Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2768 zu Drucksache 17/2546 07. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Ellen Demuth, Dr. Christoph Gensch, Horst Gies und Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/2546 – Zoologische Gärten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2546 – vom 15. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie gilt seit 1. Januar 2015 europaweit die EU-Verordnung 1143/2014 über die „Prävention und das Management der Einbringung und Aus breitung invasiver gebietsfremder Arten“. Die EU-Kommission hat im Nachgang zur EU-Verordnung 1143/2014 am 4. Februar 2016 die dazugehörige EU-Durchführungsverordnung (2016/145) veröffentlicht. Die Verordnung verbietet gemäß Artikel 7 die Einbringung in das Gebiet der Union, Haltung, Züchtung, den Transport, Verkauf, Erwerb oder Tausch sowie das Freilassen in die Umwelt von invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten mit unions weiter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Ziele verfolgt die EU-Verordnung 1143/2014 und welche Auswirkung hat diese auf die Haltung von Tieren bzw. bestimmten Tierarten in zoologischen Gärten in Rheinland-Pfalz? 2. Wird der Artikel 8 Absatz 1 der EU-Verordnung 1143/2014 auf mitgliedstaatlicher oder regionaler Ebene erfolgen (Genehmigungssystem für ex situ-Erhaltung in zoologischen Gärten)? Wenn ja, in welcher Zeitschiene? 3. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung der EU-Verordnung Ausnahmeregelungen für anerkannte Zoos aufgenommen werden, die wei terhin eine artgerechte Haltung der auf der Artenliste genannten potenziell invasiven ge - bietsfremden Tier- und Pflanzenarten ermöglicht? 4. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass sowohl die Antragstellung für eine Ausnahmeregelung als auch die damit verbundenen Auflagen zur Haltung invasiver Tier- und Pflanzenarten verhältnismäßig bleiben? 5. Wird sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass in Zukunft eine mögliche Änderung der Liste potenziell invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten nach frag lichen Grundsätzen in enger Abstimmung mit den betroffenen zoologischen und botani schen Gärten erfolgt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind die Prävention, Minimierung und Abschwächung von nachteiligen Auswirkungen der Einbringung und Verbreitung gebietsfremder invasiver Arten auf die Biodiversität in der Europäischen Union. Die europäischen Vorgaben bedürfen einer Umsetzung in nationales Recht. Derzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der parlamentarischen Beratung des Bundestags. Artikel 7 der Verordnung 1143/2014 verbietet u. a. die Haltung und die Zucht von Arten, die sich auf der Unionsliste der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 befinden. Eine generelle Freistellung der zoologischen Gärten von diesen Verboten sieht die Vorschrift nicht vor. Tiergärten können diese Tiere jedoch unter der Voraussetzung einer ausbruchsicheren und vermehrungsverhindernden Haltung bis zu ihrem natürlichen Ableben behalten. Nach Artikel 8 der Verordnung 1143/2014 können Ausnahmen von Artikel 7 für Ex-Situ-Haltungen von den Mitgliedstaaten nach den weiteren Maßgaben der Verordnung grundsätzlich erteilt werden. Zuständig für den Vollzug sind die Länder. Diese streben einen möglichst einheitlichen Vollzug auf Grundlage eines angepassten Genehmigungssystems an. Die Einführung soll zeitnah erfolgen. Drucksache 17/2768 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Frage 3 und 4: Die Landesregierung setzt sich bereits für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems nach Artikel 8 der Verordnung 1143/2014 ein, das die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos unter den Maßgaben europäischen Vorgaben weiterhin ermöglicht. Zu Frage 5: Die Kommission wird bei Erweiterungen oder Aktualisierungen der Unionsliste durch ein wissenschaftliches Forum unterstützt (Artikel 27 und 28 der Verordnung 1143/2014). Auf diese Weise wird die Beteiligung der Wissenschaft sichergestellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit steht zudem in Kontakt mit dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), um deren Sachverstand in den Prozess der Umsetzung der Verordnung 1143/2014 in Deutschland zu nutzen. Ulrike Höfken Staatsministerin