Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Mai 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2834 zu Drucksache 17/2686 19. 04. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2686 – Transparenz und Offenheit beim Anmeldeverfahren für die IGS (I) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2686 – vom 29. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Es mehren sich die Anzeichen, dass beim Anmeldeverfahren für die IGS Kinder mit diagnostiziertem ADHS benachteiligt werden, obwohl die Plätze offiziell verlost werden. Viele betroffene Eltern vermuten, ihre Kinder wären bereits vor der Verlosung „aussortiert“ worden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Anmeldungen gab es für die IGS in Rheinland-Pfalz für wie viele Plätze (bitte seit 2012 für Schuljahre getrennt aufschlüsseln )? 2. Wie viele Anmeldungen gab es für die anderen weiterführenden Schularten in Rheinland-Pfalz für wie viele Plätze (bitte seit 2012 für Schuljahre getrennt aufschlüsseln)? 3. Gibt es auch an den anderen weiterführenden Schularten ein Losverfahren? Falls ja: Kommen alle angemeldeten Schüler ins Losverfahren oder gibt es Schüler, die davon ausgenommen sind? 4. Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Beeinträchtigungen an den IGS (bitte seit 2012 für Schuljahre getrennt aufschlüsseln nach absoluten Zahlen und Art der Beeinträchtigung)? 5. Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Beeinträchtigungen an den anderen weiterführenden Schularten (bitte seit 2012 für Schuljahre und Schularten getrennt aufschlüsseln nach absoluten Zahlen und Art der Beeinträchtigung)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der Anmeldungen und die Aufnahmekapazitäten an Integrierten Gesamtschulen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Die Aufnahmekapazität ergibt sich aus den für die jeweiligen Schuljahre geltenden Klassenmesszahlen. Zu Frage 2: Bei den weiteren Schularten der Sekundarstufe I, Gymnasium und Realschule plus, werden keine Anmeldezahlen erhoben, da eine Anmeldung auch zu einer Aufnahme an der gewünschten Schulart führt. Gymnasien und Realschulen plus sind im Gegensatz zur Integrierten Gesamtschule nicht durch Organisationsverfügung in ihrer Aufnahmekapazität beschränkt. Eltern, die sich für ein Gymnasium oder eine Realschule plus entscheiden, erhalten in jedem Falle einen Platz an der gewünschten Schulart. Wenn die räumliche Aufnahmekapazität einer Schule überschritten ist, sorgt die Schulbehörde für einen Schulplatz in derselben Schulart in erreichbarer Nähe. Die in der jährlichen amtlichen Statistik veröffentlichten Daten für die Schülerzahlen der Klassenstufe 5 in öffentlichen Gymnasien und Realschulen plus entsprechen den Anmeldungen an der jeweiligen Schulart. Zu Frage 3: An den anderen Schularten der Sekundarstufe I gibt es kein Losverfahren. Schuljahr 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Anmeldezahlen 8 819 7 954 7 734 7 657 7 590 7 870 Aufnahmekapazität 6 745 6 341 6 341 6 341 6 341 6 341 Drucksache 17/2834 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden statistisch nicht erfasst. Angaben zu Schülerinnen und Schüler mit sonder - pädagogischen Förderbedarf an Förderschulen, Regelschulen und Schwerpunktschulen wurden im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/2634 gemacht. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin