Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2783 zu Drucksache 17/2590 10. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/2590 – Relaunch der Marke „Liebfrauenmilch“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2590 – vom 17. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Kontrovers wird der geplante Relaunch der „Liebfrauenmilch“, auf Vorschlag des Ministers Dr. Wissing, diskutiert. Der Erfolg und die Möglichkeit an alte Exportzahlen anzuknüpfen werden auch in der Fachpresse bezweifelt. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung einen konkreten Relaunch der Marke „Liebfrauenmilch“? Wenn ja, in welchem Zeitraum? 2. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? 3. Wer übernimmt die Koordination und wie werden die Weinbaubetriebe beteiligt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Wahrnehmung durch die Konsumenten (international) der Marke „Liebfrauenmilch“? 5. Wer besitzt die Markenrechte „Liebfrauenmilch“ (gibt es Vereinbarungen oder Verträge, die über die Weinverordnung/das Weingesetz hinausgehen)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Neue Weinmarktstrategie“ hat die Landesregierung einen Diskussionsprozess in der rheinland -pfälzischen Weinwirtschaft in Gang gesetzt. Die neue Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Weinbau, Weinhandel und den Genossenschaften hat in bislang zwei Sitzungen unter Moderation des Wirtschafts- und Weinbauministers getagt und ergebnisoffen über Wege diskutiert, wie die Situation am Fassweinmarkt insgesamt verbessert und der Export heimischer Weine forciert werden kann. Die Landesregierung will insoweit Initiativen der Wirtschaft unterstützen. Mögliche Optionen sind die Schaffung einer neuen geschützten Ursprungsbezeichnung (gU), um die Beschaffungsbasis der Kellereien deutlich zu verbreitern oder ein Relaunch der Liebfrauenmilch. Unabhängig von der gewählten Option kann eine solche Initiative nicht kurz-, sondern nur mittelfristig umgesetzt werden. Eine konkrete Zeitschiene gibt es nicht. Zu Frage 2: Zunächst sollen Zielmarktanalysen und Produkttests in ausgewählten Exportmärkten näheren Aufschluss über die Erfolgsaussichten „neuer deutscher Weine“ geben. Im Laufe der nächsten Wochen werden Marktforschungskonzepte konkretisiert und Zielmärkte definiert. Zu Frage 3: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) koordiniert die Arbeitsgruppe. Die Beteiligung der Weinbaubetriebe ist über die Mitwirkung der Weinbaupräsidenten aus Rheinhessen, der Pfalz, von der Mosel und der Nahe sichergestellt. Zu Frage 4: Nach einer Markenuntersuchung durch „wine intelligence“ im Auftrag des Deutschen Weininstituts vom Dezember 2016 weist die Liebfrauenmilch eine Bekanntheit bei 63 Prozent aller Weintrinker in Großbritannien (Platz 9 von 61 untersuchten Marken) auf. In den USA liegt die Bekanntheit bei 19 Prozent (Platz 37 von 61), in Japan bei 5 Prozent (Platz 57 von 63). Drucksache 17/2783 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Von diesen würden jedoch nur insgesamt 12 Prozent (Großbritannien, Platz 61 von 61), 25 Prozent in den USA (Platz 55 von 61) und 10 Prozent in Japan (Platz 60 von 63) das Produkt weiterempfehlen. Ziel einer möglichen Neukonzeption könnte es daher sein, die Bekanntheit zu nutzen, aber durch ein neues Produktprofil und -design sowie intensive Marktkommunikation den Kauf bzw. Wiederkauf zu forcieren. Zu Frage 5: Bei der Bezeichnung „Liebfrauenmilch“ handelt es sich nicht um eine Marke, sondern um einen traditionellen Begriff im Sinne des Unionsrechts. Die Beschaffenheit der Liebfrauenmilch ist in § 33 der Weinverordnung geregelt. Der Begriff darf von allen Marktbeteiligten genutzt werden, wenn der Wein der vorgegebenen Beschaffenheit entspricht. Weitergehende Vereinbarungen oder Verträge gibt es nicht. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin