Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2803 zu Drucksache 17/2678 12. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) – Drucksache 17/2678 – Bahnlärm im Unteren Mittelrheintal nördlich von Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2678 – vom 28. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nachdem zu Beginn der Arbeit des „Beirates leiseres Mittelrheintal“ eine deutliche Reihenfolge für Machbarkeitsstudien 1. Oberes Mittelrheintal, 2. Unteres Mittelrheintal, 3. Rheingau vorgesehen war, wird nun, nach Aussagen von Bahn, Bund und Landesregierung , von dieser Zusage abgerückt und das Untere Mittelrheintal von der Entwicklung abgekoppelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde das Untere Mittelrheintal von Koblenz bis Rolandseck abgekoppelt? 2. Warum wurden als Ausnahmen Weißenthurm und Leutesdorf berücksichtigt? 3. Warum setzt sich die Landesregierung nicht auch für die übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz nördlich von Koblenz ein? 4. Soll nun nach der Nichtberücksichtigung bei der Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau die Region Unteres Mittelrheintal wieder benachteiligt werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Landesregierung verweist zunächst auf ihre Antwort zu der Kleinen Anfrage 17/2295 (Drucksache 17/2464 vom 8. März 2017). Die Untersuchung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ erstreckte sich über den Bereich des Welterbes von Koblenz bis Bingen/Rüdesheim sowie zwei Ortschaften im Rheingau, Oestrich-Winkel und Eltville, und zwei Ortschaften im Unteren Mittelrheintal, Leutesdorf und Weißenthurm. Die Kommunen wurden damals seitens der Bahn vorgeschlagen. Der Beirat hatte diesem Vorschlag zugestimmt. Die Ausweitung des Untersuchungsraums um einzelne Gemeinden im Rheingau und im Unteren Mittelrheintal erfolgte seinerzeit als Bekenntnis zur Absicht des Beirats, die Untersuchung in einem zweiten und dritten Schritt entsprechend auszuweiten. Der Auswahl der Kommunen wurde keine weitergehende Bedeutung zugemessen . Die Ausweitung der Untersuchung auf den Rheingau und das Untere Mittelrheintal wurde auf vergangenen Sitzungen des Beirats sowohl seitens der Bürgerinitiativen als auch der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gefordert, Bund und DB AG sind hierzu aber inzwischen nicht mehr bereit. Sie verweisen darauf, dass ohnehin eine Neubewertung des Sanierungserfordernisses anhand strengerer Grenzwerte in der Sanierungsrichtlinie des Bundes mit anschließender Nachsanierung bereits sanierter Strecken auf Kosten des Bundes erfolgen soll und es im Übrigen auch an einem entsprechenden Beschluss des Bundestags zur Bereitstellung von Mitteln für eine Ausweitung der Untersuchung fehle. Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass weitere Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Bahnstrecken einschließlich des Unteren Mittelrheintals umgesetzt werden. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin