Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2809 zu Drucksache 17/2636 13. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2636 – Generalsanierung der Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2636 – vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die aktuelle zeitliche Planung für die Generalsanierung der Rheinbrücke bei Wörth? 2. Inwiefern gab es seit Sommer 2016 grundsätzliche Planänderungen hinsichtlich der Sanierung? 3. Mit welchem Verfahren soll die Rheinbrücke bei Wörth saniert werden? 4. In welche großen Gewerke wird die Maßnahme aufgeteilt? 5. Wann werden die Ausschreibungen erfolgen? 6. Inwiefern sind Voll- und Teilsperrungen erforderlich? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Gemäß dem 2001 abgeschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Wahrnehmung der Erhaltungsaufgaben bei den Bundesfernstraßengrenzbrücken ist für die Bauerhaltung der Rheinbrücke Wörth – Karlsruhe das Land Baden-Württemberg zuständig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 5: Nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wird die Entwurfsplanung zur Ertüchtigung der Rheinbrücke voraussichtlich noch im April 2017 abgeschlossen werden. Während der sich anschließenden Genehmigungsphase wird zeitgleich die Ausführungsplanung erstellt. Im Anschluss soll eine EU-weite Ausschreibung samt Vergabe durchgeführt werden, sodass nach derzeitiger Einschätzung ein Beginn der Sanierung noch im Jahr 2018 möglich ist. Zu Frage 2: Es gab seit Sommer 2016 keine grundsätzlichen Konzeptänderungen hinsichtlich der geplanten Sanierung und Ertüchtigung der Rheinbrücke bei Maxau. Zu den Fragen 3 und 4: Die zentrale Maßnahme im Rahmen der Ertüchtigung stellt die Verstärkung der Fahrbahnplatte durch Aufbringen einer dünnen Stahlbetonplatte aus hochfestem, sehr dichtem Beton (UHPC – Ultra High Performance Concrete) dar. Begleitend sind Umbauten und Verstärkungen im Bereich der Schutzeinrichtungen und Entwässerung sowie Verstärkungen im Bauwerksinneren vorgesehen. Zu Frage 6: An Wochenenden sind während der Betonierphasen jeweils zweitägige Vollsperrungen vorgesehen. Nach derzeitiger Bauablaufkonzeption wird von vier bis sechs Betonierabschnitten ausgegangen. Davor und dazwischen liegen je nach Bauphase ein- bzw. mehrmonatige Teilsperrungen mit halbseitiger (4+0) oder eingeengter (2+2) Verkehrsführung. Die verschiedenen Verkehrsführungsphasen werden nach derzeitigem Planungsstand über insgesamt rund 14 Monate Verkehrseinschränkungen und Behinderungen zur Folge haben. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin