Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 13. April 2017 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die rheinland-pfälzischen Hochschulen sind in der Architektur gut aufgestellt, eine Versorgung in der Fläche wird über die Angebote an der Technischen Universität Kaiserslautern, der Hochschule Kaiserslautern, der Hochschule Koblenz, der Hochschule Mainz und der Hochschule Trier gewährleistet. Auch die Innenarchitektur ist an den Hochschulen Kaiserslautern, Mainz und Trier vertreten. Studieninteressierte können somit in Rheinland-Pfalz in der Architektur und Innenarchitektur aus einem landesweiten Studienangebot auswählen. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Mai 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 17/2436 – Situation der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung an den Fachbereichen der Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 17/2436 vom 3. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung sind projektintegrierte Studiengänge mit einem hohen Betreuungsaufwand. Die optimale Betreuung von Studenten hängt maßgeblich von einer guten personellen Ausstattung ab. Die Fachbereiche fordern eine Anhebung der Curricularnormwerte auf eins je Studiensemester, also zehn bei einem berufsqualifizierenden konse kutiven 6+4-BA/MA-Studiengang, sowie eine Erhöhung der Stellenzahl für akademische Mitarbeiter. Wie sehen derzeit die personellen Ausstattungsmerkmale an den Fachbereichen der Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz aus? 2. Die an Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner gestellten gestalterischen, technischen, funktionalen, organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen sind komplex. Wie hat sich das Verhältnis zwischen der Zahl der Studierenden und der personellen Ausstattung der Fachbereiche innerhalb der letzten fünf Jahre verändert? 3. Welche diesbezüglichen Zahlen liegen der Landesregierung aus anderen Bundesländern vor? 4. Aufgrund des hohen Anteils an Projektarbeit in den Studiengängen beziffern die Fachbereiche die Anforderung an die Arbeits platzkapazität mit mindestens 5 m2 pro Student. Welche Arbeitsplatzsituation finden die Studenten in den jewei ligen Hochschulen vor? 5. Um den europäischen Standard in der Architekturausbildung sicherzustellen, werden in der Berufsanerkennungsrichtlinie die für den Berufsstand zu vermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse in elf Punkten definiert. Können die benannten Punkte jeweils durch eine Professorenstelle abgebildet werden? 6. Welche europäischen Qualitätsstandards sichern eine qualitativ gute Ausbildung im Rahmen des Architekturstudiums an rheinland-pfälzischen Hochschulen? 7. Werden bei den Mittelzuweisungen Studentinnen und Studenten berücksichtigt, die, aus anderen Studiengängen kommend, das Architekturstudium aufnehmen? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der Fachbereiche, dass sich die für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erfor der lichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz massiv verschlechtert hätten? 9. Um die Abiturienten/Schulabgänger auf die Arbeit an den Studiengängen vorzubereiten, gibt es an zahlreichen Hochschulen Propädeutikkurse, die das Architekturstudium beleuchten sollen. Welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen hält die Landes regierung für die Erteilung dieser Kurse bereit? Drucksache 17/2816 zu Drucksache 17/2436 13. 04. 2017 Drucksache 17/2816 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Hingegen wird ein eigenständiger Studiengang Stadtplanung in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen, da sich die nachfolgenden Fragen auch auf die Stadtplanung beziehen. Der Bachelorstudiengang Raumplanung der Technischen Universität Kaiserslautern und der darauf aufbauende konsekutive Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung wurden nicht berücksichtigt, da beide Studiengänge inhaltlich über die Stadtplanung hinausgehen. 1. Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung sind projektintegrierte Studiengänge mit einem hohen Betreuungsaufwand. Die optimale Betreuung von Studenten hängt maßgeblich von einer guten personellen Ausstattung ab. Die Fachbereiche fordern eine Anhebung der Curricularnormwerte auf eins je Studiensemester, also zehn bei einem berufsqualifizierenden konsekutiven 6+4-BA/MA-Studiengang, sowie eine Erhöhung der Stellenzahl für akademische Mitarbeiter. Wie sehen die personellen Ausstattungsmerkmale an den Fachbereichen der Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz aus? Die Fachbereiche sind als Organisationseinheit für einen Vergleich der personellen Ausstattung nicht geeignet. Je nach Größe der Organisationseinheit gehören ihr eine unterschiedliche Anzahl von Studiengängen und akademischem Personal an. Während die Architektur beispielsweise an der Technischen Universität Kaiserslautern einen eigenständigen Fachbereich bildet, gehört sie an der Hochschule Koblenz dem Fachbereich Bauwesen an, der darüber hinaus auch noch Studiengänge des Bauingenieurwesens beinhaltet. In Bezug auf die Forderung nach einer Anhebung der Curricularnormwerte auf zehn bei einem berufsqualifizierenden konsekutiven 6+4-BA/MA-Studiengang ist für den Fachhochschulbereich darauf zu verweisen, dass dieser Wert in vielen Fällen erreicht oder sogar überschritten wird. Die Festlegung der Höhe des Curricularnormwertes erfolgt durch die Hochschulen in Abhängigkeit der Curricula und der Schwerpunkte der Studiengänge. 2. Die an Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner gestellten gestalterischen , technischen, funktionalen, organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen sind komplex. Wie hat sich das Verhältnis zwischen der Zahl der Studierenden und der personellen Ausstattung der Fachbereiche innerhalb der letzten fünf Jahre verändert ? Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den Studienbereich „Architektur, Innenarchitektur“ und nicht auf die Fachbereiche. Sie zeigt, dass sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Studierenden und der personellen Ausstattung in den Studiengängen Architektur und Innenarchitektur an den betreffenden rheinland-pfälzischen Hochschulen in den letzten fünf Jahren stetig verbessert hat. (Quelle: Eigene Berechnungen mit Daten der amtlichen Hochschulstatistik.) 3. Welche diesbezüglichen Zahlen liegen der Landesregierung aus anderen Bundesländern vor? Vergleichsdaten aus den anderen Bundesländern werden vonseiten des Statistischen Bundesamtes nur auf der Ebene der Fächergruppe der Ingenieurwissenschaften ausgewiesen, der u. a. die Studienbereiche Architektur und Innenarchitektur zugeordnet sind. Die in der Anlage beigefügte Tabelle weist die entsprechenden Betreuungsrelationen aus. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die ab dem Wintersemester 2015/2016 gültige Fächersystematik teilweise eine Neuzuordnung von Studienbereichen zu Fächergruppen bewirkt hat. Die aktuellen Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Diese Einschränkung vorausgeschickt, zeigt die beigefügte Übersicht, dass sich Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Betreuungsrelation in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften im Bundesdurchschnitt befindet. 4. Aufgrund des hohen Anteils an Projektarbeit in den Studiengängen beziffern die Fachbereiche die Anforderungen an die Arbeitsplatzkapazität mit mindestens 5 m2 pro Student. Welche Arbeitsplatzsituation finden die Studenten in den jeweiligen Hochschulen vor? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erarbeitet jährlich Flächenbilanzen für die rheinland-pfälzischen Hochschulen. Sie werden gebäudebezogen für die Flächen insgesamt je Hochschule erstellt. Welche Flächen dabei einzelnen Fachbereichen oder Studiengängen zur Verfügung stehen, wird nicht ausgewiesen. Die Verteilung obliegt der Entscheidung der Hochschule . Grundsätzlich lässt sich aus diesen Flächenbilanzen ableiten, welche Fläche für die Ausbildung je einer oder eines Studierenden zur Verfügung steht. Für die Universität Kaiserslautern ergab sich in 2016 hieraus eine Fläche von 8,3 m², für die Hochschule Kaiserslautern von 7,7 m² und für die Hochschule Trier von 6,5 m². Das heißt, an diesen Hochschulen wird der von den Fachbereichen der Architektur und Innenarchitektur für notwendig erachtete Flächenansatz von 5 m² je Studierenden deutlich überschritten. Für die Hochschule Koblenz ist darauf zu verweisen, dass in 2016 einer oder einem Studierenden jeweils 3,9 m² zur Verfügung standen . Dieser Flächenansatz wird jedoch durch die anstehende Aufstockung eines Gebäudes um ein Geschoss angehoben. Auch für die Hochschule Mainz gilt, dass der Wert von 4,2 m² durch die anstehende vollständige Verlagerung des Standortes Holzstraße einen Aufwuchs verzeichnen wird. Es ist unstrittig, dass Studierende der Architektur oder Innenarchitektur mehr Arbeitsfläche benötigen als beispielsweise Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Folglich sind die Flächenanteile für die Architektur bzw. Innenarchitektur im Grundsatz größer als die genannten Durchschnittswerte. 2 Studierende des Studienbereichs „Architektur, Innenarchitektur“ je Vollzeitäquivalent (VZÄ) des wissenschaftlichen Personals Studienjahr 2011 2012 2013 2014 2015 Studierende je VZÄ 21,2 20,9 18,6 18,4 17,6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2816 3 5. Um den europäischen Standard in der Architekturausbildung sicherzustellen, werden in der Berufsanerkennungsrichtlinie die für den Berufsstand zu vermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse in elf Punkten definiert. Können die benannten Punkte jeweils durch eine Professorenstelle abgebildet werden? Eine Abfrage bei den fünf Hochschulen, die den Studiengang Architektur anbieten, hat ergeben, dass alle Fähigkeiten und Kenntnisse, die in der Berufsanerkennungsrichtlinie aufgeführt werden, durch Professuren vermittelt werden. Teilweise werden in geringem Umfang zusätzlich Lehrbeauftragte hinzugezogen. 6. Welche europäischen Qualitätsstandards sichern eine qualitativ gute Ausbildung im Rahmen des Architekturstudiums an rheinlandpfälzischen Hochschulen? Die Qualitätssicherung ist eines der zentralen Instrumente für die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Dabei sind vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Hier haben die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education (ESG) Maßstäbe gesetzt. Sie bilden den Referenzrahmen für die hochschulinterne und externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum. Der Akkreditierungsrat hat die ESG in seinen Regeln und Beschlüssen umfassend berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Akkreditierung von Studiengängen, für die Systemakkreditierung als auch für die Zulassung von Akkreditierungsagenturen. So stellt er sicher, dass die Verfahren und inhaltlichen Anforderungen international geltende Standards einhalten. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich zur Akkreditierung und zum Aufbau eines auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegten umfassenden Qualitätssicherungssystems (§ 5 Hochschulgesetz) verpflichtet. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen nehmen diese Aufgaben sehr engagiert wahr und tragen auf diesem Wege den europäischen Standards der Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre Rechnung. 7. Werden bei den Mittelzuweisungen Studentinnen und Studenten berücksichtigt, die aus anderen Studiengängen kommend das Architekturstudium aufnehmen? Die Hochschulen erhalten vom Land über die Hochschulkapitel des Landeshaushalts Grundmittel, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung sowie die Finanzierung notwendiger Infrastrukturen und der eigenen Verwaltung ermöglichen. Hinzu kommen in den Zentralkapiteln des Landeshaushalts veranschlagte leistungsorientierte Mittelzuweisungen im Rahmen der Finanzierungsinstrumente Personalbemessungskonzept und Mittelbemessungsmodell. Alle genannten Mittel werden von den Hochschulen im Bereich von Studium und Lehre über die Fachbereiche hinweg so eingesetzt, dass das Lehrangebot in den grundständigen Studiengängen sichergestellt ist. Hierbei wird keine Unterscheidung zwischen solchen Studierenden vorgenommen, bei denen erstes Fachsemester und erstes Hochschulsemester – beispielsweise in der Architektur – übereinstimmen und solchen, die erst im späteren Verlauf ihres Hochschulstudiums das entsprechende Fachstudium aufnehmen. Lediglich im Falle der im Rahmen des Bund-Länder-Programms Hochschulpakt 2020 bereitgestellten Mittel muss zwischen den genannten Studierendengruppen unterschieden werden. Wie in den beiden vorangehenden Programmphasen auch, ist in den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen vom 18. Januar 2016 jeweils festgelegt, dass die Hochschule für jede Studienanfängerin bzw. jeden Studienanfänger im ersten Hochschulsemester Mittel zusätzlich zur Grundfinanzierung erhält. Die hochschulinterne Mittelzuweisung an die einzelnen Fach- bzw. Studienbereiche obliegt der eigenständigen Ausgestaltung der Hochschule. Die Frage kann deshalb nicht im Detail beantwortet werden. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der Fachbereiche, dass sich die für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erforderlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz massiv verschlechtert hätten? Die Landesregierung weist die Aussage der Fachbereiche als nicht zutreffend zurück. Wie bereits in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt , hat sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Studierenden und der personellen Ausstattung in den Studiengängen Architektur und Innenarchitektur an den betreffenden rheinland-pfälzischen Hochschulen in den letzten fünf Jahren stetig verbessert . Die Landesregierung hat in den letzten Jahren wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Grundfinanzierung sowie insbesondere der Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium ergriffen. So wurden von 2014 bis 2016 insgesamt 300 zusätzliche Dauerstellen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen geschaffen. In dem vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossenen Landeshaushalt für die Jahre 2017/2018 sind weitere 100 Dauerstellen und 100 Stellen mit kw-Vermerk 2020 bzw. 2023 vorgesehen, mit denen die Studienbedingungen weiter verbessert werden können. Daneben haben die rheinland-pfälzischen Hochschulen von 2007 bis 2016 insgesamt rund 590 Mio. Euro aus dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Hochschulpakt erhalten, um einer deutlich gestiegenen Zahl von Studierenden gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium bieten zu können. 4 9. Um die Abiturienten/Schulabgänger auf die Arbeit an den Studiengängen vorzubereiten, gibt es an zahlreichen Hochschulen Propädeutikkurse , die das Architekturstudium beleuchten sollen. Welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen hält die Landesregierung für die Erteilung dieser Kurse bereit? Die Landesregierung hält für die Erteilung solcher Kurse zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Programmförderung des Hochschulpakts 2020 bereit. Auch in der dritten Phase (2016 bis 2020) des Bund-Länder-Programms hat Rheinland-Pfalz eine Förderlinie „Qualität in der Lehre“ eingerichtet. Diese wurde bereits in der zweiten Phase des Hochschulpakts (2011 bis 2015) mit großem Erfolg von den Hochschulen genutzt. Das Land fördert hiermit zusätzliche Projekte an den Hochschulen, die zu einem erfolgreichen Studienabschluss beitragen. Dazu zählen Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Studieneingangsphase und während des Studienverlaufs. Insgesamt sind in der Förderlinie „Qualität der Lehre“ in der laufenden dritten Programmphase Projekte mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rund 30 Mio. Euro bewilligt worden. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister Drucksache 17/2816 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2816 5 Anlage 1) Studierende je Vollzeitäquivalente des haupt- und nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne drittmittelfinanziertes Personal) nach organisatiorischer Zugehörigkeit – Universitäten/wiss. Hochschulen und Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen ) zusammen. 2) Zur Berechnung der Vollzeitäquivalente werden folgende Faktoren herangezogen: Faktor 1,0 bei Vollzeitbeschäftigung, Faktor 0,5 bei Teilzeitbeschäftigung und Faktor 0,2 bei nebenberuflicher Beschäftigung. 3) Die ab WS 2015/2016 gültige Fächersystematik bewirkt eine teilweise Neuzuordnung von Studienbereichen zu Fächergruppen. Die aktuellen Ergebnisse nach einzelnen Fächergruppen sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. (Quelle: Statistisches Bundesamt „Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen“ der Fachserie 11, Reihe 4.3.1, Tabelle 14 nach Bundesländern und Fächergruppen.) Betreuungsrelationen an Hochschulen insgesamt (ohne Verwaltungsfachhochschulen) Fächergruppe Ingenieurwissenschaften Studierende je VZÄ1, 2) an Hochschulen insgesamt (ohne Verwaltungsfachhochschulen) Land 2011 2012 2013 2014 2015 3) Baden-Württemberg 17,4 18,2 18,2 17,9 19,7 Bayern 21,7 21,0 21,8 22,2 22,8 Berlin 25,8 24,8 26,2 26,3 27,3 Brandenburg 21,3 22,4 21,1 18,8 18,8 Bremen 23,8 24,0 23,7 27,2 28,1 Hamburg 16,9 17,7 18,6 19,8 20,1 Hessen 29,9 29,1 30,1 30,2 31,2 Mecklenburg-Vorpommern 18,2 17,9 18,5 17,0 17,9 Niedersachsen 21,6 21,2 21,6 21,7 23,8 Nordrhein-Westfalen 24,0 25,0 19,8 24,8 29,5 Rheinland-Pfalz 23,6 24,4 23,7 22,7 24,2 Saarland 12,1 16,3 15,9 15,6 18,2 Sachsen 23,1 23,5 24,0 23,3 22,9 Sachsen-Anhalt 23,1 23,7 24,7 23,8 23,4 Schleswig-Holstein 26,5 26,2 26,4 26,8 28,1 Thüringen (s. Hinweis) 20,8 20,7 20,3 19,9 20,5 Deutschland 22,1 22,4 21,5 22,6 24,5