Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2812 zu Drucksache 17/2690 13. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP) – Drucksache 17/2690 – Ländliche Bodenordnung im Landkreis Vulkaneifel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2690 – vom 29. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach wie vor ist die Landwirtschaft ein fester Bestandteil unserer Regionalkultur und eine wichtige Säule der regionalen Wirtschaft. Der fortschreitende Agrarstrukturwandel stellt die rheinland -pfälzischen Landwirtinnen und Landwirte allerdings immer wieder vor neue Herausforderungen. Die ländliche Bodenordnung kann dabei als Instrument zur Verbesserung der Agrarstrukturen, dass auch die Regionalplanung und den Naturschutz miteinbezieht, eine integrierte, nachhaltige Landentwicklung gezielt vorantreiben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Verfahren laufen aktuell im Landkreis Vulkaneifel? 2. Wie viele Verfahren sind im Landkreis Vulkaneifel mittelfristig geplant? 3. Wie viele Interessensbekundungen liegen im Landkreis Vulkaneifel aktuell vor? 4. Wie viele Mittel sind für die Flurbereinigungsmaßnahmen im Landkreis Vulkaneifel vorgesehen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2017 wie folgt beantwortet: Die Ländliche Bodenordnung ist ein wichtiges Instrument der ländlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Um eine integrierte, nachhaltige Landentwicklung zu betreiben, sind Landnutzungskonflikte zu lösen, Flächen nach Lage, Form und Größe zu ordnen, die notwendige Erschließung zu gewährleisten sowie für die unterschiedlichsten Ansprüche Flächen bereitzustellen. Die Ländliche Bodenordnung dient als ganzheitliches Instrument zur Erfüllung dieser Aufgaben. Zurzeit sind ca. 420 Flurbereinigungsverfahren in den unterschiedlichsten Bearbeitungsstadien mit einer Fläche von ca. 165 000 ha und ca. 160 000 Teilnehmern in Rheinland-Pfalz anhängig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Landkreis Vulkaneifel laufen aktuell elf Flurbereinigungsverfahren (Dreis-Brück/Dockweiler, Hinterweiler, Kirchweiler, Kirchspiel Bodenbach, Kirchspiel Welcherath, Nohn, Oberstadtfeld-Dorf, Pelm/Gees, Schalkenmehren, Struth, Udler). Zu den Fragen 2 und 3: Aktuell liegen für zehn Flurbereinigungsverfahren Interessensbekundungen im Landkreis Vulkaneifel vor, die auch mittelfristig für die Bearbeitung eingeplant sind (Darscheid, Hörscheid, Oberstadtfeld, Duppach, Kelberg, Kötterichen, Sassen, Ürsfeld, Oberelz/ Lirstal, Arbach/Retterath). Zu Frage 4: Die unter Frage 1 aufgeführten laufenden Flurbereinigungsverfahren beinhalten Ausführungskosten von 10,53 Mio. Euro. Hierfür sind Zuwendungen in Höhe von 9,55 Mio. Euro bewilligt bzw. geplant, einschließlich 4,24 Mio. Euro Bundesmittel aus Unternehmensflurbereinigungsverfahren zur Umsetzung von Autobahnbauprojekten. Der Mittelbedarf für die geplanten Flurbereinigungsverfahren ist derzeit nicht absehbar, da noch keine konkreten Planungen erfolgt sind. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin