Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2781 zu Drucksache 17/2559 10. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2559 – Förderrichtlinie freie Szene Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2559 – vom 16. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann werden Projekte, Einrichtungen, Gastronomien und Veranstaltungen nach der „Förderrichtlinie freie Szene“ gefördert? 2. Welche Kulturprojekte förderte bzw. fördert das Land auf Grundlage der „Förderrichtlinie freie Szene“ in den Jahren 2006 bis 2017 (bitte Aufstellung von Projekt, Veranstalter/Einrichtung und Fördersumme)? 3. Welche Projekte, Einrichtungen und Veranstaltungen gelten als grundsätzlich förderwürdig (Kriterien)? 4. Wie ist die Beantragung von Fördermitteln gestaltet? 5. Wer entscheidet über die Anträge konkret? 6. Inwieweit bildet die parteipolitische Neutralität bzw. ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Bürger ein Kriterium bei der Entscheidung über Anträge? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Förderung erfolgt seit dem Inkrafttreten der „Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der Freien Theater, Orchester und Musikgruppen, der Soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen (Förderrichtlinie freie Szene)“ am 1. Oktober 2013 mit Wirkung für Förderanträge ab dem Jahr 2014. Zu Frage 2: Die in den Jahren 2014 bis 2016 gewährten Förderungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Hinsichtlich der für das Jahr 2017 gestellten Anträge können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, da die endgültige Haushaltsführung noch nicht eröffnet ist und somit die Höhe der verfügbaren Fördermittel noch nicht feststeht. Zu Frage 3: Gemäß § 2 der Förderrichtlinie freie Szene können Vorhaben folgender Art gefördert werden: a) einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projekte) aus den Bereichen Theater einschließlich Performance und Musik sowie aus dem Bereich Soziokultur, die von privaten nicht öffentlichen Trägern durchgeführt werden, und b) nicht kommerzielle Veranstaltungsreihen von privaten Kulturveranstaltern, soweit die unter a) und b) genannten Projekte ohne öffentliche Zuwendung nicht stattfinden könnten und die eine Bereicherung des kulturellen Lebens der Region oder des Landes darstellen. Zu Frage 4: § 7 der Förderrichtlinie freie Szene beschreibt das Förderverfahren. Danach sind Anträge an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu richten. Die Anträge sollen bis zum 31. Oktober eines Jahres gestellt werden für Projekte, die im darauffolgenden Kalenderjahr beginnen bzw. durchgeführt werden. Ein Antrag umfasst neben der Projektbeschreibung insbesondere die Ziele und den Adressatenkreis des Projekts sowie Beginn und Ende der Projektumsetzung, die Bedeutung für das Land oder zumindest eine größere Region des Landes sowie den vollständig ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan. Drucksache 17/2781 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die ADD prüft jeden Antrag auf formale und rechnerische Richtigkeit. Dieses Vorprüfergebnis teilt sie dem für Kultur zuständigen Ministerium mit. Das Vorprüfergebnis enthält einen Vorschlag zur Höhe der Zuwendung und zur Finanzierungsart. Auf der Grundlage der Vorprüfung durch die ADD gibt das für Kultur zuständige Ministerium eine fachliche Bewertung des beantragten Projekts ab. Diese Bewertung kann auch einen eigenen, vom Vorschlag der ADD abweichenden Vorschlag zur Höhe der Zuwendung und zur Finanzierungsart enthalten. Bei der fachlichen Bewertung kann sich das für Kultur zuständige Ministerium der Fachkompetenz Dritter bedienen. Die endgültige Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch die ADD als Bewilligungsbehörde. Zu Frage 6: Die Kulturförderung des Landes Rheinland-Pfalz basiert insgesamt und somit auch mit Blick auf die Förderrichtlinie freie Szene auf den im Ersten Hauptteil der Verfassung für Rheinland-Pfalz formulierten Grundrechten und Grundpflichten. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2781 3 Anlage Drucksache 17/2781 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2781 5 Drucksache 17/2781 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2781 7