Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2782 zu Drucksache 17/2565 10. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2565 – „Circus Maximus“ III: Förderung der Gastronomie „Circus Maximus“ bzw. des Vereins „Brot- und Spiele e. V.“ in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2565 – vom 16. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf die Antwort vom 16. Februar 2017 (Drucksache 17/2329) frage ich die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurde der Verein in den Jahren 2005 bis 2010 gefördert (bitte Projekt und Fördersumme aufschlüsseln)? 2. Wie oft fanden die Veranstaltungen des geförderten Projekts „Reimstein/Poetry Slam“ im jeweiligen Förderjahr statt (wöchentlich, monatlich, jährlich)? 3. Wurden im Rahmen der Veranstaltungen finanzielle Zuwendungen (Gagen, Preisgelder, Aufwandsentschädigungen o. Ä.) aus den Fördergeldern an Dritte (Gäste, Künstler, Helfer) entrichtet? 4. Wenn ja: Wie hoch waren diese in Summe bzw. pro Zuwendungsfall? 5. Ist dem fördernden Ministerium bekannt, dass der oben genannte Verein seit 2011 erhebliche Fördermittel (ca. 24 000 Euro) der Stadt Koblenz für das gleiche Projekt („Reimstein/Poetry Slam“) erhalten hat? 6. Wie wird diese „Doppelförderung“ bewertet? 7. Wie stellt das Ministerium sicher, dass die Zusage des Vereins, bei Veranstaltungen den Hinweis „abzudecken“, tatsächlich dauerhaft eingehalten wird? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Der Verein hat in den Jahren 2005 bis 2010 keine Projektförderung des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Rheinland- Pfalz erhalten. Zu den Fragen 5 und 6: Dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ist bekannt, dass die Stadt Koblenz den Verein „Brot und Spiele e. V.“ fördert. Diese Förderung ist nach den vorliegenden Informationen allerdings für die allgemeine Kulturarbeit bestimmt und wurde nach Angaben des Zuwendungsempfängers nicht für das Projekt „Reimstein/Poetry Slam“ verwendet. Es findet daher keine Doppel - förderung statt. Zu Frage 7: Der Zuwendungsempfänger ist aufgefordert, im von ihm vorzulegenden Sachbericht über die Verwendung der Landesmittel zu bestätigen, dass er den besagten Aufkleber bei den vom Land geförderten Veranstaltungen abgedeckt hat, wie er dies zugesagt hat. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister