Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2769 zu Drucksache 17/2547 07. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/2547 – Maßnahmen des Bundes zur Verbesserung der Luftqualität Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2547 – vom 15. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Vergangenen Sommer hatte der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, Jochen Flasbarth, angekündigt, die blaue Plakette für niedrige Stickoxid-Emissionen sei „erst einmal auf Eis gelegt“, so ein Bericht von n-tv. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Position der Landesregierung zur Euro VI Norm? 2. Welche Vorschläge plant das Land Rheinland-Pfalz, dem Bund zur Verbesserung der Luftqualität zu unterbreiten? 3. Wird Rheinland-Pfalz die blaue Plakette einführen, sollte der Bund diese Maßnahme doch noch bewilligen? 4. Ist der Landeregierung bekannt dass zum Beispiel in Mainz die durchschnittlich älteste Busflotte existiert und dass ca. 80 Prozent dieser Verkehrsmittel nicht die Euro VI erfüllen? 5. Was plant die Landesregierung um dem ÖPNV zu stärken und aufrechtzuerhalten sollte es zur Einführung der Euronorm VI kommen? 6. Wie hoch stuft die Landeregierung den Anteil der Lkw (inkl. Kleintransporter) und Pkw ein welche die Euronorm VI nicht erfüllen ? 7. Welche Veränderungen hinsichtlich der Luftqualität plant die Landesregierung bei der Rheinschifffahrt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt die weitere Fortschreibung der EU-Abgasnormen für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge im Verkehrsbereich. Die Einführung der Abgasnorm Euro 6 ergibt, trotz der Berücksichtigung der hohen NO2-Realemissionen im Vergleich zu Euro 5, im Diesel-Pkw-Segment eine Emissionsreduzierung von ca. 20 Prozent. Mit der auf EU-Ebene beschlossenen Einführung neuer Compliance-Faktoren (RDE 2,1 ab 2017 und RDE 1,5 ab 2020) werden sich die Immissionsbelastungen mit fortschreitender Marktdurchdringung zukünftig weiter reduzieren. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) ergab die Fortschreibung der Abgasnorm von Euro V zu Euro VI eine Realemissionsminderung von bis zu 80 Prozent. Sie ist in diesem Sinne zu begrüßen. Zu Frage 2: Seit Bekanntwerden des Dieselabgasskandals hat sich die Landesregierung in mehreren Umweltministerkonferenzen sowie in einer Sonder-Umweltministerkonferenz (April 2016) dafür eingesetzt, dass auf EU-Ebene die Typgenehmigungsverfahren verschärft werden, d. h., dass sie sich an realen Fahrbedingungen orientieren müssen, um zukünftig hohe NO2-Realemissionen zu vermeiden. Weitere Forderungen waren eine verstärkte Kontrolle von Fahrzeugen im Realbetrieb (PEMS – Portable Emissions Measurement System = mobile Emissionsmessungen) und zusätzliche Marktkontrollen an Bestandsfahrzeugen, die stufenweise Anpassung der Dieselkraftstoffbesteuerung an das Niveau der Ottokraftstoffbesteuerung, die Förderung von alternativen, emissionsärmeren Antriebsformen sowie eine stärkere Sanktionierung bei festgestellten Verstößen gegen Bestimmungen und Anforderungen des Typgenehmigungsrechts. Der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alternative, emmissionsärmere Antriebsformen zur Unterstützung der – auch aus klimapolitischer Sicht zwingend notwendigen – Verkehrswende kommt aus Sicht der Landesregierung , mit Blick auf die langfristigen Ziele und Potenziale, besondere Bedeutung zu. Drucksache 17/2769 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Hier steht zunächst der zuständige Bundesgesetzgeber in der Verantwortung. Bislang hat der Bund noch keinen mit dem Verkehrsund Wirtschaftsressort abgestimmten Entwurf einer Novelle der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV [„Plakettenverordnung“]) vorgelegt. Ohne Kenntnis der detaillierten Ausgestaltung und Anforderungen der zukünftigen Rechtsverordnung kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine fachliche Bewertung vornehmen. Im Übrigen liegt die Entscheidung hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung der 35. BImSchV bei den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen kommunalen Maßnahmenträgern. Die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen vor allem zur NO2-Problematik in Städten verdeutlichen zuletzt aber noch einmal den Handlungsdruck auf Bundesebene. Zu Frage 4: Hinsichtlich des Bestandes der MVG-Busflotte bezieht sich die Landeregierung auf die Angaben des aktuellen Luftreinhalteplans der Stadt Mainz (Fortschreibung 2016 bis 2020 – Reduzierung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid). Danach ist bis 2020 eine gestaffelte Anschaffung von 24 neuen Bussen der Abgasnorm EURO VI vorgesehen. Durch den Ausbau des Straßenbahnnetzes reduziert sich zusätzlich der Altbestand um weitere 20 Busse. Damit verbessern sich nicht nur signifikant die Abgasstandards, sondern auch die Kraftstoffverbräuche und damit die CO2-Emissionen. Darüber hinaus plant die MVG für 2018 – über die Teilnahme an entsprechenden EU-Förderprogrammen – die Anschaffung von vier Brennstoffzellenbussen, die mit Wasserstoff aus dem Energiepark Mainz betrieben werden können. Damit leistet die Stadt Mainz einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität im lokalen ÖPNV und zur Verbesserung der Luftqualität. Zu Frage 5: Bei der Typgenehmigung für Busse ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Schadstoffnorm Euro VI seit dem 1. Januar 2013 geltendes Recht. Im Zusammenhang mit der unter den Koalitionspartnern vereinbarten Überarbeitung des Nahverkehrsgesetzes wird gemäß Koalitionsvertrag der Wiedereinstieg in die Förderung der Busbeschaffung angestrebt. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen ist aufgrund der beihilferechtlichen Risiken keine unternehmensbezogene Busförderung vorgesehen, sondern eine Unterstützung der Aufgabenträger bei der wettbewerblichen Vergabe von Verkehrsleistungen. Voraussetzungen für eine aufgabenträgerbezogene Fahrzeugmitfinanzierung durch das Land soll die Anwendung neuer Technologien und den Klimaschutzbelangen entsprechenden Antriebstechniken sein. Was die einzelbetriebliche Förderung für die Beschaffung besonders emissionsarmer Busse betrifft, so wird auf die bestehenden und aus Sicht der Landesregierung auch hinreichenden Fördermöglichkeiten des Bundes verwiesen. Zu Frage 6: Nach dem aktuellen Stand der Zulassungen erfüllen rund 87 Prozent der Pkw (einschließlich Kleintransportern) und Lkw die Euronormen 6 bzw. VI in Rheinland-Pfalz nicht. Zu Frage 7: Die maßgeblichen Regelungen über Binnenschiffsemissionen erfolgen durch die europäische Rechtsetzung. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1628/2016 vom 14. September 2016 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte wurden zuletzt deutlich strengere Abgasgrenzwerte festgesetzt. Die Verordnung gilt auch für den Neubau bzw. die Neumotorisierung von Binnenschiffen in Abhängigkeit von der Motorleistung ab dem Jahr 2019 für Motoren bis 300 kW und ab dem Jahr 2020 für Motoren über 300 kW. Es kann daher davon ausgegangen werden , dass sich die Emissionen durch Binnenschiffe im Zuge der Flottenerneuerung in der Zukunft sukzessive weiter vermindern und eine Verbesserung der Umweltbilanz erfolgt. Die Stadt Mainz plant zur Verringerung der NO2- und Feinstaubemissionen im Bereich der Fahrgastkabinenschiffe die Errichtung von Landstromversorgungsanlagen. Diese Anlagen sollen 2017 bereitgestellt werden und sichern während der Liegezeiten am Mainzer Rheinufer die erforderliche Stromversorgung ohne den Betrieb des Schiffsdiesels. Ulrike Höfken Staatsministerin