Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2831 zu Drucksache 17/2649 18. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Michael Billen (CDU) – Drucksache 17/2649 – Wiederansiedlung des Wolfes in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2649 – vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Nahrungsgrundlage stellt nach Sicht der Landesregierung das deutsche Habitat für den Wolf zur Verfügung? 2. Wie werden Nutztiere vor Wolfrissen geschützt? 3. Wie steht die Landesregierung zur Bejagung des Wolfes bei Übergriffen oder einem hohen Populationswachstum? 4. Wer zahlt die Schäden von Wolfrissen in der Landwirtschaft? 5. Plant die Landesregierung „Wolfsgebiete“ mit Populationsobergrenzen? 6. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Scheu des Wolfes vor dem Menschen aufrechtzuerhalten? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Titel der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2649 suggeriert die wahrheitswidrige Unterstellung, die Landesregierung betreibe aktiv die Wiederansiedlung des Wolfes. Dies ist unrichtig. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt in seinem Bericht zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland (2015) Folgendes fest: „Wölfe sind an die Jagd auf Huftiere angepasst. In Mitteleuropa ernähren sie sich vor allem von Rehen (Capreolus capreolus), Rothirschen (Cervus elaphus) und Wildschweinen (Sus scrofa), örtlich auch von Damhirschen (Cervus dama) und Mufflons (Ovis ammon musimon). Wölfe jagen und töten die Tiere, die sie am leichtesten erbeuten können. Das sind neben alten, kranken und schwachen Individuen vor allem Jungtiere, aber auch nicht ausreichend geschützte kleine Nutztiere, wie Schafe und Ziegen, bei denen das Fluchtverhalten durch die Domestikation verringert wurde. Je nach Habitat kann das Beutespektrum von Gebiet zu Gebiet schwanken, sich aber auch innerhalb derselben Fläche im Jahresverlauf ändern. Nach Nahrungsanalysen am Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz, wo mehrere tausend Kotproben von Wölfen auf ihre Zusammensetzung untersucht wurden, machen wilde Huftiere in der Lausitz 97 Prozent der Wolfsnahrung aus.“ Die Landesregierung schließt sich der fachlichen Ausführung des BMUB an. Zu Frage 2: Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen, beispielsweise die Installation eines Elektrozaunes, sind u. a. im Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz (2015) aufgeführt. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt im Ermessen des Eigentümers der Nutztiere. Das Land fördert Präventionsmaßnahmen innerhalb eines ausgewiesenen Präventionsgebietes mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Sofortschutzmaßnahmen nach Nutztierübergriffen stehen zwei durch das Land geförderte Elektronetzzäune beim Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. zur Verfügung. Drucksache 17/2831 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Wolf ist nach europäischem Recht streng geschützt. Derzeit sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für Wolfsabschüsse über bestehende Regelungen hinaus. Im Rahmen des landeseigenen Wolfsmanagements ist die behördlich angeordnete Entnahme (Tötung) von verhaltensauffälligen Wölfen vorgesehen. Der Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen geht eine Bewertung entlang des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erstellten Konzeptes zum Handlungsbedarf bei verhaltensauffälligen Wölfen voraus. Das Konzept findet sich im Wolfsmanagementplan von Rheinland-Pfalz in Kapitel 3.2 wieder. Zu Frage 4: Das Land entschädigt den Nutztierhalter, wenn der Wolf als Verursacher von Nutztierrissen nicht ausgeschlossen werden kann. Zu Frage 5: Auf die Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2648 wird verwiesen (Drucksache 17/2830). Zu Frage 6 Ein Wolf verliert seine Scheu zum Menschen, sobald er ihn mit einem positiven Reiz verbindet. Dieser Reiz entsteht hauptsächlich durch die Verbindung mit Nahrung. Findet der Wolf häufig Nahrung in der Nähe des Menschen, dann wird er aktiv den Kontakt suchen. Aktives Füttern ist somit Hauptursache für den Verlust der Scheu wilder Wölfe vor dem Menschen und kann nicht toleriert werden. Dies wird der Öffentlichkeit regelmäßig vermittelt. Unter anderem wird im öffentlich zugänglichen Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz (2015) deutlich auf diese Wirkkette hingewiesen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär