Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/279 zu Drucksache 17/66 29. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Oster (SPD) – Drucksache 17/66 – Straßenschäden durch das Unwetter der letzten Tage Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/66 – vom 3. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Wochen ist es in Teilen von Rheinland-Pfalz immer wieder zu starken Unwettern mit extremen Regenfällen und Hagel gekommen. Landesweit konnte man verheerende Bilder sehen. Unter anderem wurden auch viele Straßen extrem beschädigt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden beschädigt? 2. Sind aktuell immer noch Straßen aufgrund der Vorkommnisse gesperrt? 3. Falls dies der Fall ist: Werden dort Sofortmaßnahmen oder Programme eingeleitet um die Schäden zu beseitigen? 4. Gibt es Sonderförderprogramme für solche Unwetterereignisse? 5. Wenn nein, wie wird die Behebung der Schäden finanziert? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Angesichts der Folgen, welche die Unwetter im Straßennetz in anderen Teilen Deutschlands angerichtet haben, ist Rheinland-Pfalz in vergleichsweise geringem Umfang betroffen. An Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sind überwiegend geringere Unwetterschäden aufgetreten. So mussten Straßenzüge wegen Überschwemmung oder Windbruch kurzzeitig gesperrt werden. Die dadurch hervorgerufenen Straßenverschmutzungen und Verunreinigungen konnten jedoch zeitnah, im Wesentlichen durch Personal der Autobahn- und Straßenmeistereien, wieder beseitigt werden. Größere und länger andauernde Verkehrsbehinderungen sind daher weit überwiegend nicht aufgetreten. Soweit Schäden an Banketten und Entwässerungseinrichtungen entstanden oder kleinere Böschungsrutsche eingetreten sind, werden diese seither sukzessive abgearbeitet. Die Straßenmeistereien haben rund 30 größere Schäden gemeldet, bei denen eine Sanierung eine teilweise längerfristige halbseitige Sperrung bzw. Vollsperrung erfordert. Dies sind beispielsweise Unterspülungen der Fahrbahn, größere Böschungsrutschungen oder substanziellere Schädigungen von Durchlassbauwerken. Diese Schadensstellen wurden durch Sofortmaßnahmen gesichert. Auch hier wurden die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung bereits eingeleitet. Zu den Fragen 4 und 5: Für Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen gibt es keine Sonderförderprogramme nach Unwetterereignissen. Die Behebung der Schäden wird aus den laufenden Haushaltsmitteln (Unterhaltungsmittel, ggf. Pauschalen oder Erhaltungsmittel) der jeweiligen Baulastträger finanziert. Dr. Volker Wissing Staatsminister