Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Mai 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2818 zu Drucksache 17/2630 13. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/2630 – Zuwanderer nach Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2630 – vom 21. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Zuwanderer wurden nach Definition der PKS im Jahr 2016 in Rheinland-Pfalz gezählt (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und insgesamt angeben)? 2. Wie groß ist die Anzahl der in Rheinland-Pfalz 2016 gemeldeten Zuwanderer nach Definition der PKS a) afghanischer Herkunft? b) georgischer Herkunft? c) tunesischer, algerischer und marokkanischer Herkunft? d) albanischer, serbischer, mazedonischer, bosnier-herzegowinischer und kosovarischer Herkunft? e) somalischer Herkunft? f) syrischer Herkunft? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Die PKS definiert Zuwanderer als Personen, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten. Tatverdächtige Zuwanderer im Sinne dieser Definition werden in der PKS mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „International/national Schutz- und Asylberechtigte“, „Duldung“ und „unerlaubter Aufenthalt“ registriert. Ergänzend hierzu werden in der PKS registrierte Opfer mit Zuwanderstatus erfasst. Nach der PKS sind Opfer natürliche Personen speziell definierter und im Straftatenkatalog gekennzeichneter Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) und von Widerstandsdelikten. Zu Frage 1: Nachfolgende Grafik weist die tatverdächtigen Zuwanderer ohne ausländerrechtliche Verstöße nach Monaten des Jahres 2016 aus. Die Auswertung der Tatverdächtigen (TV) nach Monaten basiert auf den zum Anfang des jeweiligen Folgemonats generierten Tabellen, die im Nachhinein nicht mehr aktualisiert werden. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass unterjährige Tabellenwerte grundsätzlich vorläufiger Natur sind. PKS-Datensätze unterliegen im laufenden Berichtsjahr Datenqualitätsprüfungen, was sich in vielfältiger Weise auf den Datenbestand auswirken kann. Darüber hinaus basiert die Auswertung auf einer sogenannten Echttatverdächtigenzählung. Hat ein TV mehrere Straftaten begangen, die verschiedenen Deliktschlüsseln zuzuordnen sind, wird er zu jeder Schlüsselzahl und zu der (den) jeweils nächsthöheren Gruppe(n) sowie bei der Gesamtzahl für den jeweiligen Erfassungszeitraum nur einmal gezählt. Erfolgt die Registrierung des TV in unterschiedlichen Monaten in der PKS, wird dieser in jedem Monat nach dieser Regelung separat ausgewiesen. In der Gesamtzahl des jeweiligen Jahres wird der TV jedoch nur einmal gezählt. Hieraus resultiert, dass die Addition der einzelnen Monate nicht dem Wert für das gesamte Jahr entspricht. Drucksache 17/2818 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Für 2016 sind nach TV-Zählung insgesamt 7 998 tatverdächtige Zuwanderer in der PKS registriert. In der nachfolgenden Grafik werden die in der PKS 2016 registrierten Opfer mit Zuwandererstatus nach Monaten dargestellt. Anders als bei den TV erfolgt hier keine echte Zählung. Ein Opfer wird pro Straftat separat gezählt, auch wenn es sich in mehreren Fällen um die gleiche Person handelt. Für das Jahr 2016 sind insgesamt 3 319 Zuwanderer als Opfer in der PKS registriert. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2818 Von den insgesamt 7 998 tatverdächtigen Zuwanderern hatten 5 801 TV bzw. 72,5 Prozent eine der abgebildeten Staatsangehörigkeiten . Mit 2 781 TV waren mehr als ein Drittel der 7 998 tatverdächtigen Zuwanderer Syrer oder Afghanen. 1 569 TV waren Staatsangehörige der Balkanstaaten Albanien, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo. Ihr Anteil liegt somit bei 19,6 Prozent. Die Angehörigen der nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien verzeichneten mit 415 TV einen Anteil von 5,2 Prozent an den tatverdächtigen Zuwanderern insgesamt. Die nachfolgende Grafik weist die Anzahl der in der PKS 2016 registrierten Opfer mit Zuwandererstatus nach den angefragten zwölf Nationalitäten aus. 3 Von den 3 319 Zuwanderern, die Opfer einer Straftat wurden, besaßen 2 553 Opfer eine der dargestellten Staatsangehörigkeiten. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Zu Frage 2: Die nachfolgende Grafik weist die tatverdächtigen Zuwanderer ohne ausländerrechtliche Verstöße des Jahres 2016 nach den angefragten zwölf Nationalitäten aus.