Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2787 zu Drucksache 17/2589 11. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/2589 – Polizeigroßeinsatz in Idar-Oberstein am Wochenende 10./11./12. März 2017 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2589 – vom 17. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Zeitungsbericht gab es an den o. g. Tagen mehrere gewalttätige Zusammenstöße rivalisierender Gruppen junger Asylbegehren - der unterschiedlicher Nationalitäten im Stadtgebiet von Idar-Oberstein, insbesondere am Hauptbahnhof, sowie auf dem Hertie- Vorplatz. Nach Informationen der Nahe-Zeitung handelte es sich um Afghanen und Syrer, die schon „seit längerem im Streit sind“. Bei den Zusammenstößen am 11. und 12. März waren laut Zeitungsbericht jeweils etwa 20 Personen beteiligt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum wurde eine der seit Längerem im Streit liegenden Gruppen bisher nicht verlegt und räumlich weit von der anderen Gruppe getrennt? 2. Bei wie vielen der an den Zusammenstößen beteiligten ca. 20 Personen ist das Jugendamt eingeschaltet, bei wie vielen handelt es sich um unbegleitete minderjährige Ausländer? 3. Wie ist ggf. die Einschätzung des Jugendamtes zum Konflikt? 4. Wann wird voraussichtlich über die Asylanträge der Beteiligten entschieden werden? Wie schätzt die Landesregierung deren Bleibeperspektive ein? 5. Wie viele der laut Zeitungsbericht rund 25 Einsatzkräfte der Polizei bei der größeren Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsvorplatz am 12. März 2017 waren Bundespolizisten? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die an den Auseinandersetzungen beteiligten Personen sind an verschiedenen Wohnorten (u. a. Kirn, Oberhausen/Nahe, Bad Kreuznach und Idar-Oberstein) wohnhaft beziehungsweise gemeldet. Im Übrigen wird die Unterbringung von nicht mehr in der Aufnahmeeinrichtung wohnpflichtigen Asylbewerberinnen und Asyl - bewerbern vom Landkreis Birkenfeld als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrgenommen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Jugendämter der Stadt Idar-Oberstein sowie der Kreisverwaltung Birkenfeld wurden vorab mündlich durch die Polizei über die Vorfälle und die daran beteiligten Personen in Kenntnis gesetzt. Nach Abschluss der Ermittlungen ergeht an die Jugendämter zudem ein ausführlicher Diversionsbericht. Bei zwei Personen handelte es sich um unbegleitete minderjährige Asylbegehrende. Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Durchführung von Asylverfahren liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Drucksache 17/2787 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Einsatzkräfte der Bundespolizei befanden sich aufgrund einer anderweitigen Einsatzlage in der Nähe des Tatorts. Nach Kenntnisnahme der Lage unterstützten diese die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein. Über die genaue Anzahl der an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Bundespolizei kann keine Aussage getroffen werden. Diese Angaben wären unmittelbar bei der Bundespolizei zu erfragen. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin