Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2805 zu Drucksache 17/2620 12. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/2620 – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) im Westerwald kreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2620 – vom 20. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) leben aktuell im Wes terwaldkreis? 2. Wie hoch sind die im vergangenen Jahr beim Land für den Westerwaldkreis eingereichten Kosten für die Unterbringung und Versorgung von UMF in 2016? 3. Wie hoch ist der Betrag, der im vergangenen Jahr für die Unterbringung und Versorgung von UMF für den Westerwaldkreis für das Jahr 2016 verausgabt und vom Land an den Westerwaldkreis und die in diesem befindlichen kreis freien Städte erstattet wurde? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 12. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Jugendamt des Westerwaldkreises hat in der Tagesmeldung vom 17. März 2017 dem Bundesverwaltungsamt insgesamt 140 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemeldet. Diese Zahl besagt, dass sich insgesamt 140 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit des Westerwaldkreises befanden. Es ist allerdings möglich, dass durch den Landkreis betreute unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch außerhalb des Westerwaldkreises leben, beziehungsweise untergebracht sind. Zu Frage 2: Am 5. Januar 2017 lagen aus dem Westerwaldkreis insgesamt Rechnungen in Höhe von rund 730 000 Euro vor. Zu Frage 3: Für das Jahr 2016 wurden den Jugendämtern bundesweit insgesamt rund 44 Millionen Euro erstattet. Davon wurde den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2015 eine Abschlagszahlung in Höhe von 7 Millionen Euro gezahlt. Die Abschlagszahlung für den Westerwaldkreis in Höhe von 350 000 Euro wurde im Jahr 2016 verrechnet. Weitere 5 Millionen Euro wurden im Jahr 2016 den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz erstattet. Diese Zahlen können noch nicht separat aus der Datenbank für das Jahr 2016 ausgewiesen werden. Eine entsprechende Programmierung der Datenbank ist in Kürze vorgesehen. In den 5 Millionen Euro sind auch Erstattungen an den Westerwaldkreis enthalten. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin