Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2802 zu Drucksache 17/2713 12. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2713 – Planungsbereiche der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2713 – vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Hausärzte arbeiten in den einzelnen Planungsbereichen (bitte konkrete Anzahl)? 2. Wie viele Hausärzte arbeiten in den Planungsbereichen mit Zulassungssperre? Wie groß ist die „Überversorgung“ (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Überversorgung)? 3. Wie viele Hausärzte arbeiten in den offenen Planungsbereichen? Wie viele offene Stellen sind in den einzelnen Planungsbereichen vorhanden (bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozentangabe der Unterversorgung)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach § 11 Abs. 2 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gehören zur Arztgruppe der Hausärzte Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, sofern keine Genehmigung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und ohne weiteres Fachgebiet, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewählt haben und Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin (Hausärzte ), sofern sie nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht eine entsprechende Bezeichnung erworben haben. Die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte in den einzelnen Planungsbereichen kann der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 2: Gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen fest, ob eine Überversorgung vorliegt. Diese ist anzunehmen, wenn in einem Planungsbereich bei einer Arztgruppe der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 Prozent überschritten ist. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz hat für alle Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad über 110 Prozent Überversorgung festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte in Planungsbereichen mit Überversorgung, die Versorgungsgrade in diesen Bezirken und die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte oberhalb der Sperrgrenze können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu Frage 3: Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch obliegt dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Feststellung, ob in einem Planungsbereich eine Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Drucksache 17/2802 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Nach § 29 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist das Vorliegen einer Unterversorgung anzunehmen , wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 Prozent unterschreitet. Eine Unterversorgung droht, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte eine Verminderung der Zahl von Vertragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen würde. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Rheinland-Pfalz hat bisher in keinen Planungsbereich eine Unterversorgung festgestellt. Eine drohende Unterversorgung wurde für den hausärztlichen Planungsbereich Prüm festgestellt. Für den hausärztlichen Planungs - bereich Diez hat der Landesausschuss die Feststellung getroffen, dass eine drohende Unterversorgung nicht gegeben sei. Die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte in den offenen Planungsbereichen, die Versorgungsgrade und die Zahl der dort bestehenden Niederlassungsmöglichkeiten können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. In Vertretung: David Langner Staatssekretär Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2802 3