Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2800 zu Drucksache 17/2621 12. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2621 – Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ III Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2621 – vom 21. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Polizeipräsidien wurden im Juli 2016 durch das Ministerium des Innern und für Sport beauftragt, aktiv auf die Fahrerlaubnisbehörden zuzugehen, damit möglichst alle Fahrerlaubnisbehörden sich an dem Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ beteiligen. Über ihre Erfahrungen sollen die Polizeipräsidien zum 1. März 2017 berichten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Fahrerlaubnisbehörden werden sich an dem Präventionsprojekt beteili gen? 2. Welche Fahrerlaubnisbehörden werden nicht an dem Präventionsprojekt teil nehmen und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Fahrerlaubnisbehörden)? 3. Können Kommunen rechtlich angewiesen werden, dieses Präventionsprojekt einzuführen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wann wird der Landtag über die Erfahrungsberichte der Polizeipräsidien infor miert? 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung des Prä ventionsprojektes? 6. Werden auch die Bundespolizei, der Zoll, die Feldjäger und die rheinland-pfälzischen Ordnungsämter über das Präventionsprojekt informiert? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie viele „Gelbe Karten“ haben die Fahrerlaubnisbehörden der Stadt- und der Kreisverwaltung Kaiserslautern in den Jahren 2015 und 2016 versendet? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Mit Stand 1. März 2017 beteiligen sich alle Fahrerlaubnisbehörden in Rheinland-Pfalz, ausgenommen der folgend aufgeführten, am „Projekt Gelbe Karte“: Die Fahrerlaubnisbehörden von Frankenthal und Speyer haben über eine Teilnahme noch nicht entschieden. Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hegt als einzige Stelle rechtliche Bedenken und nimmt aus diesem Grund nicht teil. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung Bad Kreuznach hat sich aufgrund der Position der Kreisverwaltung noch nicht entschieden , hat unabhängig davon jedoch grundsätzlich keine Bedenken. Zu Frage 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 der „Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts“ ist die Kreisverwaltung , in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, für die Aufgaben der Unteren Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Die Kreis- bzw. die Stadtverwaltung nimmt die Meldungen der Polizei nach § 2 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes entgegen, die „über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen“. Das im Rahmen der Aktion „Gelbe Karte“ auf diese Meldung folgende formlose Verfahren dient der Aggressionsprävention. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie ermöglicht den Kreis- und Stadtverwaltungen – in eigener Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie der jeweiligen Personalkapazitäten – über eine Teilnahme an dem Projekt „Gelbe Karte zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der breiten Beteiligung ist nicht vorgesehen, die Kommunen zu einer Beteiligung zu verpflichten, zumal das grundsätzliche Verfahren nach § 2 Abs. 12 StVG weiterhin Anwendung findet. Drucksache 17/2800 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung beantragt, über das Thema in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses zu berichten. Zu Frage 5: Die Polizei hat in mehreren Veranstaltungen mit den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen für eine Teilnahme an dem Projekt „Gelbe Karte“ geworben. Diese Veranstaltungen haben die meisten rheinland-pfälzischen Fahrerlaubnisbehörden dazu bewogen , an dem Projekt teilzunehmen. Zu Frage 6: Derzeit liegt noch keine ausreichende Datengrundlage vor, die eine valide Aussage über die Wirksamkeit des Projektes zulässt. Eine entsprechende Bewertung ist für Ende des Jahres geplant. Anschließend wird auch geprüft, inwieweit weitere Stellen über die Präventionsmaßnahme zu informieren sind. Zu Frage 7: Nach Rückmeldung der Fahrerlaubnisbehörden der Stadt- und Kreisverwaltung Kaiserslautern an das Polizeipräsidium Westpfalz, haben diese – seit Einführung der Maßnahme am 1. April 2015 im Stadtbereich und am 30. Juni 2016 im gesamten Kreis – im Jahr 2015 acht und im Jahr 2016 fünf „Gelbe Karten“ versandt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär