bewilligten Mittel konnten frühestens in 2013 von den Schulträgern abgerufen werden. Die aufgelisteten Summen können auch in den Vorjahren fällige, aber nicht abgerufene Mittel enthalten, die übertragen wurden. Von den Schulträgern abgerufene und ausgezahlte Landesschulbaumittel seit 2013: 2013 49 493 897,00 Euro, 2014 39 081 567,00 Euro, 2015 33 096 966,00 Euro, 2016 51 115 742,00 Euro. Drucksache 17/2767 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Schulbauprogramme seit 2012: 2012 36 081 000,00 Euro, 2013 34 080 000,00 Euro, 2014 36 085 000,00 Euro, 2015 40 091 000,00 Euro, 2016 45 088 000,00 Euro. Darüber ob und in welcher Höhe im Haushalt Verpflichtungsermächtigungen für die Schulbauförderung vorgesehen werden, befindet der Haushaltsgesetzgeber, der dies kürzlich für den Doppelhaushalt 2017/2018 entschieden hat. Die für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurden noch nicht belegt. Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben vom 13. Januar 2017 an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung (Landtags-Vorlage 17/855). Zu Frage 5: Seit 2012 wurden 1 576 Förderbescheide mit einer konkreten Jahreszahl, wann die bewilligten Mittel fällig sind und fließen können , erteilt. Die Fördersumme seit 2012 beläuft sich auf 196 425 000,00 Euro. Zu Frage 6: Seit 2012 wurde kein Förderbescheid ohne eine konkrete Jahreszahl, wann die bewilligten Mittel fällig sind und fließen können, erteilt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin