Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2784 zu Drucksache 17/2725 10. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/2725 – Zustand der Landesstraßen L 255 und 256 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2725 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 256 befindet sich im Streckenabschnitt zwischen Reifert und Linz (Kreuzung Asbacher Straße) seit Jahren in einem maroden, sehr schlechten Zustand und ist in vielen Streckenabschnitten eine Zumutung und Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Ebenso verhält es sich mit der L 255 zwischen Roßbach und Neustadt/Wied. Mich erreichen immer häufiger Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger der Region zu dem unerträglichen Zustand der Landesstraßen in den genannten Abschnitten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann werden die genannten Straßenabschnitte in den Investitionsplan des Landesstraßenbaus aufgenommen? 2. Wann können die Anwohner mit der Sanierung der Landesstraßen in den genannten Bereichen rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2017 wie folgt beantwortet: Der Zustand der Landesstraßen wird in einem fünfjährigen Turnus messtechnisch erfasst. Ausgehend von den Ergebnissen der Straßenzustandserfassung werden sanierungsbedürftige Straßenabschnitte identifiziert, zur Verbesserung der Situation erforderliche Optionen geprüft und die Dringlichkeit entsprechender Maßnahmen bewertet. Ausgehend von den Ergebnissen dieses Verfahrens der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) werden Investitionspläne erstellt, in denen konkrete in der Planungsperiode baulich anzugehende Maßnahmen benannt werden. Nähere Erläuterungen hierzu sind im Internet-Auftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) veröffentlicht unter https://mwvlw.rlp.de /de/themen/verkehr/ strassenverkehr/bau-und-erhaltung/. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Turnusgemäß ist für das Jahr 2017 eine neue Straßenzustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen (ZEB 2017) beauftragt. Ob auf der Grundlage der Ergebnisse der ZEB die angesprochenen Streckenabschnitte in den Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2023 aufgenommen werden können, bleibt abzuwarten. Zu Frage 2: Wann die Anwohner der genannten Straßen mit einer Sanierung rechnen können hängt danach weiter davon ab, ob und ggf. in welchem Umfang für die erforderlichen Baumaßnahmen planerische Vorarbeiten sowie baurechtliche Verfahren erforderlich sind und bis wann diese gegebenenfalls abgeschlossen werden können. Die Entscheidung, welche Baumittel zur Umsetzung der Vorhaben in künftigen Bauprogrammen für die Maßnahmen eingeplant werden können und wann die Bauarbeiten konkret begonnen werden können, trifft dann der Landtag als Haushaltsgesetzgeber mit der Verabschiedung künftiger Landeshaushalte. Insoweit sind nähere Aussagen, wann mit Sanierungsarbeiten in den genannten Bereichen begonnen werden kann, derzeit noch nicht möglich. Bis zur Durchführung umfassenderer Sanierungsarbeiten ist der Landesbetrieb Mobilität jedoch gehalten, die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen der laufenden Instandhaltung zu gewährleisten. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin