Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2780 zu Drucksache 17/2560 10. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2560 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2560 – vom 16. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Oberstes Ziel der Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) ist es, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Praxisöffnungszeiten in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Patienten wurden in den 48 BDZ-Standorten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2015 und 2016 behandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Monaten und Jahren)? 2. Wie viele Patienten wurden 2015 und 2016 in den Bereitschaftsdienstzentralen behandelt, wie viele Patienten wurden in Form von Hausbesuchen behandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Monaten und Jahren)? 3. Wie viele Patienten wurden in den Bereitschaftsdienstzentralen der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 behandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Monaten und Jahren)? 4. Wie viele Patienten wurden von den ärztlichen Vertretungsringen und den Bereitschaftsdienstzentralen in Vereinsträgerschaft in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 behandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Monaten und Jahren)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. April 2017 wie folgt beantwortet: Der Landesregierung liegen keine eigenen Daten zu den Fallzahlen im Bereich des organisierten Bereitschaftsdienstes vor. Gemäß § 75 Abs. 1 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist die Sicherstellung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Die in der Anlage quartalsweisen und auf Landesebene aggregierten Daten wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland- Pfalz zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf den Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine weitergehende Differenzierung nicht möglich, wenn die entsprechenden Daten im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage allgemein zugänglich gemacht werden. Zu den Fragen 1 und 2: Nach eigenen Angaben betreibt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 48 Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ), die sich auf 36 Bereitschaftsdienstbereiche verteilen. In jedem Bereitschaftsdienstbereich stehe mindestens eine ganzwöchig geöffnete Bereitschaftsdienstzentrale zur Verfügung. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz betont, dass ihr Bereitschaftsdienstkonzept auf einem Solidarprinzip basiere. Somit werde gewährleistet, dass der Betrieb der Bereitschaftsdienstzentralen aus der Gesamtheit ihrer erwirtschafteten Honorarerträge sowie einer von allen rheinland-pfälzischen Vertragsärzten in einheitlicher Höhe zu erhebenden Umlage finanziert werden könne. Eine Einzelbetrachtung der Situation einzelner Zentralen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als weder sinnhaft noch zielführend bewertet. Der organisierte Bereitschaftsdienst sei Bestandteil des Sicherstellungsauftrags, der den Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschafen des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber übertragen worden sei und könne „nur gesamthaft für Rheinland-Pfalz“ betrachtet werden. Die in der beigefügten und von der Kassenärztlichen Vereinigung übermittelten Tabelle enthaltenen Daten beziehen sich laut Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz ausschließlich auf GKV-Versicherte und die Patientinnen und Patienten sonstiger Kostenträger , die über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Privat versicherte Patientinnen und Patienten und Fälle mit rein privatärztlichen Leistungen seien nicht erfasst. Diese würden von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt direkt mit den Patienten beziehungsweise den Angehörigen abgerechnet. Drucksache 17/2780 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Die Abrechnungsdaten für die von den Bereitschaftsdienstzentralen behandelten Patientinnen und Patienten beziehen sich nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung ferner auf Behandlungsfälle. Die Statistik gibt laut Kassenärztlicher Vereinigung nicht unbedingt die tatsächliche Inanspruchnahme wieder, da zum Beispiel eine Patientin beziehungsweise ein Patient, die beziehungsweise der eine Bereitschaftsdienstzentrale mehrfach im Quartal aufgesucht habe, in der Regel nur als ein Behandlungsfall erfasst wird. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgte die Auswertung der Hausbesuche über die Gebührenordnungsposition 01418 „Besuch im organisierten Notfalldienst“. Hier sei die Anzahl der einzelnen Leistungen erfasst worden. Die Gebührenordnungsposition 01413 „Besuch eines weiteren Kranken“ habe die Kassenärztliche Vereinigung nicht berücksichtigt, sodass ein Hausbesuch in einem Pflegeheim, bei dem mehrere Patientinnen und Patienten behandelt wurden, nur als ein Hausbesuch aufgeführt sei. Zu Frage 3: Zu dieser Frage hat die Kassenärztliche Vereinigung keine Daten zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erfolgte die Abrechnung im Rahmen der früher vorhandenen ärztlichen Vertretungsringe durch die jeweils diensthabende Ärztin beziehungsweise den jeweils diensthabenden Arzt im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung der Praxis. Bei den Bereitschaftsdienstzentralen in Vereinsträgerschaft wurden die Leistungen durch den jeweiligen Verein abgerechnet. Es handele sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse der einzelnen Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Vereine, die die Kassenärztliche Vereinigung nicht veröffentlichen könne. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2780 Anlage (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Stand: 24. März 2017.) 3 Quartal Anzahl der Behandlungsfälle der Bereitschaftsdienstzentralen der KV Rheinland-Pfalz Anzahl der abgerechneten Hausbesuche (EBM-Ziffer 01418, Besuch im organisierten Notfalldienst) 1/2015 105 436 12 188 2/2015 102 912 9 762 3/2015 89 510 7 949 4/2015 95 364 9 155 1/2016 105 872 10 408 2/2016 102 441 8 602 3/2016 95 596 7 831