Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2810 zu Drucksache 17/2637 13. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2637 – Ost-West-Verbindung zwischen B 9 und A 65 in der Südpfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2637 – vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Rheinpfalz vom 20. März 2017, „Lückenschluss von Ost nach West“, ist Minister Dr. Wissing mit der Aussage zitiert, dass eine Ost-West-Transitverbindung zwischen der B 9 und der A 65 kommen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit sind die Planungen für eine Ost-West-Verbindung zwischen B 9 und A 65 südlich von Offenbach und Bellheim? 2. Wann soll die Querverbindung gebaut werden? 3. Welcher Streckenverlauf bzw. welche alternativen Streckenverläufe sind in den Planungen enthalten? 4. Wie beurteilt die Landesregierung Interessenskonflikte des Straßenbaus mit landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen beim Bau der Querverbindung? 5. Inwiefern wird eine Südumgehung Bellheim Bestandteil der Querverbindung sein? 6. Inwiefern wird der Bau der Südumgehung Bellheim durch die Planung einer Querverbindung verzögert? 7. Inwiefern sind für diese neuen Straßenplanungen zusätzliche Planungskapazitäten (intern oder extern) notwendig? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 7: In dem angesprochenen Artikel der Rheinpfalz wird fälschlicherweise die Aussage getroffen, dass eine Verbindungsspange von der B 9 zur A 65 als Weiterführung der geplanten Südumgehung Bellheim, Knittelsheim und Ottersheim zur verkehrlichen Entlastung von Herxheim und Offenbach gebaut werden soll. Offensichtlich hat es im vorliegenden Fall ein Missverständnis hinsichtlich der Aussagen bezüglich einer solchen Verbindungsspange gegeben. Tatsächlich ist der Vorschlag für eine solche Ost-West-Trasse seitens der betroffenen Kommunen an die Landesregierung herangetragen worden. Nach erster Abschätzung würde eine solche neue Straße rund 9 km lang sein und für den Baulastträger Land Baukosten von mindestens 20 Mio. Euro verursachen, wobei zu Grunderwerb, Knotenpunkte, Landespflege im Detail noch keine Aussagen getroffen werden können. Aufgrund der aktuellen Situation im Landesstraßenneubaubereich und des Gesamtumfangs der Streckenführung des vorgeschlagenen Projektes besteht hierfür derzeit keine Realisierungsperspektive. Gleichwohl wird eine solche Ost-West-Strecke im Rahmen des Mobilitätskonsenses thematisiert werden. In diesem Rahmen ist vorgesehen , die Mobilitätsanforderungen in Rheinland-Pfalz zu beleuchten und unter anderem auch Landesstraßenneubauvorhaben mit den regionalen Beteiligten zu erörtern. Hierzu werden diese Vorhaben einheitlich bewertet und anschließend priorisiert. Maßgebliche Bewertungsgröße ist hierbei das Nutzen/Kosten-Verhältnis des Projektes. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin