Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/277 zu Drucksache 17/69 29. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/69 – Aufruf an pensionierte Lehrkräfte zur Sprachförderung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/69 – vom 6. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Alle Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz, die in den letzten drei Jahren in den Ruhestand gegangen sind und die die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine Fremdsprache bzw. im Grundschulbereich die ungeteilte Lehrbefähigung für alle Fächer haben, wurden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur angeschrieben, ob sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Sprachförderung an Schulen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden insgesamt angeschrieben und wie viele haben sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Sprachförderung an Schulen bereit erklärt (bitte aufgegliedert nach Schularten)? 2. Warum wurden nur Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch oder eine Fremdsprache bzw. im Grundschulbereich die ungeteilte Lehrbefähigung für alle Fächer haben, angeschrieben und nicht alle Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz, die in den letzten drei Jahren in den Ruhestand gegangen sind? 3. Haben die Lehrkräfte, die eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Sprachförderung an Schulen verrichten, zumindest einen Anspruch auf Reisekosten oder die Ehrenamtskarte? Wenn nein, warum nicht? 4. Kommen auch Schülerinnen und Schüler, die keinen Migrationshintergrund haben, in den Genuss der Sprachförderung? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Personen, die über die Lehrbefähigung Deutsch verfügen und keine unbefristete Beschäftigung haben, sind in der Bewerberdatenbank bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion registriert? Warum wurden diese Lehrkräfte nicht für den Sprachförderunterricht eingesetzt? 6. Wie viele Personen, die über das 1. Staatsexamen der Lehrbefähigung Deutsch verfügen, sind bei der Agentur für Arbeit in Rheinland-Pfalz als arbeitssuchend gemeldet? Warum werden diese Lehrkräfte nicht für den Sprachförderunterricht eingesetzt? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Insgesamt 2 102 ehemalige Lehrkräfte, die in den vergangenen drei Jahren in Pension gegangen sind, wurden angeschrieben und gefragt, ob sie ehrenamtlich in der Deutschförderung an Schulen unterstützend tätig werden wollen. Auf diesen Aufruf haben sich 115 ehemalige Lehrkräfte aller Schularten gemeldet. Vier haben aus persönlichen Gründen von ihrem Angebot einer ehrenamtlichen Unterstützung wieder Abstand genommen. 111 ehemalige Lehrkräfte unterstützen zurzeit die bereits an den Schulen tätigen Sprachförderlehrkräfte in einem Umfang von mehrheitlich vier bis acht Wochenstunden. Der Einsatz der ehrenamtlichen Lehrkräfte auf die einzelnen Schularten verteilt sich wie folgt: Grundschule: 59 Grund- und Realschule plus: 1 Realschule plus: 24 Integrierte Gesamtschule: 5 Gymnasium: 14 Förderschule: 1 Berufsbildende Schule: 7 Drucksache 17/277 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die ehrenamtlichen Lehrkräfte sollen im Hinblick auf die hohe Anzahl von Flüchtlingskindern ohne Deutschkenntnisse die Sprachförderlehrkräfte bei der Arbeit in den Deutsch-Intensivkursen zusätzlich unterstützen. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch oder eine Fremdsprache bzw. im Grundschulbereich mit der ungeteilten Lehrbefähigung verfügen für diese Unterstützungsmaßnahme über besondere Qualifikationen. Zu Frage 3: Lehrkräfte, die ehrenamtlich in der Sprachförderung an Schulen tätig sind, hatten die Möglichkeit, vor Aufnahme der Tätigkeit an einem Schulungsangebot des Pädagogischen Landesinstituts teilzunehmen. Die Lehrkräfte können die ihnen in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten geltend machen. Darüber hinaus können sie auf Materialpakete für ihren Unterstützungseinsatz in der Deutschförderung im Wert von rund 285 Euro zurückgreifen. Sofern sie die Vergabekriterien erfüllen, können ehrenamtliche Lehrkräfte auch eine Ehrenamtskarte erhalten.*) Zu Frage 4: Sprachförderung an rheinland-pfälzischen Schulen ist im Rahmen der individuellen Förderung Aufgabe in jedem Fach und Lernbereich des Regelunterrichts und kommt somit allen Schülerinnen und Schülern zugute. Neben Maßnahmen der inneren Differenzierung kann eine Schule weitere zusätzliche Förderangebote einrichten. Die Unterstützungsleistung der ehrenamtlichen Lehrkräfte wurde gezielt im Rahmen der Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung angefragt. Zu Frage 5: 1 590 Bewerberinnen und Bewerber mit dem Fach bzw. der Erweiterungsprüfung Deutsch, die in keinem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, sind aktuell in der Bewerberdatenbank bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für das Einstellungsverfahren 2016/2017 registriert. Deren Einstellung erfolgt nach den allgemeingültigen Einstellungskriterien in den Schuldienst im Rahmen der Bestenauslese. Für das kommende Schuljahr hat die Landesregierung erstmals einen separaten Einstellungskorridor geschaffen, der die zusätzliche Einstellung von bis zu 76 Lehrkräften mit einer Zusatzqualifikation in Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache ermöglicht. Zu Frage 6: Nach Mitteilung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit ist eine statistische Auswertung der arbeitssuchend gemeldeten Personen mit 1. Staatsexamen und Lehrbefähigung Deutsch nicht möglich. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin *) Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält.